Hallo.
Theoretisch kann und darf kein Gläubiger mehr pfänden. Damit würde sich ein Gläubiger bereits strafbar machen.
Du kannst es also als normales Konto laufen lassen, bei mir ging auch bisher kein Vollstreckungsversuch ein.
Mir hat man, als ein Anwalt mir beim Antrag auf Insolvenz geholfen hat, nahe gelegt, ich solle doch mein altes P-Konto kündigen (also welches ich VOR Insolvenzantrag hatte) und bei einer anderen Bank ein neues Konto eröffnen und dieses auch noch als normales Konto laufen lassen, bis ich schließlich in der eigentlichen Insolvenz bin.
Mir war das aber ziemlich heiklig, bin auf diese Empfehlung nicht eingegangen.
Und nun bin ich seit Juni 2022 in der Wohlverhaltensperiode und sogar kurz vor der Restschuldbefreiung. Und was soll ich sagen, ich führe dieses Konto immernoch als P-Konto. Einfach um auf Nummer Sicher zu gehen.
In deinem Fall würde ich es aber wie gesagt als normales Konto laufen lassen. Dir muss bewusst sein, dass eine Umwandlung in ein P-Konto jedesmal der Schufa gemeldet wird, und die wollen wir alle ja wieder besenrein bekommen.
Also meine Erfahrung ist: seit ich in der Insolvenz bin wurde nie versucht zu pfänden. Dies hätte ich gemerkt, wenn mein vom Arbeitgeber überwiesener Lohn plötzlich erst am 01. des Monats zur Verfügung stehen würde, statt wie sonst zum letzten Donnerstag des Monats.
Gruß Matthias