Ich sach ja: Du bist echt ein "harter Brocken" ...
(und ich bin jetzt noch einmal inkonsequent ...):
"Gläubigerbegünstigung" ist lt. StGB eine Straftat, die nur ein Schuldner begehen kann
(hier: Du).
"Ein neuer Gläubiger" darf Dein Konto pfänden
(wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, wie hier:
"vollstreckbare Ausfertigung" eines Gerichtsbeschlusses),
er bekäme jetzt von der Bank aber NUR DAS, was jetzt pfändbar wäre ...
und das ist im Regelfall NICHTS, da alles Pfändbare ja der IV/TH bekommt.
Ein neue Gläubiger kann den Straftatbestand "Gläubigerbegünstigung" gar nicht begehen,
die Bank auch nicht. Und Du (Du könntest),aber Du kannst gar nicht verhindern, dass da ein Pfändungsversuch gestartet wird.
Und Du bezahlst ihn ja ggf. nicht selbst und freiwillig aus Vermögen, was zur Inso-Masse gehört.
Immer noch nicht klar ?