Beschluss Insoverfahren aufgehoben
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Hallo nochmal
So,nun habe ich letzte Woche ein Basiskonto bei einer neuen Bank eröffnet(hat Gott sei Dank geklappt)
Jetzt musste ich ja ,trotz Aufhebung des Insoverfahrens,die neue Bankverbindung dem IV mitteilen.
Auf dem Konto ist ja jetzt nun keine Pfändung mehr seitens des IV,bzw Treuhänders,oder ? Bin ja nun in der Wohlverhaltensphase .
Mein Schuldnerberater,ist ganz ein skeptischer,der meint ich soll das neue Konto trotzdem dann in ein PKonto umwandeln, weil es immer mal Listen Gläubiger gibt,die trotzdem pfänden
Alles kompliziert, ich wollte eigentlich ganz normal jetzt nur ein Girokonto führen,ohne P.
Was meint ihr? Gibt's Erfahrungen?
Lg
Kolibri70
So,nun habe ich letzte Woche ein Basiskonto bei einer neuen Bank eröffnet(hat Gott sei Dank geklappt)
Jetzt musste ich ja ,trotz Aufhebung des Insoverfahrens,die neue Bankverbindung dem IV mitteilen.
Auf dem Konto ist ja jetzt nun keine Pfändung mehr seitens des IV,bzw Treuhänders,oder ? Bin ja nun in der Wohlverhaltensphase .
Mein Schuldnerberater,ist ganz ein skeptischer,der meint ich soll das neue Konto trotzdem dann in ein PKonto umwandeln, weil es immer mal Listen Gläubiger gibt,die trotzdem pfänden
Alles kompliziert, ich wollte eigentlich ganz normal jetzt nur ein Girokonto führen,ohne P.
Was meint ihr? Gibt's Erfahrungen?
Lg
Kolibri70
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- Registriert: 27. Jul 2023, 18:20
Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Hallo.
Theoretisch kann und darf kein Gläubiger mehr pfänden. Damit würde sich ein Gläubiger bereits strafbar machen.
Du kannst es also als normales Konto laufen lassen, bei mir ging auch bisher kein Vollstreckungsversuch ein.
Mir hat man, als ein Anwalt mir beim Antrag auf Insolvenz geholfen hat, nahe gelegt, ich solle doch mein altes P-Konto kündigen (also welches ich VOR Insolvenzantrag hatte) und bei einer anderen Bank ein neues Konto eröffnen und dieses auch noch als normales Konto laufen lassen, bis ich schließlich in der eigentlichen Insolvenz bin.
Mir war das aber ziemlich heiklig, bin auf diese Empfehlung nicht eingegangen.
Und nun bin ich seit Juni 2022 in der Wohlverhaltensperiode und sogar kurz vor der Restschuldbefreiung. Und was soll ich sagen, ich führe dieses Konto immernoch als P-Konto. Einfach um auf Nummer Sicher zu gehen.
In deinem Fall würde ich es aber wie gesagt als normales Konto laufen lassen. Dir muss bewusst sein, dass eine Umwandlung in ein P-Konto jedesmal der Schufa gemeldet wird, und die wollen wir alle ja wieder besenrein bekommen.
Also meine Erfahrung ist: seit ich in der Insolvenz bin wurde nie versucht zu pfänden. Dies hätte ich gemerkt, wenn mein vom Arbeitgeber überwiesener Lohn plötzlich erst am 01. des Monats zur Verfügung stehen würde, statt wie sonst zum letzten Donnerstag des Monats.
Gruß Matthias
Theoretisch kann und darf kein Gläubiger mehr pfänden. Damit würde sich ein Gläubiger bereits strafbar machen.
Du kannst es also als normales Konto laufen lassen, bei mir ging auch bisher kein Vollstreckungsversuch ein.
Mir hat man, als ein Anwalt mir beim Antrag auf Insolvenz geholfen hat, nahe gelegt, ich solle doch mein altes P-Konto kündigen (also welches ich VOR Insolvenzantrag hatte) und bei einer anderen Bank ein neues Konto eröffnen und dieses auch noch als normales Konto laufen lassen, bis ich schließlich in der eigentlichen Insolvenz bin.
Mir war das aber ziemlich heiklig, bin auf diese Empfehlung nicht eingegangen.
Und nun bin ich seit Juni 2022 in der Wohlverhaltensperiode und sogar kurz vor der Restschuldbefreiung. Und was soll ich sagen, ich führe dieses Konto immernoch als P-Konto. Einfach um auf Nummer Sicher zu gehen.
In deinem Fall würde ich es aber wie gesagt als normales Konto laufen lassen. Dir muss bewusst sein, dass eine Umwandlung in ein P-Konto jedesmal der Schufa gemeldet wird, und die wollen wir alle ja wieder besenrein bekommen.
Also meine Erfahrung ist: seit ich in der Insolvenz bin wurde nie versucht zu pfänden. Dies hätte ich gemerkt, wenn mein vom Arbeitgeber überwiesener Lohn plötzlich erst am 01. des Monats zur Verfügung stehen würde, statt wie sonst zum letzten Donnerstag des Monats.
Gruß Matthias
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Ich würde es auch nicht prophylaktisch in ein P-Konto umwandeln lassen.
1. Darf ja keiner in der Inso pfänden
2. Sollte es doch einer versuchen - und die Bank 'Probleme' machen - dann könnte man es immer noch umwandeln. Das gilt im Falle des Falles ja rückwirkend.
1. Darf ja keiner in der Inso pfänden
2. Sollte es doch einer versuchen - und die Bank 'Probleme' machen - dann könnte man es immer noch umwandeln. Das gilt im Falle des Falles ja rückwirkend.
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Vielen Dank für eure Antworten
Ich lass es erstmal auf mich zukommen und als Girokonto laufen..
Liebe Grüße
Ich lass es erstmal auf mich zukommen und als Girokonto laufen..
Liebe Grüße
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Guten morgen
Noch eine Frage zum neuen Konto.
Ist ja nun ein normales Girokonto ,Insoverfahren aufgehoben, heisst IV pfändet dort nicht mehr.
Nun hatte ich überlegt auf dem neuen Konto etwas einzufahren.
Geht das denn? So 50 Euro,dachte ich.
Oder wird mir das dann doch weggenommen vom Treuhänder
Lg Kolibri70
Noch eine Frage zum neuen Konto.
Ist ja nun ein normales Girokonto ,Insoverfahren aufgehoben, heisst IV pfändet dort nicht mehr.
Nun hatte ich überlegt auf dem neuen Konto etwas einzufahren.
Geht das denn? So 50 Euro,dachte ich.
Oder wird mir das dann doch weggenommen vom Treuhänder
Lg Kolibri70
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Du kannst in der WHP sparen so viel du willst, das interessiert den TH nicht.
Habe auch nach dem mein IV aufgehoben wurde ein Konto eröffnet und überweise dort drauf jeden Monat gutes Geld.
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Ich wüsste nicht, dass man das muss. Der TH hat keine Rechtsstellung mehr darüber, dass er über deine Finanzen entscheiden kann. Er benötigt das Konto nicht mehr. Es müssen auch keine Kontoauszüge mehr geschickt werden (falls er das je verlangt hat). Es zählt einzig und allein die Abtretungserklärung, sowie die Obliegenheiten nach §295 InsO
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Ja,bisher musste ich immer( also während das Inso lief) Kontoauszüge schicken. Und mein Schuldnerberater meint auch,die neue Bankverbindung müsste ich dem TH melden.
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben
Nö, dem würde ich pauschal widersprechen. Was du machen musst ist in §295 InsO abschließend aufgezählt. Sonst hast du keine Mitwirkungspflichten mehr.
Wenn du aber möchtest und du damit besser schlafen kannst (was ich gut verstehen kann), dann teile ihm das ruhig mit. es ist sicher nicht falsch ihm das mitzuteilen - du musst es aber nicht mehr
Wenn du aber möchtest und du damit besser schlafen kannst (was ich gut verstehen kann), dann teile ihm das ruhig mit. es ist sicher nicht falsch ihm das mitzuteilen - du musst es aber nicht mehr
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