Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

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Itak65
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Itak65 »

Wie alle jetzt steh ich komplett auf dem Schlauch .in dem Schreiben vom AG steht wenn ich nicht widerspreche wäre die Forderung von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.das das alle Gläubiger betrifft wusste ich nicht.aber danke für die Info .
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Falls die Versagung der RSB stattgegeben wird und dein Widerspruch erfolglos bleibt,dann haste weiterhin deine kompletten Schulden und alle Gläubiger dürfen bei dir vollstrecken.

Die Sigma hat vbuh angemeldet und du auch Widerspruch eingelegt hast gegen die Forderung oder deren Rechtsgrund,das heißt diese eine Forderung der Sigma würde weiter bestehen bleiben nach der RSB wenn deine RSB erfolgreich sein sollte.

Das kannst du dir auch von deinen Insolvenzverwalter erklären lassen , wusste ich damals auch nicht. Zudem müsste ja zeitnah eine Entscheidung bei dir anstehen , aufgrund des Widerspruchs.
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caffery
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von caffery »

Weil eine vbuh Anmeldung für Gläubiger taktisch einfach sinnvoller ist.
Bei einer erfolgreichen Versagung müssten sie ja wieder mit allen anderen Gläubigern um des Schuldners Kohle konkurieren.
Bei einer erfolgreichen vbuh bleiben sie meist exklusiv mit einer noch aufgewerteten Förderung übrig.
Außerdem ist die Anmeldung eine Fingerübung und die betreffende Rechtsprechung spielt Gläubigern in die Karten.
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caffery
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von caffery »

Itak65 hat geschrieben: 11. Mai 2023, 16:03 Wie alle jetzt steh ich komplett auf dem Schlauch .in dem Schreiben vom AG steht wenn ich nicht widerspreche wäre die Forderung von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.das das alle Gläubiger betrifft wusste ich nicht.aber danke für die Info .
Ne, das trifft auch nicht zu.
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Itak65
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Itak65 »

Achso . Nach dem Berichts und Prüfungstermin habe ich ein Schreiben vom AG bekommen ein sogenanntes feststellungsschreiben worin steht ,es wird festgestellt das bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist keine Anträge auf Beschlussfassung zu dem im Eröffnungsbeschluss genannten Tagesordnungspunkten eingegangen sind.
Es wird festgestellt das dem Gericht bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist keine Widersprüche von den Beteiligten zugegangen sind was bedeutet das?

Sorry für den Roman aber ich bin gerade etwas verunsichert
Irak65
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Itak65
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Itak65 »

Danke Caffery für die Erklärung.
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Letzte Frage Itak65 was soll den bei dir der Versagungsgrund gewesen sein?Weshalb hat der Gläubiger den gestellt und war das der gleiche Grund weshalb er auch die vbuh angemeldet hat?
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Itak65
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Itak65 »

Ich hatte angeblich bei Kreditabschluss schon 42.000 Euro Schulden was nicht stimmt es waren 22.000..einmal Kontoauszüge habe ich an maxda geschickt worauf ersichtlich ist welche rate in welcher Höhe bedient wurde
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Unfassbar diese Sigma Bank. Mein Grund habe ich ja schon paar Seiten vorher hier erklärt. Die suchen anscheinend gerne etwas und melden dann vbuh an mit der Hoffnung der Schuldner wiederspricht nicht und schon sind die in der guten Position. Bei mir haben die aber keine Versagung halt beantragt und dafür ist es jetzt auch zu spät. Hoffentlich bekommst du dein Recht ich drück dir die Daumen.
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caffery
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von caffery »

Die Masche ist immer gleich. Den insolventen Schuldnern wird nach meinem Eindruck grundsätzlich vorgeworfen, sie hätten unvollständige Angaben bei der Kreditbeantragung gemacht.
Egal wie man sich verhält oder wie richtig oder falsch der Vorwurf ist - die vbuh-Anmeldung kommt nach meiner Erfahrung so gut wie immer.
Aus meiner bescheidenen Sicht ist das stark rechtsmissbräuchlich. Warum sich da noch niemand (so weit ich es weiß zumindest) grundsätzlich juristisch rangetraut hat entzieht sich meiner Kenntnis.
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