Enterprise hat geschrieben: ↑8. Jun 2021, 23:01
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Und wegen des Fehlers meiner Betreuerin werde ich nochmal mit ihr ins Gespräch gehen. Denn ob es nun von den 2200,- Euro die durch ihren Fehler da gepfändet wurden die 40% oder nur 5% der Verwalter nun erhält, ist schließlich keine Kleinigkeit. ( was ich vor Euren Informationen gedacht habe).
Ob die Betreuerin nun einen Fehler gemacht hat oder nicht kann hier sicherlich nicht bewertet werden. Aber das mit den Prozenten scheint dann doch missverständlich zu sein.
Vielleicht nochmal kurz erläutert:
Ein Insolvenz-Verfahren spaltet sich letztlich in zwei Phasen, das reine Insolvenzverfahren und die landläufig sogenannte Wohlverhaltensperiode. Im Insolvenzverfahren gibt es einen Insolvenzverwalter, in der WVP einen Treuhänder.
Der Insolvenzverwalter erhält grob gesagt 40% der eingenommenen Beträge als Vergütung. Der Treuhänder erhält 5% der eingenommenen Beträge. Das liegt daran, dass der Verwalter weitaus mehr Tätigkeiten durchführen muss als der Treuhänder, der letztlich nur die pfändbaren Beträge entgegennehmen muss.
In diesem Forum wird immer und immer wieder der Eindruck vermittelt, dass die Insolvenzverwalter ein Insolvenzverfahren nur deshalb lange laufen lassen, um Ihre Vergütung zu erhöhen. Das entspricht aber faktisch nicht der Realität. Es verwundert doch immer wieder, wie hier viele meinen beurteilen zu können, was für Tätigkeiten ein Insolvenzverwalter zu erledigen hat und das er doch alles innerhalb von kürzester Zeit erledigen kann.
Wie dem auch sei. In Ihrem Verfahren sind augenscheinlich die Beträge auf dem Konto am Anfang Ihres Verfahrens entstanden, sie wären also in jedem Fall in die Vergütung des Insolvenzverwalters gefallen (und somit die 40% angefallen).