Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

Hallo,
also den frühesten Termin den ich bekomme über die Diakonie ist in ca. 2 Wochen. Der Schuldnerberater hat sich aber dann auch noch kurz so 15 min am Telefon für mich Zeit genommen. Pkonto Antrag ist seit gestern per Einschreiben Einwurf unterwegs. Der Schuldnerberater meinte aber trotzdem ich sollte nochmal auf mein Kundenberater (der es heute auch nicht für nötig gehalten hat mich zurück zu rufen). zu gehen, zwecks Klärung Dispo, Unterkonto usw. und in kleinsten Raten zu begleichen. Weiß aber nun gar nicht ob ich das tun soll...wie schon erwähnt hat mir mein Sohn schon 350€ gegeben die ich mir für nächstes Monat bei Seite habe.
Habe meinen Kundenberater noch nie benötigt...find es einfach nur Sch...das hier bei uns auf der Provinz nicht mal 5 min. Zeit sind für nen Rückruf. Ich vermute mal der will damit nix zu tun haben...der schließt lieber andere Verträge ab wo er noch seinen Provit rausschlagen kann. Da ist man 30 Jahre Kunde und dann lässt man einen hängen. Was würdet ihr mir raten mit dem Dispo? Ne Rückzahlungsvereinbarung in Kleinstraten?
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caffery
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von caffery »

BiBo90 hat geschrieben: 9. Okt 2018, 19:37 Da ist man 30 Jahre Kunde und dann lässt man einen hängen. Was würdet ihr mir raten mit dem Dispo? Ne Rückzahlungsvereinbarung in Kleinstraten?
Tjo, Dein Schuldnerberater hatte spontan die gleiche Idee wie ich zunächst. Solche Vereinbarungen sind auch meiner Erfahrung nach mit Sparkassen in der Regel möglich. Bei sehr vielen anderen Banken braucht man mit so einer Idee überhaupt nicht schwanger zu gehen...

Aber Deine Erfahrung zeigt ja auch, dass es auch bei Sparkassen nicht mehr nur gute Erfahrungen gibt. Vielleicht holt Dich diese Erfahrung ja ein bisschen aus Deiner "Vertragsnostalgie";) Ich habe diese ganz allgemein auch schon länger hinter mir gelassen. Leider bedeutet es in der heutigen Welt in aller aller Regel nichts mehr ein "langjähriger guter Kunde" zu sein. Die Realität hat sich da längst umgekehrt - wer ständig "nörgelt", kündigt, wechselt etc. wird i.d.R. eher mit Bonuszahlungen und Aufmerksamkeit zugeschüttet. Okay, ich schweife ab...

Eine Rückzahlungsvereinbarung macht natürlich Sinn wenn Du sonst einen finanziellen Engpass zu befürchten hättest. Da Dir aber für die Zeit mit Bargeld von Deinem Sohn ausgeholfen wird, kannst Du Dir natürlich überlegen ob Du das wirklich "brauchst".

Ich hatte ja wie gesagt mit dem "schnellen" Termin was bestimmtes im Auge - nämlich eine mir nach Deiner Geschichte möglich erscheinen Abwehrklage gegen eine Teiforderung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Mir ist aber klar, dass es nicht wenige Beratungsstellen gibt die sich mit sowas nicht so gerne beschäftigen da es eher in den Bereich der Anwälte gehört. Ich persönlich sehe das ja nicht so eng und berate die Leute halt schonab und zu mal dahingehend solche Dinge selbst zu machen (ist eigentlich kein Hexenwerk). Aber man sollte sich natürlich schon ziemlich sicher sein, dass man richtig liegt um im worst case nicht noch mehr Folgekosten zu generieren.
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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

...jep is mir klar soweit. Das dumme ist, diese Warte zeit zerfrisst mich innerlich.

Ich habe heute schon mal erwähnt, dass ich letzte Nacht die Briefe von der Inkssso durch bin. Wie erwähnt war da noch ein Brief von denen kurz vor dem Vollszreckungsbescheid...

Sehr geehrte Frau Mustermann,

die vereinbarte Ratenzahlung bleibt nur bestehen wenn Sie die Forderung gegen Sie betiteln lassen. Ist sowas rechtens?

Die Vereinbarung wurde damals telefonisch getroffen. Es gibt keinerlei Unterschriften von mir.
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caffery
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von caffery »

BiBo90 hat geschrieben: 9. Okt 2018, 20:14 die vereinbarte Ratenzahlung bleibt nur bestehen wenn Sie die Forderung gegen Sie betiteln lassen. Ist sowas rechtens?
Die Vereinbarung wurde damals telefonisch getroffen. Es gibt keinerlei Unterschriften von mir.
Worauf willst Du denn hinaus? Eine Einigungsgebühr würde nach meinem Dafürhalten bei dem Ablauf nicht "rechtens" sein. Dafür muss man ausdrücklich der alleinigen Übernahme der Kosten der Einigung zustimmen. (was natürlich grunsätzlich theoretisch auch mündlich geht - wenn es denn im Ernstfall beweisbar ist). Ansonsten gilt § 98 ZPO.

Der Satz in der Vereinbarung ist bzw. war natürlich für Dich "fürn Arsch" was den Wert "Vereinabarung" betrifft. Aber da Du die Raten ja ohnehin eingestellt hast und sie schon längst einen Titel haben ist es natürlich müßig sich über Sinn und Unsinn dieser "Vereinbarung" den Kopf zu zerbrechen.
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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

...ja, da hast du schon recht. Ich grübel zuviel darüber nach. Hab den Schalter zum abschalten noch nicht gefunden. Mach mich nur selbst verrückt. :roll:
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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

Ich bräuchte nochmal einen Rat. Wenn mein Konto jetzt umgewandelt wird in ein P Konto und freigeschaltet wird...darf die Bank dann jetzt schon pfänden bei Geldeingang was unter dem Freibetrag liegt? Oder erst wenn es über den Freibetrag liegt. Da ich ja dieses Monat schon Lohneingang hatte und noch alles vom Konto weg ging vor dem 1. Also bevor der Pfändungsbeschluss bei der Bank vorlag.
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imker
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von imker »

...die Umwandlung in ein P-Konto wirkt "rückwärts" - und bringt etwas, wenn die Kontenpfändung nicht länger als 4 Wochen zurück liegt.
Versteckt steht das in § 850 k Abs.1 letzter Satz und Abs. 7 letzter Satz ZPO.
Die Berechnung der 4 Wochen ist etwas schwierig - man muss dazu das Zustellungsdatum bei der Bank wissen und der Bank bis zu vier Tagen für die Umwandlung in ein P Konto zubilligen.
Auf der sicheren Seite ist man meist, wenn die Umwandlung bei der Bank gleich nach der Zustellung der Pfändung " bei einem selbst" erfolgt - muss man persönlich machen oder einen gesetzlichen Betreuer haben...

Die korrekte Antwort auf die Frage ist also: ja, ohne P-Konto ist das Geld weg, aber wieder da, wenn die Umwandlung rechtzeitig erfolgt - denn die Bank zahlt erst nach einem Monat gepfändetes Geld an den Gläubiger.
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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

Das hilft mir schon weiter. Mein Einschreiben wurde gestern zugestellt bei der Sparkasse. Der Pfändungsbeschluss bei der Sparkasse 1.Oktober 2018. Also ist das Pkonto rückwirkend bis Sept. geschützt und gepfändet darf erst ab dem nächsten Gehaltseingang werden was über den Freibetrag.
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imker
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von imker »

Mhh,
also die Sparkasse beachtet die Pfändung ab 1.10. - und zwar mit der Maßgabe, dass es schon ein P-Konto bei der Zustellung war.
Jetzt ist es wichtig zu klären, welches Guthaben im Zeitpunkt der Pfändung (noch) zur Verfügung stand. Über diesen Betrag kannst Du bis zum Erreichen des individuellen Freibetrages im Oktober verfügen - abheben oder übewrweisen also.

Immer noch genug Geld?? Wenn am 30.9. von Dir im Wesentlichen das Geld auf dem Konto verteilt war, bekommt der Gläubiger in diesem Oktober nichts davon.
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imker
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von imker »

und was ist für ein Nebenjob mit Geldeingang auf diesem Konto??
Vielleicht musst Du einen Antrag beim Gericht stellen - denn Nebenjob kann man wie Überstunde darstellen und Einkommen aus Arbeitslohn ist auch nicht nur bis 1133 frei, wenn man mehr Nettoeinnhamen hat, bleiben einem 30% des Mehrverdienstes. Viel Arbeit, evt 2. Konto für den Nebenjob bei anderer Bank bis zur Insolvenzeröffnung.

Wenn 1.600 aus dem Hauptjob kämen, ist das MEHR über den 1133 zu 70% beim Gläubiger, nicht zu 100% und wenn es wie eine Mehrarbeit zu pfänden wäre, dann nur 70% von der Hälfte des Nebeneinkommens.
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