Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Alles gute das es bei dir gut ausgeht @itak65

Hat er die Versagung gleich mit der vbuh beantragt bei der Anmeldung zur Insolvenztabelle?
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Itak65
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Itak65 »

Danke dir Anmeldung zur Tabelle.i
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Graf Wadula
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Graf Wadula »

Manche Gläubiger machen das tatsächlich. wahrscheinlich, weil sie das System nicht verstanden haben. Aber die vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung als solche ist kein RSB-Versagungsgrund.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Graf Wadula »

Ben1986 hat geschrieben: 10. Mai 2023, 14:39 Bei welchen Gericht reiche ich den so eine negative Feststellungsklage ein? Eine Rechtschutzversicherung kommt jedenfalls nicht dafür auf hab etliche gefragt,dass heißt wenn ich mit Anwalt dort rein gehe kostet das 200 Euro Beratung vom Anwalt sowie die Erstellung einer Feststellungsklage. Hab keine Lust ein Anwalt zunehmen den 200 € mindestens zu bezahlen und der kann da nachher auch nicht helfen.
Warum auch nicht einfach abwarten?

§ 180 InsO. Gericht am Sitz des Insolvenzgerichts
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Haste auch wiederum Recht.
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Itak65
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Itak65 »

Bei mir geht es um die Sigma. Bei denen ist das wohl Standard.
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Die hab ich auch aber keinen Versagungsantrag haben die gestellt wegen der vbuh ist schon echt ein komischer Verein . Jedenfalls habe ich nie was von gehört.
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caffery
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von caffery »

Ja, die Sigma melden regelmäßig ihre Forderungen als vbuh an. Teilweise mutmaßlich "ins Blaue".
An einen Versagungsantrag könnte ich mich nicht erinnern. Macht ja auch in aller Regel auch für den Gläubiger keinen Sinn.
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Itak65
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Itak65 »

Warum das für die Gläubiger keinen Sinn macht Caffery da habe ich null Ahnung warum das so ist.die hatten die Forderung an Barex Inkasso abgetreten.
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Das macht keinen Sinn da mit einer Versagung der kompletten RSB alle vollstrecken können und nicht nur die Sigma.

Als ich denen meine Beweise geschickt habe ,haben die nichtmal drauf geantwortet.

Barex ist halt deren Vertretung als Inkassounternehmen. Bin gespannt @itak65 was bei dir herauskommt?
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