Der Weg in die Privatinsolvenz…

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Mr_F
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Re: Der Weg in die Privatinsolvenz…

Beitrag von Mr_F »

tidus82 hat geschrieben: 25. Jul 2022, 19:35 Du kannst in der Insolvenz nicht einfach so deine Eltern abzahlen - die sind genauso Gläubiger wie die anderen Gläubiger auch und müssen entsprechend gleich behandelt werden. Es sei denn du bezahlst sie aus dem Unpfändbaren. Da sie jedoch Gläubiger sind solltest du sie ggf. Bar bedienen, denn sonst kommen ziemlich sicher komische Fragen von dem Insolvenzverwalter.
Ich danke für deine Aufklärung, so etwas habe ich bereits vermutet. Ich würde den Betrag über Summe „X“ so oder so in Bar abgeben. Wenn ich deine Nachricht allerdings richtig deute, würde eine Finanzierung der Eltern mit in die Inso laufen und ich dürfte diese nicht bedienen, da sonst die RSB versagt werden würde, weil ich „Gläubiger“ bevorzugt hätte? - Unpfändbar ist bei meinem Einkommen quasi alles, da nicht genug Einkommen vorhanden ist, um etwas zu pfänden.. (Ausbildung).
imker hat geschrieben: 25. Jul 2022, 20:06 lass dier Mutter des dritten Kindes den Darlehensvertrag mit Deinen Elten machen - aber wer kauft das Auto und wann wird diese Person Eigentümer - darüber muss "man" sich Gedanken machen und schlank vorfinanzieren - kennt die Inso nicht

und der Insolvenzverwalter wird fragen, warum Kfz-Steuern als Halter geschuldet werden - es gibt ja vielleicht doch Verwalter, die so etwas für eine Schenkung der Steuer an die Mutter/Eltern halten und etwas quer daherherkommen
Auch bei dir bedanke ich mich für die Antwort. Die Mutter aller meiner Kinder :) , aber das ist hier nicht das Thema. Einen Vertrag würden wir ungern aufsetzen wollen, meine Eltern haben soviel Vertrauen in mich, dass sie es nicht für nötig erachten, zumindest war so die Aussage meines Vaters.

Mein Vater würde den Kaufvertrag des Fahrzeugs unterschreiben, alles weitere soll über mich geregelt werden, soweit ich ihn verstanden habe. Wir werden das wohl alles nochmal besprechen müssen.

Das Grundkonzept würde quasi so aussehen:
- Auto anschauen, einen guten Preis verhandeln
- Kaufvertrag auf den Käufer (mein Vater) ausstellen lassen
- Wir einigen uns auf Summe „X“, welche er jeden Monat in bar von mir erhält, oder ist das alles zu schwammig und könnte zu Problemen führen? Es könnte ja auch sein, dass es mir nur zur „Nutzung“ überlassen wird, oder irre ich mich?

Vielleicht ist der Zeitpunkt auch ungünstig. :?: :?

Einen schönen Abend für euch!
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tidus82
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Re: Der Weg in die Privatinsolvenz…

Beitrag von tidus82 »

Um ehrlich zu sein ist für solche „Tricksereien“ der Zeitpunkt tatsächlich sehr ungünstig.
Aber die Sterne stehen halt nicht auf „unmöglich“, sondern einfach auf: Vorsicht!

Also, rein theoretisch sind deine Eltern natürlich auch Gläubiger - sie müssen jedoch die Forderung nicht anmelden und nehmen entsprechend nicht an der Insolvenz teil. Dennoch, der Vollständigkeit halber: die RSB umfasst auch die Forderung deiner Eltern - heißt: die Forderung ist nicht mehr eintreibbar, weil sie mit einer Einrede behaftet sind. Du darfst die Forderung aber trotzdem bezahlen, wenn du denn möchtest.
Eben unter der Voraussetzung, dass es aus dem Unpfändbaren kommen muss, weil sonst Gläubigerbevorzugung im Raum steht.

Und die Barzahlung ist nicht Pflicht - es ist nur ein gewisser Schutz vor eventuell auftretenden unliebsamen Fragen.

Also insgesamt solltest du einfach nur wissen: da könnten eventuelle doofe Fragen kommen auf die du vorbereitet sein solltest. Ordentlich erklärt sollte das aber kein Problem sein.
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Witwe Bolte
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Re: Der Weg in die Privatinsolvenz…

Beitrag von Witwe Bolte »

Hast Du das hier schon gelesen zum Thema Kfz+Inso ?
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... venz_0.pdf

Ja, der Zeitpunkt ist ungünstig ...
Was spräche denn dagegen, wenn der Vater das Kfz kauft UND auf sich selbst anmeldet und auch Steuern und Versicherung bezahlt und es Euch dann einfach zur Nutzung überläßt ?
Aus Deinem Unpfändbaren kannst Du ihm dann ja monatlich einen Betrag dafür geben, am besten bar.

Vorsicht, wenn Ihr Euch anders entscheidet, wenn Vater zwar der Eigentümer ist (Eigentümer ist, wer im Kaufvertrag steht), aber der Sohn dann der Halter ist und Steuern und Versicherung zahlt. Das ist durchaus möglich. Möglich ist aber auch, dass ein Insolvenzverwalter kurz vor der Inso-Eröffnung gezahlte St+V zurückfordert und zur Masse zieht. Dann kannst Du aus dem Unpfändbaren alles noch einmal bezahlen.

Braucht ihr das Kfz denn "nur" für die Großfamilie ?
Oder brauchst Du es vielleicht auch, um zu Deiner Arbeit/Ausbildungsplatz zu kommen ?
Es gibt ja auch Arbeits- und Ausbildungsplätze (und -zeiten), die nur allein mit dem ÖPNV gar nicht zu bewältigen sind.

Viel Glück !
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Mr_F
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Re: Der Weg in die Privatinsolvenz…

Beitrag von Mr_F »

tidus82 hat geschrieben: 25. Jul 2022, 21:38 Um ehrlich zu sein ist für solche „Tricksereien“ der Zeitpunkt tatsächlich sehr ungünstig.
Aber die Sterne stehen halt nicht auf „unmöglich“, sondern einfach auf: Vorsicht!

Also, rein theoretisch sind deine Eltern natürlich auch Gläubiger - sie müssen jedoch die Forderung nicht anmelden und nehmen entsprechend nicht an der Insolvenz teil. Dennoch, der Vollständigkeit halber: die RSB umfasst auch die Forderung deiner Eltern - heißt: die Forderung ist nicht mehr eintreibbar, weil sie mit einer Einrede behaftet sind. Du darfst die Forderung aber trotzdem bezahlen, wenn du denn möchtest.
Eben unter der Voraussetzung, dass es aus dem Unpfändbaren kommen muss, weil sonst Gläubigerbevorzugung im Raum steht.

Und die Barzahlung ist nicht Pflicht - es ist nur ein gewisser Schutz vor eventuell auftretenden unliebsamen Fragen.

Also insgesamt solltest du einfach nur wissen: da könnten eventuelle doofe Fragen kommen auf die du vorbereitet sein solltest. Ordentlich erklärt sollte das aber kein Problem sein.
Um ehrlich zu sein, bin ich kein Mensch, der irgendwen austrickst, oder es vorhat. Es ist halt eine Situation, die nicht ungünstiger sein könnte..

Habe heute nochmal mit meinen Eltern über den anstehenden Kauf gesprochen, wir machen einen Kaufvertrag mit Verkäufer und einen Vertrag für uns selbst. Soll allerdings nicht dazu dienen, dass irgendwelche Schritte eingeleitet werden können, sollte es Schwierigkeiten geben oder ähnliches. (Meine Eltern haben Vertrauen, dass wir den ausgemachten Betrag auch zahlen, sonst hätten sie es nicht angeboten.)

Ich habe ja morgen früh den Termin bei der Schuldnerberatung, ich kann dort ja einmal nachfragen, was die beste Möglichkeit wäre, oder würde ich damit einen Stein ins rollen bringen, der vermutlich nicht mehr zu stoppen wäre ? - Wäre das ggfs Betrug oder ähnliches?

Meine Eltern sind über den Sachverhalt aufgeklärt, wollen aber auch nicht als Gläubiger auftreten und erst recht nichts anmelden. Ich bin froh, dass sie mich trotz dessen unterstützen (Auch wenn sie selbst sagen, sehe ich auch ein, dass ich selbst dran schuld bin).. - Hätte einfach damals auf meine Eltern hören sollen, aber nun ist der Stein in den Brunnen gefallen und es lässt sich nicht mehr rückgängig machen… - Wie das so ist, wenn man Jung ist….

Die Erklärung würde ich vermutlich liefern können, die Frage wäre nur, ob sich ein Insolvenzverwalter, das Gericht, oder die Gläubiger darauf einlassen, oder dennoch Ansprüche auf das Fahrzeug erheben wollen würden.
Witwe Bolte hat geschrieben: 26. Jul 2022, 00:03 Hast Du das hier schon gelesen zum Thema Kfz+Inso ?
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... venz_0.pdf

Ja, der Zeitpunkt ist ungünstig ...
Was spräche denn dagegen, wenn der Vater das Kfz kauft UND auf sich selbst anmeldet und auch Steuern und Versicherung bezahlt und es Euch dann einfach zur Nutzung überläßt ?
Aus Deinem Unpfändbaren kannst Du ihm dann ja monatlich einen Betrag dafür geben, am besten bar.

Vorsicht, wenn Ihr Euch anders entscheidet, wenn Vater zwar der Eigentümer ist (Eigentümer ist, wer im Kaufvertrag steht), aber der Sohn dann der Halter ist und Steuern und Versicherung zahlt. Das ist durchaus möglich. Möglich ist aber auch, dass ein Insolvenzverwalter kurz vor der Inso-Eröffnung gezahlte St+V zurückfordert und zur Masse zieht. Dann kannst Du aus dem Unpfändbaren alles noch einmal bezahlen.

Braucht ihr das Kfz denn "nur" für die Großfamilie ?
Oder brauchst Du es vielleicht auch, um zu Deiner Arbeit/Ausbildungsplatz zu kommen ?
Es gibt ja auch Arbeits- und Ausbildungsplätze (und -zeiten), die nur allein mit dem ÖPNV gar nicht zu bewältigen sind.

Viel Glück !
Wäre eine Möglichkeit, allerdings auch ungünstig…. Zulassung ist die eine Sache, das ginge vielleicht noch, aber versicherungstechnisch wäre es vermutlich nicht klug. Würde gern bei meiner Versicherung bleiben, wäre um einiges günstiger, geht aber dort auch nur, wenn ich selbst der Halter bin. Papa hat auch schon 2 Fahrzeuge in der Versicherung & ich würde mit meinen % wahrscheinlich diese Zeit über nicht runterkommen… Alles eine verzwickte Lage. :roll:

Eigentlich hätte ich das ganze gerne so unkompliziert wie möglich, aber die Konstellation scheint unglücklich zu sein.

Könnte es nicht auch sein, dass es in der Gesamtkonstellation günstiger wäre, wenn die Zulassung auf jemand anderen als den Eigentümer erfolgt und es deshalb so gehandhabt wurde? - Ich meine die Gesamtkosten, die entstehen.. Vielleicht irre ich mich :?: - Geld würde er von mir BAR bekommen, habe ich auch gleich gesagt, damit sind beide einverstanden….
Aber warum sollte der Verwalter die Steuern, welche beim Bundeszentralamt für Steuern liegen, sowie die gezahlten Versicherungsbeiträge zurückfordern und von wem? - Hier stünde auch die Frage im Raum, ob dies so überhaupt zulässig ist :shock: .. - Denn in diesem Falle würde ich mich ja weiter verschulden, was ja i.d.R nicht der Sinn von dem angestrebten ist.. :shock:

In erster Linie brauchen wir ein geräumiges Auto, damit alle vernünftig Platz haben und die Kindersitze vernünftig befestigt werden können, ohne Gefummel, oder dass jemand zu Haus bleiben muss. Auch um Termine, gerade was Kinderärzte etc. betrifft. Des Weiteren fahren wir mindestens 1 mal die Woche zu meinen Eltern (meist am Wochenende, wegen der Arbeit). Auch Unternehmungen, sollten problemlos möglich sein… Auch müsste ich schnell von A nach B kommen, wenn mal was mit den Kindern sein sollte (kann ja immer mal was passieren). - Ich erinnere mich daran, dass ich mit unserer (noch kleinen) schnellstmöglich nach Hannover in die Uniklinik (Kinder-Kardiologie) musste, weil die Ärzte hier in der Umgebung alle unfähig waren, um eine Diagnose zu stellen….

Ja, das mit der Arbeit/Ausbildungsstelle ist so eine Sache.. Also mit dem Auto bin ich ca 10-15 Minuten unterwegs, je nach dem wie der Verkehr ist. Mit den öffentlichen ca. 30 Minuten, mit umsteigen und ich wäre entweder viel zu früh da, oder kurz vor knapp.. Das würde natürlich m.E auch nicht im Sinne des Erfinders sein. Es kann aber auch sein, dass ich mal in eine andere Filiale muss, um dort auszuhelfen, oder mir dort was anzuschauen, was in unserer Filiale nicht so möglich ist (Umkreis 50 Km, ist bislang in 2 Jahren einmal vorgekommen). Dann muss ja noch die Kosten gegenüber stellen… Ein Monatsticket kostet genausoviel, wie wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, hab ich schonmal ausgerechnet, als ich den Ausbildungsvertrag unterschrieben habe. Arbeitszeiten sind auch so eine Sache 07:30 - 18:00 Uhr in „2 Schichten“ .

Ich meine, man kann es einer Familie auch schwerer machen, als es ist. Natürlich habe ich mir die Suppe selbst herbeigeführt und muss auch da wieder raus, ohne Frage….

Mein jetziges Auto ist 23 Jahre alt und wird demnächst das zeitliche segnen, auch wenn er gerade frisch über den TÜV gekommen ist…. - Ist natürlich weniger wert, aber emotional wertvoll, nützt aber nichts, wenns zu klein ist …

Das „Neue“ soll ein 13 Jahre altes werden und liegt kostentechnisch bei ca. 5k… (Aktuell sind die Preise sehr hoch, ich denke das ist bekannt). - Vor 2 Jahren hätte man selbiges wahrscheinlich für das gleiche Geld bekommen, wenns so geblieben wäre wahrscheinlich jetzt auch für weniger……

Ich danke für die Glückwünsche und bin für eure Unterstützung und Ratschläge überaus dankbar. :)

Ebenfalls wünsche ich euch einen schönen Abend, sollte etwas unklar sein, bitte ich um Entschuldigung :)


***EDIT den Link habe ich mir aufgerufen, glaube sowas auch schonmal gesehen zu haben, schaue ich mir mal an, vielen Dank***
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Bernd111
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Re: Der Weg in die Privatinsolvenz…

Beitrag von Bernd111 »

Man merkt deutlich, wie sehr dir (d)ein Auto bedeutet. "Kinder, Arzt, Eltern besuchen, Uhrzeiten der Ausbildung" usw. Da hast du ja alles in die Waagschale geworfen. Meine Erfahrung ist, dass alle von dir genannten Gründe irrelevant sind. Das Inso-Recht interessiert sind in deinem Fall m.E. ausschließlich für die Frage, ob du dein Auto für die Arbeit benötigst oder nicht, also für die Tätigkeit an sich oder für den Weg. Alles andere ist irrelevant. Und wenn du Besitzer eines 5000-Euro-Autos bist, wird sich der IV dafür interessieren, das ist sein Job. Wenn du das Auto für die Arbeit benötigst, wird er, mehr oder weniger mit dir, dir ein Angebot geben zu welchem du das Auto (in Raten) "freikaufen" kannst. Und wenn du dein Auto nicht für die Arbeit benötigst, dann will er halt den vollen Autowert von dir.
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Witwe Bolte
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Re: Der Weg in die Privatinsolvenz…

Beitrag von Witwe Bolte »

Bernd111 hat geschrieben: 27. Jul 2022, 23:10 ...
Und wenn du Besitzer eines 5000-Euro-Autos bist, wird sich der IV dafür interessieren, das ist sein Job.
...
"Besitzer" ist nicht gleich "Eigentümer".
Eigentümer ist, wer im Kaufvetrag steht.
Besitzer (ist gleich Halter), der in den Kfz-Papieren steht
(früher: Brief+Schein, jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I und II).
Das ist ja meist derselbe (Eigentümer+Besitzer), MUSS aber nicht.

@Mr_F
Komisch, dass Deine Versicherung nur "Versicherungsnehmer=Halter=Eigentümer" akzeptiert.
Ich kenne verschiedene Versicherungen, die auch akzeptieren, dass der Versicherungsnehmer NICHT zugleich auch der Halter ist (wer dabei der Eigentümer des Kfz ist, spielte dort gar keine Rolle).

Vielleicht will Deine Kfz-Versicherung Dich als Kunden nicht verlieren,
deswegen würde ich dort noch einmal genau nachfragen,
ob Du nicht weiterhin der 'Versicherungsnehmer' bleiben kannst,
auch wenn Dein Vater (oder sonst wer) der 'Halter' des Kfz ist.

Frag bei der Schuldnerberatung mal danach,
ob man ggf. einen "insolvenzfesten" Kfz-Nutzungsvertrag vereinbaren könnte,
wenn Du Kfz-Halter (und KFZ-Versicherungsnehmer), aber NICHT der Kfz-Eigentümer wärst.

Und frag dort auch danach, ob ein Insolvenzverwalter Dein Zahlungen (Kfz-St+Versicherung) ggf. zurückholen kann (ich habe so etwas neulich im TV gesehen - nein, nicht RTL ...), weiß aber den § in der InsO gerade nicht dazu.

Viel Glück !
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Re: Der Weg in die Privatinsolvenz…

Beitrag von Mr_F »

Witwe Bolte hat geschrieben: 28. Jul 2022, 00:56
"Besitzer" ist nicht gleich "Eigentümer".
Eigentümer ist, wer im Kaufvetrag steht.
Besitzer (ist gleich Halter), der in den Kfz-Papieren steht
(früher: Brief+Schein, jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I und II).
Das ist ja meist derselbe (Eigentümer+Besitzer), MUSS aber nicht.

@Mr_F
Komisch, dass Deine Versicherung nur "Versicherungsnehmer=Halter=Eigentümer" akzeptiert.
Ich kenne verschiedene Versicherungen, die auch akzeptieren, dass der Versicherungsnehmer NICHT zugleich auch der Halter ist (wer dabei der Eigentümer des Kfz ist, spielte dort gar keine Rolle).

Vielleicht will Deine Kfz-Versicherung Dich als Kunden nicht verlieren,
deswegen würde ich dort noch einmal genau nachfragen,
ob Du nicht weiterhin der 'Versicherungsnehmer' bleiben kannst,
auch wenn Dein Vater (oder sonst wer) der 'Halter' des Kfz ist.

Frag bei der Schuldnerberatung mal danach,
ob man ggf. einen "insolvenzfesten" Kfz-Nutzungsvertrag vereinbaren könnte,
wenn Du Kfz-Halter (und KFZ-Versicherungsnehmer), aber NICHT der Kfz-Eigentümer wärst.

Und frag dort auch danach, ob ein Insolvenzverwalter Dein Zahlungen (Kfz-St+Versicherung) ggf. zurückholen kann (ich habe so etwas neulich im TV gesehen - nein, nicht RTL ...), weiß aber den § in der InsO gerade nicht dazu.

Viel Glück !
Hallo zusammen,
ich habe mich länger schon nicht mehr zu Wort gemeldet, ist alles etwas stressig gewesen im Moment. Der Termin bei der Schuldnerberatung lief eigentlich ganz gut. Es wurden durch die Beratungsstelle in meinem Namen noch Auskünfte angefordert, welche mir nun alle zugegangen sind. Ich werde mich morgen dort melden und Bescheid geben, dass ich alle Auskünfte erhalten habe und schaue dann wie es weitergeht. - Neuer Termin etc. dann werde ich das Autothema nochmals ansprechen.

Wir haben zwar noch nicht gekauft, aber haben uns bereits darüber unterhalten, dass das Fahrzeug auf meine Eltern zugelassen wird, ich jedoch Versicherungsnehmer werde und Versicherung bezahle. - Ich denke das wird die einfachste Lösung sein. - Werde aber diesbzgl. zeitgleich ansprechen, ob die Versicherungsbeträge durch den IV zurückgefordert werden können/dürfen. - Mit meiner Versicherung korrespondiere ich diesbezüglich auch nochmals, ansonsten müssen wir uns eine andere Versicherung suchen...

Auch das mit dem "insolvenzfesten" Nutzungsvertrag kann ich ja mal ansprechen, die müssten sich mit der Thematik ja auskennen.


Ich werde mich erneut melden, sobald ich neueres erfahre!

Bleibt alle gesund und einen schönen Sonntag!
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