Abtretungserklärung vor der Privatinsolvenz?

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luxus1805
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Re: Abtretungserklärung vor der Privatinsolvenz?

Beitrag von luxus1805 »

Hallo,

Und was wäre in den Fall, wenn sich der Gläubiger mit der Unterhaltsforderung sich nicht meldet.

Also er meldet seine Forderung nicht dem Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter ist man dann befreit von späteren Zahlungen von Unterhalts Altlasten?
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luxus1805
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Re: Abtretungserklärung vor der Privatinsolvenz?

Beitrag von luxus1805 »

Zum Beispiel:

Es bestehen Unterhaltsschulden seit Jahren und darüber besteht auch ein Gerichtlicher Beschluss.
Aber diese Unterhaltsschulden wurden bis zum Schlusstermin nicht gemeldet.
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caffery
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Re: Abtretungserklärung vor der Privatinsolvenz?

Beitrag von caffery »

luxus1805 hat geschrieben: 2. Mär 2021, 09:41 Und was wäre in den Fall, wenn sich der Gläubiger mit der Unterhaltsforderung sich nicht meldet.
Dann wird die Forderung ganz normal restschuldbefreit und der Gläubiger nimmt auch nicht an der Verteilung teil.
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luxus1805
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Re: Abtretungserklärung vor der Privatinsolvenz?

Beitrag von luxus1805 »

Das war ja bei mir der Fall.

Es besteht ein Titel aber es wurde nichts gemeldet.
Da müsste ich mir ja den Titel aushändigen lassen oder sehe ich das verkehrt.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Abtretungserklärung vor der Privatinsolvenz?

Beitrag von caffery »

Wenn es sich nur um Rückstände vor Insolvenzeröffnung handelt und die Restschuldbefreiung bereits erteilt wurde, würde ich den Gläubiger (wie jeden anderen restschuldbefreiten Gläubiger auch) um die Herausgabe des Titels bitten, ja. "Müssen" ist aber was anderes.
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Noname2010
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Re: Abtretungserklärung vor der Privatinsolvenz?

Beitrag von Noname2010 »

Vielen lieben Dank das hilft mir sehr :)
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