Vollstreckung während WHV

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Endgegner
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Endgegner »

imker hat geschrieben: 18. Dez 2022, 12:08 wann ist denn bei normalem Verlauf der Dinge mit einem Beschluss zur RSB zu rechnen?? In einem oder in vierJahren?
In 3. Das ändert aber wenig an meiner Frage.

Ich will nur wissen ob meine Bank zum Gerichtsvollzieher sagt: "nein, auch das Gehalt auf dem Konto was den PfB übersteigt ist durch die Quellenfreigabe des Insolvenzgerichts geschützt"
Oder
"Ok neuer Pfändungsbeschluss also wird alles gepfändet bis zu den 1350 euro".
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imker
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von imker »

... nun mach mir mal mit einen "In 3." nicht meinen Ruf als Kryptomane streitig.

Höflich soll er klingen: Deine Frage nach dem was die Bank gegenüber dem Gerichtsvollzieher erklärt, mögen andere erklären und beantworten.

Wenn ich (!) in drei Jahres erst die RSB zu erwarten habe, würde ich die "Pfändung" zahlen oder den RSB-Antrag zurücknehmen und einen neuen Antrag stellen.
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caffery
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von caffery »

Endgegner hat geschrieben: 18. Dez 2022, 13:39 Wenn Du damit dann immer noch nichts anfangen kannst, empfehle ich den Leuten hier keine Ratschläge mehr zu erteilen.
Für jemanden der offensichtlich nichts von der Sache versteht, hast Du einen erstaunlichen Hang dazu hilfsbereite Menschen hier belehren zu wollen.

Da drängt sich doch die Frage auf, was Du eigentlich hier willst.

Wenn Du nicht verstehen willst was man Dir erzählt, dann lass Dich halt pfänden oder zahl Dein Gedönse da - dann ist doch auch alles gut.
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Endgegner
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Endgegner »

caffery hat geschrieben: 18. Dez 2022, 14:51
Endgegner hat geschrieben: 18. Dez 2022, 13:39 Wenn Du damit dann immer noch nichts anfangen kannst, empfehle ich den Leuten hier keine Ratschläge mehr zu erteilen.
Für jemanden der offensichtlich nichts von der Sache versteht, hast Du einen erstaunlichen Hang dazu hilfsbereite Menschen hier belehren zu wollen.

Da drängt sich doch die Frage auf, was Du eigentlich hier willst.

Wenn Du nicht verstehen willst was man Dir erzählt, dann lass Dich halt pfänden oder zahl Dein Gedönse da - dann ist doch auch alles gut.
Ich habe halt soviel Ahnung von der Materie dass ich eure, zweifellos gut gemeinten Ratschläge, hinterfrage.

Erkläre mir doch einfach BITTE sachlich warum mir das Gericht der neuen Forderung eine neue Quellenfreigabe erteilen sollte..
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Endgegner
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Endgegner »

imker hat geschrieben: 18. Dez 2022, 14:24 ... nun mach mir mal mit einen "In 3." nicht meinen Ruf als Kryptomane streitig.

Höflich soll er klingen: Deine Frage nach dem was die Bank gegenüber dem Gerichtsvollzieher erklärt, mögen andere erklären und beantworten.

Wenn ich (!) in drei Jahres erst die RSB zu erwarten habe, würde ich die "Pfändung" zahlen oder den RSB-Antrag zurücknehmen und einen neuen Antrag stellen.
Jetzt wirds kurios.

Was für eine Pfändung würdest du zahlen?
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Witwe Bolte
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Witwe Bolte »

oh je ... Du bist echt ein harter Brocken ...
Endgegner hat geschrieben: 18. Dez 2022, 15:01 ...
Erkläre mir doch einfach BITTE sachlich warum mir das Gericht der neuen Forderung eine neue Quellenfreigabe erteilen sollte..
... vielleicht, weil auch für das andere Gericht die gleichen Gesetze (ZPO § 905) gelten ?

Was natürlich keine Garantie dafür ist, dass es in der Sache die gleiche Entscheidung trifft.
Aber es könnte für Dich ein Versuch wert sein.
FALLS Du die Sache nicht jetzt aus der Welt schaffen willst (durch Zahlung).
Was Du ja früher oder später vermutlich sowieso musst.
Also überleg Dir Imkers Vorschlag nochmal.

PS:
Den Witz (?) mit dem Hähnchen hab ich noch immer nicht verstanden, sorry.
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Witwe Bolte
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Witwe Bolte »

Endgegner hat geschrieben: 18. Dez 2022, 08:38 ...
Wenn der nun mittels Lohnpfändung vollstreckt, darf der die Differenz zwischen 1350 und meinen mir zustehenden Lohn pfänden oder wäre das eine unzulässige Gläubigerbevorteilung?
...
Du wirfst hier einiges durcheinander:
WENN Dein neuer Gläubiger ein LOHNPFÄNDUNG versuchen sollte,
dann wird Dein Arbeitgeber (als Drittschuldner) ihm vermutlich sagen:
"Sorry, jetzt noch nicht, stell Dich in die Warteschlange und warte, bis Du dran bist."

Im Folgenden ist aber immer von der Bank und einer evt. Kontopfändung die Rede.
Und auf diese potentielle Konto-Pfändung des neuen Gläubigers bezieht sich Imkers Rat,
das ist doch gar nicht sooo kryptisch - oder was verstehst Du daran nicht ?

Und mit dem Thema 'Gläubigerbegünstigung' hat das Ganze aber auch gar nichts zu tun.
Nix.
Null.
Nada.
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Zuletzt geändert von Witwe Bolte am 18. Dez 2022, 15:33, insgesamt 2-mal geändert.
Shopgirl
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Shopgirl »

Witwe Bolte hat geschrieben: 18. Dez 2022, 15:23
Den Witz (?) mit dem Hähnchen hab ich noch immer nicht verstanden, sorry.
Ich habe hier nichts zur Sache beizurtagen, weil ich den Ton von jemandem, der Hilfe sucht, echt unterirdisch finde. Zudem wurde ja eh schon alles gesagt - und nicht verstanden.

Aber zu den Hähnchen kann ich was sagen :lol: :lol: :lol: Wilhelm Busch, Max und Moritz. Da ist Witwe Bolte doch die ältere Dame mit den Hähnchen, die Max und Moritz ihr klauen.
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Witwe Bolte
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Witwe Bolte »

Ja genau!

'shopgirl' versteht mich!!
Es geschehen noch Wunder!!!

Weisst Du eigentlich, shopgirl, ob Gerichtsvollzieher tatsächlich die PFÜB persönlich bei Banken vorbeibringen ?

Bei Arbeitgebern machen sie das ja, das weiss ich (aus Zeiten, als ich noch Arbeitgeber war).
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Zuletzt geändert von Witwe Bolte am 18. Dez 2022, 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
Shopgirl
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Shopgirl »

Muss an der vorweihnachtlichen Besinnlichkeit liegen ;)
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