Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

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Enterprise
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Enterprise »

So, nun geht es auch bei mir in die Endphase.

Habe mit dem Insoverwalter letzte Woche gesprochen, und er sagte, es sei schwierig, einen genauen Betrag zu nennnen, da der offizielle Teil der Insolvenz noch nicht vorrüber ist, aber ein Betrag x sollte ausreichen, habe nun ein wenig mehr überwiesen.

jetzt heißt es den Antrag stellen, und da wollte ich nur nochmal kurz nachfragen, der ist doch nur an das zuständige Amtsgericht zu stellen oder? Also zusätzlich an den Verwalter nicht !!

Danke schonmal im vorraus...
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habwiederwas
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von habwiederwas »

Hallo,

ich habe damals ( schon wieder zwei Jahre vergangen) den Antrag per Einschreiben mit Rückschein an das zuständige Amtsgericht geschickt, und eine Kopie per E-Mail an den Verwalter.

Gruß habwiederwas
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habwiederwas
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von habwiederwas »

Allerdings bei 5 Jahren
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Enterprise
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Enterprise »

Nachdem bis zur Vollendung der 3 Jahre ich noch immmer nicht in der Wohlverhaltensphase war, konnte der Insoverwalter erst sehr kurzfristig mir den noch ausstehenden Betrag nennen. Habe dann schnell den Betrag überwiesen, plus ein wenig Puffer, und den Antrag gestellt. Habe nun vom Amtsgericht einen Brief bekommen, wonach der Insolvenzverwalter befragt wird, ob alles aus seiner Sicht damit beglichen ist, also die Verfahrenskosten Verwalterkosten ect. plus die 35%. Da steigt gerade bei mir wieder die Spannung...
Hat jemand von Euch Erfahrungen, wie lange das dann dauert, bis für mich es ersichtlich ist, ob da nicht doch noch ein Fehler bei der Berechnung stattgefunden hat?

Danke Euch schonmal
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bonfire
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von bonfire »

Wenn ich mich richtig erinnere, hat das bei mir nur ein paar Tage gedauert bis der Beschluss online war.

Hab allerdings meinen Antrag für die vorzeitige RSB schon früher gestellt und der IV hat das wohl auch schon zuvor geprüft und frei gegeben.
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Enterprise
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Enterprise »

Amtsgericht xxxx, Aktenzeichen: xxxx

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des xxxx

wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.

Das diesem Beschluss zugrundeliegende Insolvenzverfahren wurde am 19.03.2019 eröffnet.

Gründe:

Mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 19.03.2019 wurde dem Schuldner antragsgemäß die Restschuldbefreiung angekündigt.

Die Laufzeit der Abtretung würde planmäßig am 19.03.2025 enden.

Der Schuldner hat beantragt, ihm vorzeitig die Restschuldbefreiung zu erteilen, weil drei Jahre der Abtretungsfrist verstrichen sind und dem Insolvenzverwalter innerhalb dieses Zeitraums ein Betrag zugeflossen ist, der eine Befriedigung der Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe von mindestens 35 Prozent ermöglicht und keine Kosten mehr offen sind.
Die Insolvenzgläubiger sind zu dem Antrag gehört worden.
Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

D. Treuh. hat die Angaben des Schuldners bestätigt.

Dem Schuldner konnte die Restschuldbefreiung daher vorzeitig erteilt werden.

Dies habe ich heute unter den Insolvenzbekanntmachungen gefunden.
Wenn ich das nun richig verstehe, so haben die Gläubiger noch 14 Tage Zeit, um Versagensgründe anzumelden, und dann wäre es für mich entgültig vorbei. Oder sehe ich das falsch?
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tidus82
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von tidus82 »

Erstmal:
Glückwunsch - es ist Zeit drauf anzustoßen :)

Alles was jetzt noch an Versagensgründen kommen könnte muss schon sehr genau begründet sein, warum es nicht schon vorher bekannt war.
Ich wette das kommt in nichtmal 0,002% aller Fälle vor dass an dieser Stelle noch irgendwas vorgetragen wird - immerhin waren 3 Jahre Zeit :)

Also Lehn dich zurück, entspann dich und freu dich :)
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Graf Wadula
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Graf Wadula »

Enterprise hat geschrieben: 10. Mai 2022, 21:01 ...
Dies habe ich heute unter den Insolvenzbekanntmachungen gefunden.
Wenn ich das nun richig verstehe, so haben die Gläubiger noch 14 Tage Zeit, um Versagensgründe anzumelden, und dann wäre es für mich entgültig vorbei. Oder sehe ich das falsch?
Nein, falsch verstanden. das ist bereits die Erteilung der Restschuldbefreiung!!! Versagungsgründe können nicht mehr angeführt werden. In den nächsten 14 Tagen können nur noch die Gläubiger Beschwerde einlegen, die vorher einen Versagungsantrag gestellt haben. Das war aber augenscheinlich nicht der Fall. Sie sind also nunmehr Restschuldbefreit.
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tidus82
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von tidus82 »

Graf Wadula hat geschrieben: 11. Mai 2022, 08:51
Enterprise hat geschrieben: 10. Mai 2022, 21:01 ...
Dies habe ich heute unter den Insolvenzbekanntmachungen gefunden.
Wenn ich das nun richig verstehe, so haben die Gläubiger noch 14 Tage Zeit, um Versagensgründe anzumelden, und dann wäre es für mich entgültig vorbei. Oder sehe ich das falsch?
Nein, falsch verstanden. das ist bereits die Erteilung der Restschuldbefreiung!!! Versagungsgründe können nicht mehr angeführt werden. In den nächsten 14 Tagen können nur noch die Gläubiger Beschwerde einlegen, die vorher einen Versagungsantrag gestellt haben. Das war aber augenscheinlich nicht der Fall. Sie sind also nunmehr Restschuldbefreit.
Ach guck - dann hab ich wohl bis auf das Anstoßen und feiern etwas daneben gelegen :D
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Enterprise
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Enterprise »

Ich danke euch wirklich sehr. Als ich das gelesen habe, musste ich erstmal in Ruhe durch den Raum ehen, und ein paarmal Tief Atmen. Irgendwie glaube ich es immer noch nicht...
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