Hallo,
Und was wäre in den Fall, wenn sich der Gläubiger mit der Unterhaltsforderung sich nicht meldet.
Also er meldet seine Forderung nicht dem Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter ist man dann befreit von späteren Zahlungen von Unterhalts Altlasten?
Abtretungserklärung vor der Privatinsolvenz?
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Re: Abtretungserklärung vor der Privatinsolvenz?
Zum Beispiel:
Es bestehen Unterhaltsschulden seit Jahren und darüber besteht auch ein Gerichtlicher Beschluss.
Aber diese Unterhaltsschulden wurden bis zum Schlusstermin nicht gemeldet.
Es bestehen Unterhaltsschulden seit Jahren und darüber besteht auch ein Gerichtlicher Beschluss.
Aber diese Unterhaltsschulden wurden bis zum Schlusstermin nicht gemeldet.
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Re: Abtretungserklärung vor der Privatinsolvenz?
Dann wird die Forderung ganz normal restschuldbefreit und der Gläubiger nimmt auch nicht an der Verteilung teil.
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Re: Abtretungserklärung vor der Privatinsolvenz?
Das war ja bei mir der Fall.
Es besteht ein Titel aber es wurde nichts gemeldet.
Da müsste ich mir ja den Titel aushändigen lassen oder sehe ich das verkehrt.
Es besteht ein Titel aber es wurde nichts gemeldet.
Da müsste ich mir ja den Titel aushändigen lassen oder sehe ich das verkehrt.
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Re: Abtretungserklärung vor der Privatinsolvenz?
Wenn es sich nur um Rückstände vor Insolvenzeröffnung handelt und die Restschuldbefreiung bereits erteilt wurde, würde ich den Gläubiger (wie jeden anderen restschuldbefreiten Gläubiger auch) um die Herausgabe des Titels bitten, ja. "Müssen" ist aber was anderes.
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