Vollstreckung während WHV

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Witwe Bolte
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Witwe Bolte »

ich hatte noch eine Frage an Dich nachgetragen, shopgirl, gesehen ?

Ob GV mit den PFÜB an Banken auch 'Postbote' spielen ?
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Endgegner
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Endgegner »

Witwe Bolte hat geschrieben: 18. Dez 2022, 15:29
Endgegner hat geschrieben: 18. Dez 2022, 08:38 ...
Wenn der nun mittels Lohnpfändung vollstreckt, darf der die Differenz zwischen 1350 und meinen mir zustehenden Lohn pfänden oder wäre das eine unzulässige Gläubigerbevorteilung?
...
Du wirfst hier einiges durcheinander:
WENN Dein neuer Gläubiger ein LOHNPFÄNDUNG versuchen sollte,
dann wird Dein Arbeitgeber (als Drittschuldner) ihm vermutlich sagen:
"Sorry, jetzt noch nicht, stell Dich in die Warteschlange und warte, bis Du dran bist."

Im Folgenden ist aber immer von der Bank und einer evt. Kontopfändung die Rede.
Und auf diese potentielle Konto-Pfändung des neuen Gläubigers bezieht sich Imkers Rat,
das ist doch gar nicht sooo kryptisch - oder was verstehst Du daran nicht ?

Und mit dem Thema 'Gläubigerbegünstigung' hat das Ganze aber auch gar nichts zu tun.
Nix.
Null.
Nada.
Omg da habe ich mich einmal verschrieben. Natürlich geht es immer um eine Kontopfändung. Die Lohnpfändung ist komplett aussen vor.

Es bleibt doch nach wie vor die Frage ob die Differenz auf meinen Konto zwischen Kontostand und den 1350 PfG am 1. Des Monats vom neuen Gläubiger gepfändet werden kann oder nicht.

Sagt doch einfach "weiss ich nicht" wenn Ihr es nicht wisst statt mir nahezulegen die neue Forderung zu bezahlen, was ich aufgrund der Lohnpfändung natürlich nicht kann.

Und zu Witwe bolte: das ist ein Hähnchenwagen. Scheint aber ein regionales Ding zu sein
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Witwe Bolte
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Witwe Bolte »

caffery hat Dir den Weg doch genannt:
caffery hat geschrieben: 18. Dez 2022, 10:28 ...
Zur Frage: Im Falle einer derartigen Kontopfändung müsste hier ein weiterer Vollstreckungsschutzantrag (quasi ähnlich wie der erste an das Insolvenzgericht) gerichtet werden um die "Doppelpfändung" zu verhindern. Allerdings dann an das Gericht, bzw. die Behörde, die des Frischgläubigers Beschluss/die Verfügung in die Welt gesetzt hat.
...
Was verstehst Du daran nicht ?
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Endgegner
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Endgegner »

Witwe Bolte hat geschrieben: 18. Dez 2022, 15:47 caffery hat Dir den Weg doch genannt:
caffery hat geschrieben: 18. Dez 2022, 10:28 ...
Zur Frage: Im Falle einer derartigen Kontopfändung müsste hier ein weiterer Vollstreckungsschutzantrag (quasi ähnlich wie der erste an das Insolvenzgericht) gerichtet werden um die "Doppelpfändung" zu verhindern. Allerdings dann an das Gericht, bzw. die Behörde, die des Frischgläubigers Beschluss/die Verfügung in die Welt gesetzt hat.
...
Was verstehst Du daran nicht ?
Hierauf hatte ich gefragt warum mir das Vollstreckungsgericht diesen Schutz gewähren sollte? Das würde ja die eigene Vollstreckung verhindern..
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Witwe Bolte
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Witwe Bolte »

Endgegner hat geschrieben: 18. Dez 2022, 15:51 ...
Hierauf hatte ich gefragt warum mir das Vollstreckungsgericht diesen Schutz gewähren sollte? Das würde ja die eigene Vollstreckung verhindern..
Und darauf hatte ich Dir geantwortet:
Witwe Bolte hat geschrieben: 18. Dez 2022, 15:23 ...

... vielleicht, weil auch für das andere Gericht die gleichen Gesetze (ZPO § 905) gelten ?

Was natürlich keine Garantie dafür ist, dass es in der Sache die gleiche Entscheidung trifft.
Aber es könnte für Dich ein Versuch wert sein.
FALLS Du die Sache nicht jetzt aus der Welt schaffen willst (durch Zahlung).
...
Dieses andere Gericht kann doch im Regelfall nichts davon wissen, dass Du im Inso-Verfahren bist, dass Dein pfändbares Einkommen an den IV/TH geht, dass Du von Deinem Inso-Gericht bereits eine Quellenfreigabe hast, weil so 'so gut' verdienst.

Dieses andere Gericht hat doch 'nur' entschieden: "Endgegner" hat verloren und muss zahlen.
Und der "Erstgegner" enthält eine vollstreckbare Ausfertigung.
Fertig.

Warum sollte dieses andere Gericht jetzt den § 905 der ZPO missachten ?
Ob der Neu-Gläubiger jetzt oder nach Deiner RSB vollstrecken kann,
kann ihm (dem Gericht) doch voll egal sein.

Jetzt verstanden ?

Noch was:
Gerichte vollstrecken nicht.
Sie entscheiden 'nur', dass hier Dein Neu-Gläubiger vollstrecken darf.
Es verhindert die Vollstreckung doch gar nicht.
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Endgegner
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Endgegner »

Witwe Bolte hat geschrieben: 18. Dez 2022, 16:03
Endgegner hat geschrieben: 18. Dez 2022, 15:51 ...
Hierauf hatte ich gefragt warum mir das Vollstreckungsgericht diesen Schutz gewähren sollte? Das würde ja die eigene Vollstreckung verhindern..
Und darauf hatte ich Dir geantwortet:
Witwe Bolte hat geschrieben: 18. Dez 2022, 15:23 ...

... vielleicht, weil auch für das andere Gericht die gleichen Gesetze (ZPO § 905) gelten ?

Was natürlich keine Garantie dafür ist, dass es in der Sache die gleiche Entscheidung trifft.
Aber es könnte für Dich ein Versuch wert sein.
FALLS Du die Sache nicht jetzt aus der Welt schaffen willst (durch Zahlung).
...
Dieses andere Gericht kann doch im Regelfall nichts davon wissen, dass Du im Inso-Verfahren bist, dass Dein pfändbares Einkommen an den IV/TH geht, dass Du von Deinem Inso-Gericht bereits eine Quellenfreigabe hast, weil so 'so gut' verdienst.

Dieses andere Gericht hat doch 'nur' entschieden: "Endgegner" hat verloren und muss zahlen.
Und der "Erstgegner" enthält eine vollstreckbare Ausfertigung.
Fertig.

Warum sollte dieses andere Gericht jetzt den § 905 der ZPO missachten ?
Ob der Neu-Gläubiger jetzt oder nach Deiner RSB vollstrecken kann,
kann ihm (dem Gericht) doch voll egal sein.

Jetzt verstanden ?

Noch was:
Gerichte vollstrecken nicht.
Sie entscheiden 'nur', dass hier Dein Neu-Gläubiger vollstrecken darf.
Es verhindert die Vollstreckung doch gar nicht.
Genau, und weil das neue Gericht im schlechtesten Fall gar nichts von meiner Insolvenz weiss, wird es auf Geheiß dann den pfüb ausstellen und an die Bank schicken.

Da ist nun die Frage ob diese auf 905 verweist oder alles über die 1350 doch pfänden lässt weil es sich NICHT um einen Insolvenzgläubiger handelt.

Und da kommen wir nun zurück zu meiner ersten Frage:

Ist das dann zulässig oder unzulässige Gläubigerbevorteilung?

Ich weiss, schwierige Frage aber ich bin schockiert dass es dazu im Internet nichts gibt.

Denn als findiger Anwalt weiss man ja dass man auch in Insolvente Menschen vollstrecken kann wenn man kein Insolvenzgläubiger ist
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Witwe Bolte
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Witwe Bolte »

Endgegner hat geschrieben: 18. Dez 2022, 16:17 ...
Und da kommen wir nun zurück zu meiner ersten Frage:

Ist das dann zulässig oder unzulässige Gläubigerbevorteilung?
...
So, ich bin jetzt auch hier raus, wenn man alles nochmal und nochmal und nochmal sagen muss:
Witwe Bolte hat geschrieben: 18. Dez 2022, 15:29 Und mit dem Thema 'Gläubigerbegünstigung' hat das Ganze aber auch gar nichts zu tun.
Nix.
Null.
Nada.
Kein Wunder, dass Du dazu im Internet nichts findest.
Und das ist etwas anderes, als "dass es dazu im Internet nichts gibt",
wie Du schreibst - wenn Du verstehst, was ich meine ?

Viel Glück bei der Suche !
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Endgegner
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Endgegner »

Auch geil.

Du ignorierst den kompletten ersten Teil und pickst dir nur das Wort raus wo ich angeblich falsch liege obwohl das das Unwichtigste an meinem Beitrag war :roll:


Witwe Bolte hat geschrieben: 18. Dez 2022, 16:58
Endgegner hat geschrieben: 18. Dez 2022, 16:17 ...
Und da kommen wir nun zurück zu meiner ersten Frage:

Ist das dann zulässig oder unzulässige Gläubigerbevorteilung?
...
So, ich bin jetzt auch hier raus, wenn man alles nochmal und nochmal und nochmal sagen muss:
Witwe Bolte hat geschrieben: 18. Dez 2022, 15:29 Und mit dem Thema 'Gläubigerbegünstigung' hat das Ganze aber auch gar nichts zu tun.
Nix.
Null.
Nada.
Kein Wunder, dass Du dazu im Internet nichts findest.
Und das ist etwas anderes, als "dass es dazu im Internet nichts gibt",
wie Du schreibst - wenn Du verstehst, was ich meine ?

Viel Glück bei der Suche !
Warum hat es deiner Meinung nach nichts mit Gläuberbegünstigung zu tun wenn ein neuer Gläubiger mein Konto pfänden darf, die alten Gläubiger aber nur die quote vom IV bekommen?

Aber so wie das hier abläuft hätte ich auch bei Facebook fragen können.

Die sagen auch "zahl doch einfach".
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Witwe Bolte
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Witwe Bolte »

Bei FB ?
Hä ??
Was hälst Du von Wikipedia ???

https://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%A4u ... BCnstigung
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Endgegner
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Re: Vollstreckung während WHV

Beitrag von Endgegner »

Witwe Bolte hat geschrieben: 18. Dez 2022, 17:19 Bei FB ?
Hä ??
Was hälst Du von Wikipedia ???

https://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%A4u ... BCnstigung
Lol da steht doch exakt das was ich sage.

Ich begünstige den neuen Gläubiger weil der mehr bekommt als die anderen alten Gläubiger.


Wir kommen aber immer weiter weg von meiner originären Frage, nämlich ob DIE IN DER WVP MEIN KONTO PFÄNDEN KÖNNEN ODER NICHT.

Eine zweite Quellenfreigabe werde ich vom neuen Gericht nämlich nicht bekommen, der Ratschlag war Quatsch.

Egal ich gebe auf und shoppingqueen und Hähnchenguru haben Recht.

Schönen 4. Restadvent
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