Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

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tidus82
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von tidus82 »

Sei vorsichtig damit - das wird als Einzahlung angesehen und ggf. deinen Verfügungsrahmen deutlich schmälern.
Behalte das Geld besser in der Hinterhand (also bei deinem Sohn) und geh nur daran, wenn du es brauchst.
Dein Dispo wird wahrscheinlich eh von der Bank im Zuge der Umwandlung gekündigt und dann kann es passieren, dass du nicht an das Geld kommst.

Lass das also auf dem Konto was drauf ist und geh so lang ans Konto bis es nicht mehr geht :)
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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

Ans Konto kann ich ja schon nimmer. Ist ja gesperrt. Dispo ist von 400 € ist ausgereizt bis auf 20 €. Wollte mein Konto ausgleichen, damit mir dass vom Freibetrag nicht abgezogen wird wenn die des auf ein Unterkonto packen zum regulieren. Oder wird dass vom Guthaben was man pfänden kann mit eingezogen.
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caffery
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von caffery »

BiBo90 hat geschrieben: 8. Okt 2018, 16:54 Kann ich mit meiner Karte noch Einzahlungen am Automat tätigen?
Das ist zwar sicher möglich aber das machst Du bitte dennoch auf gar keinen Fall. Dein Dispo wird ohnehin automatisch mit Deinem nächsten Geldeingang verrechnet.

Das P-Konto funktioniert nach dem Zuflussprinzip. Das bedeutet jeder - absolut jeder Euro der darauf eingeht (und über den Du dann wie auch immer verfügst) geht von Deinem monatlichen Freibetrag ab.

Soll heißen: So lange Du das P-Konto hast, sorgst Du bitte dafür, dass nichts auf dem Konto eingeht was nicht irgendwie zu vermeiden ist. Keine Bareinzahlungen, keine Überweisungen von der Familie, möglichst auch nichts durch eBayverkäufe etc. pp. und auf gar gar gar keinen Fall Gelder die für irgendjemand anderen bestimmt sind.

Machs wie Tidus sagte: Wenn Dir Dein Sohn Geld leihen will möge er es Dir bar geben um den Monat zu überbrücken in dem die Bank Deinen Dispo verrechnen wird.
BiBo90 hat geschrieben: 8. Okt 2018, 18:00 Ans Konto kann ich ja schon nimmer. Ist ja gesperrt.
Die Bank ist ab Eingang Deines Umwandlungsantrags verpflichtet die Umwandlung binnen 4 Werktagen durchzuführen. Dann ist Dein Konto auch nicht mehr gesperrt. Einer Sparkasse traue ich aber zu, dass deutlich schneller hinzukriegen.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von caffery »

Ach eins noch:

Ich verstehe zwar, dass Du Dir grade etwas verloren, verkauft und hilflos vorkommst aber ich an Deiner Stelle würde mich nochmals mit mehr Nachdruck um einen Termin bei einer Beratungsstelle bemühen. Die 2 Monate Wartezeit sind zwar noch sehr im Rahmen aber in Deiner Situation natürlich zu lang um u.U. noch was an dem Beschluss rütteln zu können. Ich nehme an die 2 Monate sind für allgemeine Erstberatungen.

Ich kann zwar nicht für die Kollegen dort sprechen aber ich (obwohl meine Wartezeit i.d.R. auch etwa 6-8 Wochen beträgt) würde jemanden mit einem sehr akuten Problem das fristgebunden ist, mit Deiner Geschichte, pfändbarem Einkommen (also ein direkter wirtschaftlicher Schaden ins Haus steht) und nur einem Gläubiger innerhalb weniger Tage außer der Reihe einladen. Vielleicht rufst Du nochmal da an und erklärst Deine Situation.

Mir persönlich wären es auch 50 Kilometer Fahrt zu einer Verbraucherzentrale wert. Natürlich sollte man vorher dort anrufen. Den Spesenkäse durchzublechen den Dir die Inkassobude noch auftischen wird (und sicher schon aufgetischt hat) wird sicher deutlich teurer als die Anfahrt.
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GE-Schuldet
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von GE-Schuldet »

Zum P-Konto hätte ich auch eine Frage:
Als meine Hausbank mir den Bescheid schickte das es eine Kontopfändung geben wird wegen eines Stromvertrages den ich nicht abgeschlossen habe sandten Sie mir gleichzeitig ein Formblatt zur Eröffnung eines P-Kontos.
Ich habe auch einen überzogenen Dispo aber im 4stelligen Bereich.
Monatliches Einkommen ist 1137 €.
Macht da ein P-Konto Sinn?
Ich versuche gerade bei der Postbank ein neues Konto zu eröffnen ohne Überziehungsmöglichkeit aber die Prüfung läuft noch.
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caffery
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von caffery »

GE-Schuldet hat geschrieben: 8. Okt 2018, 19:50 Zum P-Konto hätte ich auch eine Frage:
Als meine Hausbank mir den Bescheid schickte das es eine Kontopfändung geben wird wegen eines Stromvertrages den ich nicht abgeschlossen habe
Das hättest Du an der richtigen Stelle mitteilen müssen bevor die Forderung tituliert wurde bzw. während dies versucht wurde. Nun ist es dafür leider zu spät.
GE-Schuldet hat geschrieben: 8. Okt 2018, 19:50 sandten Sie mir gleichzeitig ein Formblatt zur Eröffnung eines P-Kontos.
Ich habe auch einen überzogenen Dispo aber im 4stelligen Bereich.
Monatliches Einkommen ist 1137 €.
Macht da ein P-Konto Sinn?
Auf gar gar gar keinen Fall ein P-Konto aus diesem Konto machen oder aus irgendeinem anderen bei diesem Institut. Da bleibt nur "Bankenflucht". Sprich: Zackig ein neues Konto eröffnen bei einer neuen Bank bei der Du keine Schulden hast und so schnell es geht dorthin "umziehen".
Du solltest zudem geschwind einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle in Deiner Nähe machen.
GE-Schuldet hat geschrieben: 8. Okt 2018, 19:50 Ich versuche gerade bei der Postbank ein neues Konto zu eröffnen ohne Überziehungsmöglichkeit aber die Prüfung läuft noch.
Wenn Du bei der Postbank keine Schulden hast kannst Du das machen. Ich persönlich würde aber von der Postbank dringend abraten. Diese hat sich als eine der schlechtesten erwiesen "wenns mal Probleme gibt".
Geh woanders hin wenn Du Dir zukünftiges Ungemach ersparen möchtest...

PS: Hast Du Deine GVin angerufen oder sonst irgendwas erreicht heute? Ich hoffe mal für Dich, dass Du sie nicht einfach nur versetzt hast - wovon ich Dir ja dringend abgeraten hatte.
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GE-Schuldet
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von GE-Schuldet »

Ja Papa :D
Ich habe es bei der Sparda und der PSD versucht.
Bei der PSD wurde erst nach SCHUFA Abfrage kurz vor knapp das Konto doch nicht eröffnet.
Es ging für mich nicht um diese ominöse Stromrechnung da hätte ich nun ja endlich nach der Kontopfändung Ruhe wenn Herr Haas nicht angeblich zum Abschluss fast 30€ haben will.
Ich habe im anderen Thema geschrieben wie es mit der GVin lief und vorhin kam eine Mail von ihr das Sie meine von mir abgegebene Vermögens Auskunft? wieder löschte.
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GE-Schuldet
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von GE-Schuldet »

Ja Papa :D
Ich habe es bei der Sparda und der PSD versucht.
Bei der PSD wurde erst nach SCHUFA Abfrage kurz vor knapp das Konto doch nicht eröffnet.
Es ging für mich nicht um diese ominöse Stromrechnung da hätte ich nun ja endlich nach der Kontopfändung Ruhe wenn Herr Haas nicht angeblich zum Abschluss fast 30€ benötigt.
Ich habe im anderen Thema geschrieben wie es mit der GVin lief und vorhin kam eine Mail von ihr das Sie meine von mir abgegebene Vermögensauskunft? wieder löschte.
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caffery
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von caffery »

GE-Schuldet hat geschrieben: 8. Okt 2018, 20:34 Ja Papa :D
Brav;) Ich entschuldige mich falls mein Geschriebenes ein derartiges Gefühl vermittelt. Ich gelobe friedliche und positive Absichten. Nämlich dergestalt Dich vor Ungemach zu bewahren.
GE-Schuldet hat geschrieben: 8. Okt 2018, 20:34 Ich habe es bei der Sparda und der PSD versucht.
Bei der PSD wurde erst nach SCHUFA Abfrage kurz vor knapp das Konto doch nicht eröffnet.
Es geht hier nicht ums "versuchen" sondern um einen Rechtsanspruch. Wenn Dein altes Konto nicht mehr zu benutzen ist weil bis Oberkante Unterlippe überzogen und Pfändung drauf dann kannst/solltest Du dieses Konto einfach kündigen. Diese Kündigung gibst Du dort ab und lässt Dir einen Eingangsstempel verpassen (oder Faxbestätigung).
Mit dem Lappen rückst Du bei einer neuen Bank Deines Vertraunes ein (am besten eine lokale Sparkasse oder Volksbank etc. mit persönlichem Ansprechpartner der auch Bänker ist) und wünschsts ein Basiskonto. Wenn die anfangen wollen rumzuprüfen sagst Du, dass Du derzeit kein anderes Konto hast und auf Deinen Rechtsanspruch bestehen musst. Dann dürfen sie Dich nicht ablehnen. Wenn sies dennoch versuchen: Bleib hartnäckig - lass Dir den Fillialleiter geben etc.
Dann teilst Du sehr schnell den Stellen von denen Du Geld erhälst Deine neue Kontoverbindung mit.
GE-Schuldet hat geschrieben: 8. Okt 2018, 20:34 Es ging für mich nicht um diese ominöse Stromrechnung da hätte ich nun ja endlich nach der Kontopfändung Ruhe wenn Herr Haas nicht angeblich zum Abschluss fast 30€ haben will.
Wenn die 30 Euro nicht tiluliert bzw. Teil der Pfändung sind, teile den Haasis mit dass ihre Forderungsnachgeburt bestritten wird. Sie mögen den Rechtsweg bestreiten. Sollten sie dies tun (Mahnbescheid schicken - eher unwahrscheinlich bei der Summe und dem Charakter der Nachgeburt) widersprichst Du diesem vollumfänglich.
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caffery
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von caffery »

GE-Schuldet hat geschrieben: 8. Okt 2018, 20:44 Ich habe im anderen Thema geschrieben wie es mit der GVin lief und vorhin kam eine Mail von ihr das Sie meine von mir abgegebene Vermögensauskunft? wieder löschte.
Da steht nur, dass Du da heute nicht hingefahren bist (obwohl sie ja zu Dir kommen wollte) und sonst nichts. Entsprechend verstehe ich auch die Email und den Inhalt in dem Zusammenhang nicht.
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