Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Enterprise
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Enterprise »

Ok. Vielen Dank für die Info...
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Enterprise
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Enterprise »

Ich habe eben mal mit dem Insolvenzverwalter gesprochen, um zu erfragen, was noch zu zahlen wäre um die35% innerhalb der Jahre zu erreichen. Er sagte zwar, das der Schlusstermin also die Versammlung am 24.01. wäre, aber wenn er das grob überschlägt, wären das noch 1500 Euro, die ich nachschießen müsste. Nach dem Termin ginge es an die Verteilung, und ich sollte dann mich nochmal so zwischen dem 20.02. und 28.02. melden, um dann genaueres zu erfragen. Stichtag wäre dann bei mir der 19.03. Wo bei mir dann die drei Jahre vorrüber sind. Irgendwie steigt bei mir auch gerade die Spannung.
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bonfire
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von bonfire »

Wie? Der Schlusstermin war noch immer nicht? Du bist also immer noch im laufenden Verfahren?

Woher nimmst du dann die 1500€? Normalerweise dürftest du im laufenden Verfahren ja gar nicht so viel haben.
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Enterprise
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Enterprise »

Ich hatte im letzten Jahr nochmal nachgefragt, und da meinte der Verwalter, das er es aufheben wird, sobald er die Rückerstattung der Steuererklärung für 2020 hat. Im Oktober ist es dann soweit gewesen, das das Finanzamt nach über einem halben Jahr endlich die Steuererklärung bearbeitet hatte. Am 25.11. ist dann der Antrag auf Beendigung des Insolvenzverfahrens gestellt worden. und am 24.01. ist es dann soweit.
Ich habe mit meiner Tante gesprochen, die würde mir das Geld leihen.
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insolaner
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von insolaner »

Das liest sich ja schon wieder so, als wolle der Verwalter mal eben noch die erhöhte Provision auf die Steuerrückzahlung mitnehmen, oder was sollte es ansonsten für einen Grund geben, das Verfahren noch offen zu halten?
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imker
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von imker »

ach...bekommt er nicht bei einer Beendigung vor Zahlung der Steuererstattung dann aber mit Nachtragsverteilung auch die max. 40% sowie dann für eine ganze Zeit lang die Jahresvergütung für die Treuhandphase länger, weil es die für jedes angefangene Kalenderjahr geben soll - prüf das doch mal
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INTI
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von INTI »

Nö nö, für die NTV bekommt er keine 40%, § 6 InsVV. Man bekommt so ca. 25% der Regelvergütung.
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imker
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von imker »

also ich kenne die 25% aus der InsVV § 6 nicht, kann sein, dass ich alte Unterlagen habe. :roll:

Davon abgesehen die Frage an die, die sich ungerecht behandelt fühlen:

...und dann muss die Steuererstattung wie hoch sein, damit damit die Differenz größer ist als die Jahresvergütung in die Treuhandphase?

Ich denke wirklich, dass ein IV darauf achtet, Geld zu verdienen. Schlichtes Interesse an einer Maximierung. Wenn er bei 1.000 EUR Steuererstattung in der Inso 150 EUR mehr als in einer Nachtragsverteilung bekäme, wären das rd 20 EUR mehr als bei früher Beendigug der Inso.

Wenn es bei den Verwaltern so knapp ist, dann sollten die lernen, einen SGB-Antrag auszufüllen.

Oder auf den Punkt gebracht: Wo ist der Nachteil für den Schuldner? 20 EUR mehr aus dem eingezogenen Geld für die 35%-Quote - der Rest der Kunden der Gläubiger zahlt der Ausfall, den der Schuldner verursacht hat - ich würde wirklich mich erst aufregen, wenn der IV ein erkennbar schlimmer Fall ist, aber nicht bei unklaren Beträgen aus einer Steuerstattung.
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INTI
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von INTI »

imker hat geschrieben: 8. Jan 2022, 18:52 also ich kenne die 25% aus der InsVV § 6 nicht, kann sein, dass ich alte Unterlagen habe. :roll:

BGH, Beschluß vom 12.10.2006 - Aktenzeichen IX ZB 294/05

25 %: AG Offenburg ZInsO 2005, 481 , 482; Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 6 InsVV Rn. 14 ff.; Büttner, aaO. § 6 InsVV Rn. 6; Eickmann, aaO. § 6 InsVV Rn. 6; Irschlinger, aaO.; 35 %: Lorenz, aaO. § 6 InsVV Rn. 10; 50 %: Nowak, aaO. § 6 InsVV Rn. 5
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Enterprise
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Enterprise »

Darauf kommt es mir auch nicht an, das ich da irgendwem einfach Geschäftemacherei vorwerfen kann. Ich selber habe mich damals in die Situation gebracht. Das es so gut läuft/lief habe ich nicht gerechnet. Jetzt ist mein Ziel in diesem Jahr das alles endlich abschließen zu können, und dann neu anfangen zu können...
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