Vollstreckung während WHV

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Witwe Bolte »

Endgegner hat geschrieben: 18. Dez 2022, 17:05 ...
Warum hat es deiner Meinung nach nichts mit Gläuberbegünstigung zu tun wenn ein neuer Gläubiger mein Konto pfänden darf, die alten Gläubiger aber nur die quote vom IV bekommen?
...
Ich sach ja: Du bist echt ein "harter Brocken" ...
(und ich bin jetzt noch einmal inkonsequent ...):

"Gläubigerbegünstigung" ist lt. StGB eine Straftat, die nur ein Schuldner begehen kann
(hier: Du).

"Ein neuer Gläubiger" darf Dein Konto pfänden
(wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, wie hier:
"vollstreckbare Ausfertigung" eines Gerichtsbeschlusses),
er bekäme jetzt von der Bank aber NUR DAS, was jetzt pfändbar wäre ...
und das ist im Regelfall NICHTS, da alles Pfändbare ja der IV/TH bekommt.

Ein neue Gläubiger kann den Straftatbestand "Gläubigerbegünstigung" gar nicht begehen,
die Bank auch nicht. Und Du (Du könntest),aber Du kannst gar nicht verhindern, dass da ein Pfändungsversuch gestartet wird.
Und Du bezahlst ihn ja ggf. nicht selbst und freiwillig aus Vermögen, was zur Inso-Masse gehört.

Immer noch nicht klar ?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von imker »

off topic:::::

es fällt sicher manchem SCHWER, nichts zu sagen, obwohl man so viel zu sagen hätte
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tidus82
Admin
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von tidus82 »

Ich mach hier mal zu - ich hoffe dass der TE jetzt aus den Antworten seine Informationen ziehen kann und dankbar dafür ist, dass er hier auf einem Sonntag, an einem 4. Advent von praktizierenden Schuldnerberatern und freiwilligen Helfern bislang freundliche Antworten bekommt. Ich persönlich empfinde es als nicht selbstverständlich - aber im Internet soll es ja Menschen geben, für die das anders ist.

In diesem Sinne, vielen lieben Dank an alle, die sich die Mühe hier machen!
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