Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Kolibri70
Mitglied
Reaktionen: 3
Beiträge: 19
Registriert: 5. Aug 2023, 15:14

Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von Kolibri70 »

Hallo nochmal 😀

So,nun habe ich letzte Woche ein Basiskonto bei einer neuen Bank eröffnet(hat Gott sei Dank geklappt)

Jetzt musste ich ja ,trotz Aufhebung des Insoverfahrens,die neue Bankverbindung dem IV mitteilen.
Auf dem Konto ist ja jetzt nun keine Pfändung mehr seitens des IV,bzw Treuhänders,oder ? Bin ja nun in der Wohlverhaltensphase .

Mein Schuldnerberater,ist ganz ein skeptischer,der meint ich soll das neue Konto trotzdem dann in ein PKonto umwandeln, weil es immer mal Listen Gläubiger gibt,die trotzdem pfänden

Alles kompliziert, ich wollte eigentlich ganz normal jetzt nur ein Girokonto führen,ohne P.

Was meint ihr? Gibt's Erfahrungen?

Lg
Kolibri70
0
vogelmeister
Mitglied
Reaktionen: 5
Beiträge: 16
Registriert: 27. Jul 2023, 18:20

Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von vogelmeister »

Hallo.

Theoretisch kann und darf kein Gläubiger mehr pfänden. Damit würde sich ein Gläubiger bereits strafbar machen.
Du kannst es also als normales Konto laufen lassen, bei mir ging auch bisher kein Vollstreckungsversuch ein.

Mir hat man, als ein Anwalt mir beim Antrag auf Insolvenz geholfen hat, nahe gelegt, ich solle doch mein altes P-Konto kündigen (also welches ich VOR Insolvenzantrag hatte) und bei einer anderen Bank ein neues Konto eröffnen und dieses auch noch als normales Konto laufen lassen, bis ich schließlich in der eigentlichen Insolvenz bin.
Mir war das aber ziemlich heiklig, bin auf diese Empfehlung nicht eingegangen.
Und nun bin ich seit Juni 2022 in der Wohlverhaltensperiode und sogar kurz vor der Restschuldbefreiung. Und was soll ich sagen, ich führe dieses Konto immernoch als P-Konto. Einfach um auf Nummer Sicher zu gehen.

In deinem Fall würde ich es aber wie gesagt als normales Konto laufen lassen. Dir muss bewusst sein, dass eine Umwandlung in ein P-Konto jedesmal der Schufa gemeldet wird, und die wollen wir alle ja wieder besenrein bekommen. ;-)

Also meine Erfahrung ist: seit ich in der Insolvenz bin wurde nie versucht zu pfänden. Dies hätte ich gemerkt, wenn mein vom Arbeitgeber überwiesener Lohn plötzlich erst am 01. des Monats zur Verfügung stehen würde, statt wie sonst zum letzten Donnerstag des Monats.

Gruß Matthias
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 874
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von robo »

Ich würde es auch nicht prophylaktisch in ein P-Konto umwandeln lassen.
1. Darf ja keiner in der Inso pfänden
2. Sollte es doch einer versuchen - und die Bank 'Probleme' machen - dann könnte man es immer noch umwandeln. Das gilt im Falle des Falles ja rückwirkend.
1
1 Bild
Kolibri70
Mitglied
Reaktionen: 3
Beiträge: 19
Registriert: 5. Aug 2023, 15:14

Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von Kolibri70 »

Vielen Dank für eure Antworten 🙂

Ich lass es erstmal auf mich zukommen und als Girokonto laufen..

Liebe Grüße
0
Kolibri70
Mitglied
Reaktionen: 3
Beiträge: 19
Registriert: 5. Aug 2023, 15:14

Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von Kolibri70 »

Guten morgen

Noch eine Frage zum neuen Konto.

Ist ja nun ein normales Girokonto ,Insoverfahren aufgehoben, heisst IV pfändet dort nicht mehr.

Nun hatte ich überlegt auf dem neuen Konto etwas einzufahren.

Geht das denn? So 50 Euro,dachte ich.
Oder wird mir das dann doch weggenommen vom Treuhänder

Lg Kolibri70
0
blueeye25wb
Fortgeschrittener
Reaktionen: 3
Beiträge: 45
Registriert: 18. Jul 2020, 09:15

Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von blueeye25wb »

Kolibri70 hat geschrieben: 18. Aug 2023, 06:30 Nun hatte ich überlegt auf dem neuen Konto etwas einzufahren.

Geht das denn? So 50 Euro,dachte ich.
Oder wird mir das dann doch weggenommen vom Treuhänder

Lg Kolibri70
Du kannst in der WHP sparen so viel du willst, das interessiert den TH nicht.
Habe auch nach dem mein IV aufgehoben wurde ein Konto eröffnet und überweise dort drauf jeden Monat gutes Geld.
0
Kolibri70
Mitglied
Reaktionen: 3
Beiträge: 19
Registriert: 5. Aug 2023, 15:14

Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von Kolibri70 »

Aber wozu muss man dann die neue Kontoverbindung angeben?
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von tidus82 »

Ich wüsste nicht, dass man das muss. Der TH hat keine Rechtsstellung mehr darüber, dass er über deine Finanzen entscheiden kann. Er benötigt das Konto nicht mehr. Es müssen auch keine Kontoauszüge mehr geschickt werden (falls er das je verlangt hat). Es zählt einzig und allein die Abtretungserklärung, sowie die Obliegenheiten nach §295 InsO
0
Kolibri70
Mitglied
Reaktionen: 3
Beiträge: 19
Registriert: 5. Aug 2023, 15:14

Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von Kolibri70 »

Ja,bisher musste ich immer( also während das Inso lief) Kontoauszüge schicken. Und mein Schuldnerberater meint auch,die neue Bankverbindung müsste ich dem TH melden.
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von tidus82 »

Nö, dem würde ich pauschal widersprechen. Was du machen musst ist in §295 InsO abschließend aufgezählt. Sonst hast du keine Mitwirkungspflichten mehr.
Wenn du aber möchtest und du damit besser schlafen kannst (was ich gut verstehen kann), dann teile ihm das ruhig mit. :) es ist sicher nicht falsch ihm das mitzuteilen - du musst es aber nicht mehr :)
0
Antworten