Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

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bonfire
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von bonfire »

Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, sprich du in der WVP bist, dann kann auch kein Gläubiger mehr nachmelden.

Nimm den Schlussbericht und schau, was da verteilt worden ist. Dann kannst du ziemlich einfach berechnen, wie viel du noch nachzahlen musst.
Ich habe auch auf 3 Jahre verkürzt und meinen Antrag auf Verkürzung ca 2 Monate vor Ablauf der 3-Jahresfrist gestellt. Dann wurde vom Gericht der Insolvenzverwalter gefragt, ob er Einwände hat. Bei mir hatte er den Einwand, dass noch genau xxx,xx€ für die 35% fehlen. Somit hatte ich den genauen Betrag :D

Flux den fehlenden Betrag einbezahlt (plus bissl Sicherheit) und den Antrag erneut gestellt. :DD
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Enterprise
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Enterprise »

Danke Bonfire.

Ich bin gerade noch ein wenig Sprachlos... ich hätte jetzt vermutet, das die Gläubiger noch nachmelden können, bis zum 19.03.22., dem Stichtag, wo die 3 Jahre vorrüber sind. Aber wenn das ab dem Zeitpunkt ist, wo ich in der WVP bin, ist das noch besser für mich, weil dann die Gefahr, das noch jemand nachmeldet, nicht mehr so groß ist, denn der Insolvenzverwalter sagte mir ja, das sobald das Finanzamt über meine Lohnsteuererklärung 2020 entschieden hat, das er dann das Verfahren schließen möchte.
Das ist dann echt schon die halbe Miete.

Und wegen des Fehlers meiner Betreuerin werde ich nochmal mit ihr ins Gespräch gehen. Denn ob es nun von den 2200,- Euro die durch ihren Fehler da gepfändet wurden die 40% oder nur 5% der Verwalter nun erhält, ist schließlich keine Kleinigkeit. ( was ich vor Euren Informationen gedacht habe).
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imker
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von imker »

Ich habe die Beiträge zum Fehler der Betreuerin so verstanden, dass ihr von Dir vorgeworfen wird, das P-Konto zum Monatsende absprachewidrig nicht abgeräumt zu haben und so pfändbares Geld "entstehen" lies.

Ist das der Vorwurf? Und das Abräumen des Kontos wurde mit ihr vereinbart und sie macht das auch bei anderen Betreuten?

Mein Tipp an Dich: Halt den Ball etwas flach. Das vom Konto abgeräumte Geld wäre gleichwohl pfändbar und "weg". Und zusätzlich: Du wärest verpflichtet, das im laufenden Insolvenzverfahren durch Abräumen gesicherte Geld als neu erworbenes Vermögen dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht wegen der Stundung (?) anzuzeigen.

Wenn Insolvenzler ohne Betreuung Geld abräumn und in der Keksdose sparen ist das wirksam, aber nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften.
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Käsebrot
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Käsebrot »

imker hat geschrieben: 9. Jun 2021, 07:26 Ich habe die Beiträge zum Fehler der Betreuerin so verstanden, dass ihr von Dir vorgeworfen wird, das P-Konto zum Monatsende absprachewidrig nicht abgeräumt zu haben und so pfändbares Geld "entstehen" lies.

Ist das der Vorwurf? Und das Abräumen des Kontos wurde mit ihr vereinbart und sie macht das auch bei anderen Betreuten?

Mein Tipp an Dich: Halt den Ball etwas flach. Das vom Konto abgeräumte Geld wäre gleichwohl pfändbar und "weg". Und zusätzlich: Du wärest verpflichtet, das im laufenden Insolvenzverfahren durch Abräumen gesicherte Geld als neu erworbenes Vermögen dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht wegen der Stundung (?) anzuzeigen.

Wenn Insolvenzler ohne Betreuung Geld abräumn und in der Keksdose sparen ist das wirksam, aber nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften.
Ich hab das genau andersrum verstanden, weshalb ich der Betreuerin durchaus Feuer unter‘m Popo machen würde.

Der Betreute bekommt monatlich ein Taschengeld, die Betreuerin kümmert sich um sämtliche andere finanziellen Belange und am Ende des Monats wäre es in ihrer Verantwortung gelegen, das restliche Guthaben zu „retten“. Das hat sie aber nicht und ich vertrete die Auffassung, dass die gute Frau dafür durchaus haftbar gemacht werden kann.
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Graf Wadula
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Graf Wadula »

Enterprise hat geschrieben: 8. Jun 2021, 23:01 ....
Und wegen des Fehlers meiner Betreuerin werde ich nochmal mit ihr ins Gespräch gehen. Denn ob es nun von den 2200,- Euro die durch ihren Fehler da gepfändet wurden die 40% oder nur 5% der Verwalter nun erhält, ist schließlich keine Kleinigkeit. ( was ich vor Euren Informationen gedacht habe).
Ob die Betreuerin nun einen Fehler gemacht hat oder nicht kann hier sicherlich nicht bewertet werden. Aber das mit den Prozenten scheint dann doch missverständlich zu sein.

Vielleicht nochmal kurz erläutert:
Ein Insolvenz-Verfahren spaltet sich letztlich in zwei Phasen, das reine Insolvenzverfahren und die landläufig sogenannte Wohlverhaltensperiode. Im Insolvenzverfahren gibt es einen Insolvenzverwalter, in der WVP einen Treuhänder.
Der Insolvenzverwalter erhält grob gesagt 40% der eingenommenen Beträge als Vergütung. Der Treuhänder erhält 5% der eingenommenen Beträge. Das liegt daran, dass der Verwalter weitaus mehr Tätigkeiten durchführen muss als der Treuhänder, der letztlich nur die pfändbaren Beträge entgegennehmen muss.
In diesem Forum wird immer und immer wieder der Eindruck vermittelt, dass die Insolvenzverwalter ein Insolvenzverfahren nur deshalb lange laufen lassen, um Ihre Vergütung zu erhöhen. Das entspricht aber faktisch nicht der Realität. Es verwundert doch immer wieder, wie hier viele meinen beurteilen zu können, was für Tätigkeiten ein Insolvenzverwalter zu erledigen hat und das er doch alles innerhalb von kürzester Zeit erledigen kann.
Wie dem auch sei. In Ihrem Verfahren sind augenscheinlich die Beträge auf dem Konto am Anfang Ihres Verfahrens entstanden, sie wären also in jedem Fall in die Vergütung des Insolvenzverwalters gefallen (und somit die 40% angefallen).
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Enterprise
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Enterprise »

Ok. Grundsätzlich verstehe ich jetzt mehrere Sichtweisen noch ein wenig besser.
Spätestens seitdem ich meine Wiedereingliederung im Juni 2018 beendet habe, hat sie immer das Konto leergeräumt, damit das nicht gepfändet wird. Auch seit der Eröffnung am 19.03.2019 hat sie das Konto am Ende des Monats immer leergeräumt. Das hat sie dann seit Januar 2020 nicht mehr gemacht, weil sie dachte ich sei nun in der WVP ( mit anderen Klienten verwechselt).

Ab Januar diesen Jahres mache ich das immer, das ich am Ende des Monats schaue, was auf dem Konto verblieben ist, und lege es in eine Geldkassette bei mir. Was meine Betreuerin in der übrigen Zeit für mich gespart hat, hat sie mir dann auch ausgehändigt.

Wenn ich das nun richtig verstehe hätte sie rein rechtlich gar nicht das ansparen dürfen ( und ich nun auch nicht) , sondern hätte das am Ende des Monats auf dem Konto belassen müssen, damit das dann zur Insolvenz hinzugeführt werden kann?

Davon mal abgesehen, denke ich, das in der Praxis es viele Schuldner so machen, das sie obwohl sie das überschüssige Geld an den Insolvenzverwalter abtreten müssten, dennoch weiter ansparen.

Ok, das ein Insolvenzverwalter mehr zu tun hat (und somit mehr erhält) als später ein Treuhänder ist ok. Aber Fakt ist ja auch das der Verwalter 40% und der Treuhänder nur 5% erhält.

Deswegen wäre wenn man nach oben erwähnter Taktik verfährt ja doch für mich Nachteilig. Auch wenn es rechtlich nicht zulässig wäre...
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Käsebrot
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Käsebrot »

Bezüglich dessen, was du unerlaubterweise angespart hast, brauchst du dir keinen Kopf machen. Das ist - so denke ich - ein offenes Geheimnis. Jeder IV weiß, dass ein Schuldner nicht das ganze Geld jeden Monat auf den Kopf haut, wenn es denn (um einiges) höher ist als der tatsächliche Bedarf.

Wie das aber rechtlich zu beurteilen ist, wenn eine gesetzliche Betreuung so verfährt, kann ich nicht sagen. Schlussendlich sollte sie ja in deinem Sinne handeln, darf sich dafür aber auch nicht angreifbar machen.
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imker
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von imker »

Ne, Käsebrot, es geht mir nicht um das "angreifbar", sondern um einen "Schaden" und den hat der th..-Starter nicht. Denn zu vergleichen ist die Vermögenslage mit und ohne den angeblich schadenstiftenden "Schlafmützen-Verwechselungs-Irrtum" der Betreuerin.
Ich meine wirklich, dass sie abgehobenund es den Betrueten übergeben, der das dem IV abzuliedern gehabt hätte und wenn er das nicht macht und das bekannt wird, die Versagung der RSB beantragt und furchtbar einfach glaubhaft gemacht werden kann.
Daher gab ich dem Betreuten den Rat, den Ball flach zu halten - oder deutlicher gesagt: da gibt es nichts zu holen und zu beklagen, wenn man sich unkorrekt verhalten will und einer vergisst das.
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Enterprise
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Enterprise »

Wir hatten vor meiner Insolvenz um Stundung der Verfahrenskosten gebeten, weil nicht abzusehen war, das ich so schnell wieder voll arbeiten kann.

Nun habe ich diese Verfahrenskosten bereits gedeckt, und jetzt kommt es nur noch auf das erreichen der 35% an.
Es ist gut möglich, das durch Pfändungen jetzt ein ganz geringer Teil noch gezahlt werden muss, aber es kann ebenso gut sein, das ich da nichts mehr Zahlen aus "eigener" Tasche hinzuzahlen muss.

Wenn ich nun nach den 3 Jahren das beenden möchte, muss ich dann den Antrag auf Stundung aufheben lassen, oder kann ich einfach den Antrag auf vorzeitige Beendigung der Insolvenz stellen?
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INTI
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von INTI »

Du musst Dich vor allem darum kümmern, dass wirklich die Kosten gedeckt sind, die Stundung kannst Du vernachlässigen.
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