Inso beantragt und nun krank

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Invictus
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Invictus »

caffery hat geschrieben: 16. Feb 2021, 09:26 Hier wurden doch etliche Punkte genannt bei denen man ansetzen kann. Was hat denn folgendes ergeben:
Ich schreibe mal kursiv in die Zeilen und bitte um Verständnis :-)

- Kann man den Insolvenzantrag beschleunigen?
Ist noch nicht gestellt - RA will Vorkasse

- Ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch überhaupt notwendig?

- Was sagt denn die Beratungsstelle sonst so zu Deinem Problem?
Habe keine, weil kein Geld mehr vorhanden und Existentielles aktuell Priorität hat

- Mir ist auch noch nicht klar geworden inwieweit die Krankenkasse die Zahlung "verweigert". Wie soll ich mir das konkret vorstellen? Am Telefon? Ein formloser Brief ala "Zahlen Sie erstmal, sonst gibts nix!"? Ein Ablehnungsbescheid der wie genau begründet ist?
Die KK beruft sich auf § 16 Abs. 3a Sozialgesetzbuch V Ruhen des Anspruchs bei Beitragsrückständen. "Das Ruhen endet, wenn Sie hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches II oder XII werden. In diesem Fall senden Sie uns den Bescheid des Sozialleistungsträgers zu." Das Schriftstück liegt mir vor.

- Du schreibst, dass Du denen schon eine Bescheinigung über Deine Hilfebedürftigkeit vorgelegt hast. So richtig passt das auch nicht zu anderen Sachen die Du geschrieben hast. Ich kann mir das auch nicht so wirklich vorstellen - auch wenn ich Krankenkassen ja wirklich viel zutraue.
Die Bescheinigung über Hilfsbedürftigkeit vom Jobcenter liegt denen nicht vor. Die bekomme ich erst, wenn ich den Antrag auf ALG II abgebe und die Unterlagen vom MA des Jobcenters geprüft sind. Erst dann erhalte ich den Bescheid. Und erst dann kann ich damit wieder zur KK dackeln.

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Du Dich doch sehr auf Deinen Frustkreislauf konzentrierst. Oder Du lässt hier einfach nur Frust ab - was ja auch völlig okay ist.
Danke und sorry
Aber es gibt hier wirklich viele Wege nach Rom - also Dinge die Deine Situation mit einiger Wahrscheinlichkeit zügig verbessern können. Der Weg Dir bei einem überlasteten Amtsgericht einen Gutschein zu erarbeiten um ihn dann zu einem Anwalt zu tragen den Du ergoogelt hast ist nicht der Weg auf den ich mich verlassen würde. Weder zeitlich noch inhaltlich.

1. Du hast bei Deiner Geschichte hier Anspruch auf Krankengeld - zumindest bis zum Sozialhilfesatz. Punkt. Völlig egal wie viele Schulden Du da hast oder woher die kommen. Das muss eigentlich jede Kasse irgendwie einsehen wenn man sich einigermaßen zu verhalten weiß.
Wie gesagt - die blocken alles ab. Und verweisen aufs Jobcenter

2. Plan B wäre auch für den Übergang eine "sinnfreie" Ratenvereinbarung bis zur InsO-Eröffnung. Ich hatte auch schon Situationen in denen ich telefonisch für 1-2 Monate für die Leute eine eigentlich sinnfreie Ratenvereinbarung mit Kassen für 20-30 Euro abschloss damit die das Leistungsruhen in ihrem System beenden. Das hatte rein pragmatische Gründe - manchmal kann man denen einfach auf die Tour besser und zeitsparender kommen weil die Leute die man ans Telefon bekommt häufiger die Handlungskompetenz dazu haben so etwas zu bewilligen.
Meine Erfahrung: Man soll die Rückstände innerhalb 12 Monaten tilgen, sonst kein Deal. Ratenzahlung von 50 Euro hatte ich denen mehrfach angeboten. Die ziehen ihr Ding durch und gut ist.

3. Das ganze Leistungstheater von Krankenkassen (was ich in abgeschwächter Form auch oft erlebe) endet eigentlich sehr zuverlässig zur Insolvenzeröffnung. Den Antrag zackig zu stellen würde also Sinn machen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dies "technisch" nicht sehr schnell möglich ist.
Da werde ich mich schleunigst drum kümmern.

4. Die Beratungsstelle die Dich ins Verfahren bringt ist wahrscheinlich" gut beschäftigt". Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die nur Leute da sitzen haben die quasi nach Schema F InsO-Anträge durchzimmern ohne sich zumindest ein bisschen mit Existenzsicherung auszukennen und sowas auch in Notfällen zu machen. Du bist ein Notfall - also mach das den Kollegen doch mal klar. Oft öffnet ein frischer Blick - ein kurzer Anruf oder ein kleiner Brief da ganz einfach auch intensivste Verstopfungen.
Hier genau liegt mein Problem. Die Caritas oder Rote Kreuz hat drei Telefonsprechstunden pro Woche. Da ist entweder besetzt, es geht keiner dran oder ich bekomme einen Termin in zwei Monaten ...... unabhängig von der Dringlichkeit.
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Invictus
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Invictus »

"Die Bescheinigung über Hilfsbedürftigkeit vom Jobcenter liegt denen nicht vor. Die bekomme ich erst, wenn ich den Antrag auf ALG II abgebe und die Unterlagen vom MA des Jobcenters geprüft sind."

Muss hier ergänzen: Den Antrag habe ich bereits abgeben. Dann kam die Antwort, die ganzen Unterlagen noch beizubringen. Mit dem bereits beschriebenen Umfang an Papier.
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caffery
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von caffery »

Invictus hat geschrieben: 16. Feb 2021, 10:08 Ist noch nicht gestellt - RA will Vorkasse

- Ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch überhaupt notwendig?

- Was sagt denn die Beratungsstelle sonst so zu Deinem Problem?
Habe keine, weil kein Geld mehr vorhanden und Existentielles aktuell Priorität hat
Oh man. Bisher hattest Du auch was völlig anderes geschrieben. "Hängt im AEV - Wird erst Anfang März gestellt - etc."
Invictus hat geschrieben: 16. Feb 2021, 10:08 Da werde ich mich schleunigst drum kümmern.
Wie soll denn das aussehen wenn der Anwalt keinen Finger rührt bevor Du da n Sack voll Geld ablädst?
Invictus hat geschrieben: 16. Feb 2021, 10:08 Hier genau liegt mein Problem. Die Caritas oder Rote Kreuz hat drei Telefonsprechstunden pro Woche. Da ist entweder besetzt, es geht keiner dran oder ich bekomme einen Termin in zwei Monaten ...... unabhängig von der Dringlichkeit.
hmmm... Baden Württemberg?

Gehe ich richtig in der Annahme, dass Du keine Ahnung hast ob Du einen Regelinsolvenzantrag oder einen Verbraucherinsolvenzantrag stellen wirst/stellen musst? Und auch, dass Du überhaupt nicht weißt was ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist und wann der notwendig ist und wann nicht? Der Frage weichst Du nämlich immer aus;)
Invictus hat geschrieben: 16. Feb 2021, 10:08 Die KK beruft sich auf § 16 Abs. 3a Sozialgesetzbuch V Ruhen des Anspruchs bei Beitragsrückständen. "Das Ruhen endet, wenn Sie hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches II oder XII werden. In diesem Fall senden Sie uns den Bescheid des Sozialleistungsträgers zu." Das Schriftstück liegt mir vor.
Ja, das ist ja auch erstmal normal und kein "verweigern" - und nebenbei auch was ganz anderes als das was Du hier bisher geschrieben hast. Aber schieben wir es mal auf den Stress;)
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Invictus
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Invictus »

caffery hat geschrieben: 16. Feb 2021, 10:28

hmmm... Baden Württemberg?
NRW Kölner Raum ;-)
caffery hat geschrieben: 16. Feb 2021, 10:28 Gehe ich richtig in der Annahme, dass Du keine Ahnung hast ob Du einen Regelinsolvenzantrag oder einen Verbraucherinsolvenzantrag stellen wirst/stellen musst? Und auch, dass Du überhaupt nicht weißt was ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist und wann der notwendig ist und wann nicht? Der Frage weichst Du nämlich immer aus;)

Eigentlich ging ich von Verbraucherinso aus. Den AEV habe ich bereits gestellt. FA hat gleich abgewunken. Ich habe genau drei Gläubiger. FA, Justizkasse, KK.

caffery hat geschrieben: 16. Feb 2021, 10:28 Ja, das ist ja auch erstmal normal und kein "verweigern" - und nebenbei auch was ganz anderes als das was Du hier bisher geschrieben hast. Aber schieben wir es mal auf den Stress;)

Stress ist noch untertrieben ;-)
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caffery
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von caffery »

Invictus hat geschrieben: 16. Feb 2021, 10:50
Eigentlich ging ich von Verbraucherinso aus. Den AEV habe ich bereits gestellt. FA hat gleich abgewunken. Ich habe genau drei Gläubiger. FA, Justizkasse, KK.
Wie meinst Du das "AEV bereits gestellt"? Soll das heißen, Du hast selbst einen (ordentlichen) außergerichtlichen Einigungsversuch geschrieben der bereits abgelehnt wurde? Was genau macht der Anwalt dann bis März? Der braucht Dir dann doch nur noch eine Bescheinigung zu unterschreiben und Du kannst den Antrag damit stellen. Das dauert 2 Sekunden.

Hast Du den Schriftverkehr noch? Also Deine Schreiben und die Ablehnungen bzw. wenigstens die Ablehnung des Finanzamtes auf den Einigungsversuch?
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Invictus
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Invictus »

caffery hat geschrieben: 16. Feb 2021, 11:19
Invictus hat geschrieben: 16. Feb 2021, 10:50
Eigentlich ging ich von Verbraucherinso aus. Den AEV habe ich bereits gestellt. FA hat gleich abgewunken. Ich habe genau drei Gläubiger. FA, Justizkasse, KK.
Wie meinst Du das "AEV bereits gestellt"? Soll das heißen, Du hast selbst einen (ordentlichen) außergerichtlichen Einigungsversuch geschrieben der bereits abgelehnt wurde? Was genau macht der Anwalt dann bis März? Der braucht Dir dann doch nur noch eine Bescheinigung zu unterschreiben und Du kannst den Antrag damit stellen. Das dauert 2 Sekunden.

Hast Du den Schriftverkehr noch? Also Deine Schreiben und die Ablehnungen bzw. wenigstens die Ablehnung des Finanzamtes auf den Einigungsversuch?
Ich habe alle drei Gläubiger mit einem ordentlichen außergerichtlichen Einigungsversuch angeschrieben und dort einen Zahlungsvorschlag von 100 € p.M x 36 Monate = 3.600,- € gemacht. Die Zahlungen sollten dann gemäß Quote erfolgen. Frist war/ist bis zum Ende Februar. Habe aber dann erneut geschrieben und mitgeteilt, dass die Frist zur Zustimmung auf eine Woche reduziert wird. Das FA hat bereits innerhalb von zwei! Tagen den AEV abgelehnt.

AEV nach meiner Vorstellung somit gescheitert. Unterlagen sind alle vorhanden. Mache von allem Kopien und scan das noch zusätzlich ein.
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caffery
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von caffery »

Invictus hat geschrieben: 16. Feb 2021, 11:52 Das FA hat bereits innerhalb von zwei! Tagen den AEV abgelehnt.
Haben die tatsächlich ausdrücklich den Plan abgelehnt oder haben die Dir einen Haufen Textbausteine geschickt in denen sie fordern, dass Du noch etliche Dinge nachreichen sollst bevor sie über das Angebot entscheiden können?

Ist die Forderung des Finanzamtes höher als die beiden anderen Forderungen in Summe?
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Invictus
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Invictus »

caffery hat geschrieben: 16. Feb 2021, 11:59
Invictus hat geschrieben: 16. Feb 2021, 11:52 Das FA hat bereits innerhalb von zwei! Tagen den AEV abgelehnt.
Haben die tatsächlich ausdrücklich den Plan abgelehnt oder haben die Dir einen Haufen Textbausteine geschickt in denen sie fordern, dass Du noch etliche Dinge nachreichen sollst bevor sie über das Angebot entscheiden können?

Ist die Forderung des Finanzamtes höher als die beiden anderen Forderungen in Summe?
Ich zitiere mal:

Ihren Antrag auf AEV lehne ich hiermit ab.
Zur Prüfung eines Antrages auf AEV benötigt das FA die Unterlagen, die im Schuldenbereinigungsverfahren (§305 Abs 1 Nr. 3 und 4 der Insolvenzverordnung) erforderlich sind, sowie die im BMF-Schreiben vom 11.01.2002 - (BStBl. I S. 1132) zusätzlich genannten Unterlagen:

1. Nachweis über die Bescheinigung am Erwerbsleben (z.B. Lohnbescheinigung, Rentenbescheid)
2. Vermögensverzeichnis
3. Vermögensübersicht
4. Nachweis über Schenkungen/Veräußerungen der letzten 10 Jahre gemäß § 132 ff. InsO
5. Erklärung dass sämtlich Angaben richtig und vollständig sind.


Für mich zählt eigentlich nur der erste Satz, da alle anderen Unterlagen denen bereits vorliegen. Die Lohnabrechnungen müssten denen mittlerweile hundertfach vorliegen. Warum soll ich jetzt die Faulheit der Beamten unterstützen? Zum Aufspüren vom auch letzten Euro sind die Spiessgesellen doch auch nicht zu faul.

Oder machen zu zweit - Jungspunde Typ Bodybuilder - schöne Spazierfahrten mit neuem E-Golf des FA um dann ungefragt fremde, verschlossene Grundstücke zu betreten um eine Vollstreckung (ohne Beschluss) zu betreiben, während sie davon ausgehen mussten ich war auf der Arbeit.
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Käsebrot
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Käsebrot »

Das FA hat einen Sonderstatus, die brauchen keinen Titel o. ä. Klingt fies, ist aber (leider) so.
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Witwe Bolte
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Re: Inso beantragt und nun krank

Beitrag von Witwe Bolte »

Stimmt, was Käsebrot schreibt.
Invictus hat geschrieben: 16. Feb 2021, 22:21 ... um eine Vollstreckung (ohne Beschluss) zu betreiben ...
Nein, das gibt es in Deutschland nicht, die Mitarbeiter vom Finanzamt sind schliesslich Beamte ...
Das Finanzamt muss aber nicht (wie ein 'normaler' Gläubiger) erst beim Gericht einen Mahnbescheid und dann einen Vollstreckungsbescheid beantragen - es kann sich seinen 'vollstreckbaren Titel' selbst erstellen, indem sie Dir einfach einen Steuerbescheid schicken.

Und auch wenn dieser Steuerbescheid auf einer sehr phantasievollen Schätzung des FA beruhen sollte, so ist er gem. AO per se ein vollstreckbarer Titel.
Übrigens genauso, wie der Beitragsbescheid einer GKV (gesetzlichen Krankenkasse).

Da fällt mir ein:
Invictus hat geschrieben: 28. Jan 2021, 11:17 ...
Vor einigen Jahren sind aus einer gescheiterten Selbständigkeit Steuerschulden entstanden und ich habe die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Das FA hat dann einen Teil später von meinem Gehalt (ich hatte einen guten Job gefunden) gepfändet. Soweit so ungut.
...
Die Krankenkasse verweigert mit aufgrund von Beitragsschulden die Auszahlung von Krankengeld.
...
Komisch, dass Deine Krankenkasse nicht gleich bei Deinem Arbeitgeber die rückständigen Beitragsschulden gepfändet hat.
Meines Wissens erfährt die KK noch vor dem FA von einem sv-pflichtigen Arbeitsverhältnis -
sie hätte sich doch also längst 'bedienen' können ?

Es könnte übrigens sein, dass Du vom JC kein ALG2 erhalten wirst, dass sie Dich an Deine KK verweisen wegen des vorrangigen Anspruchs auf Krankengeld.
Könnte sein.
Die drücken sich nun mal (genauso gern wie GKV) vorm Zahlen ...

Ich hoffe, Du hast den Antrag auf Vorschuss gem. SGB I § 42 gleich mitabgegeben.
Denn:
" ... die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags. ..."
steht in dem § - ansonsten kann sich das JC auch erstmal Zeit lassen mit dem "Bescheiden"
(ich glaube, drei Monate ...)
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