MrsRob hat geschrieben: ↑24. Feb 2021, 09:55
Das war meines Erachtens ein Fehler.
Du bestätigst damit das Denken der JC (gerade bei Selbständigen):
"Sooo nötig ist es also doch nicht !
Wieder einer, der nur die Sozialknete abgreifen will !!"
Richtig wäre: Auf sofortige Auszahlung (auch der 150,00 Euro) drängen
UND auf einem schriftlichen, rechtsmittelfähigem Bescheid bestehen
(wie Insolaner schon schrieb).
Ausser Dir hat da keiner ein Interesse daran, irgendetwas zu beschleunigen ...
das geht alles seinen Gang, " ... einer nach dem Anderen ..." - das sind doch Beamte
oder zumindest in beamtenähnlichem Zustand (im ÖD).
Wenn Du was vom JobCenter willst, dann gehört es jetzt zu Deiner "Arbeit", Dich in deren "Denke" einzudenken ... und Dich in Deine Rechte einzulesen - und darauf zu bestehen!
zB.: SGB II § 22 Abs. (7) guckst Du hier:
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/22.html
Zitat Anfang:
(7) 1Soweit Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. 2Es soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. 3Das ist insbesondere der Fall, wenn
1. Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen,
2. Energiekostenrückstände bestehen, die zu einer Unterbrechung der Energieversorgung berechtigen,
3. konkrete Anhaltspunkte für ein krankheits- oder suchtbedingtes Unvermögen der leistungsberechtigten Person bestehen, die Mittel zweckentsprechend zu verwenden, oder
4. konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die im Schuldnerverzeichnis eingetragene leistungsberechtigte Person die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet.
4Der kommunale Träger hat die leistungsberechtigte Person über eine Zahlung der Leistungen für die Unterkunft und Heizung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte schriftlich zu unterrichten.
Zitat Ende
Ja, ist klar, wer selbständiges Denken und Arbeiten gewohnt ist (und bevorzugt),
der hat es schwer mit Beamten und Beamten-Ähnlichen ...
Lass die Gefühle im Privaten (da gehören sie doch auch hin - oder ?)
und versuch "auf Arbeit" (FA, JC, KK usw) "ergebnisorientiert" zu handeln.
Viel Glück!
[/quote]
Moin
mal kurzer Sachstand in der Angelegenheit.
Von JC bisher null erhalten, selbst die zugesagten 100 Doppelmark blieben aus. Stattdessen den ganzen Rotz von zusätzlichen Unterlagen, die sie per Mail schickten, von denen nochmal per Post bekommen. Heute Brief an die verschickt mit der Bitte wegen Datenschutz meine Rufnummern und Mailadresse zu löschen.
Am WE war ich fleißig und alles für den Anwalt vorbereitet. JC bekommt kurzfristig Termin zu zahlen ansonsten Sozialgericht. Mal schauen. Immerhin läuft jetzt alles über den Juristen.
Trotzdem laufen die Rechnungen alle auf. Ein Toter braucht keine warmen Kompressen mehr.