Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt

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Lieschenmüller
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt

Beitrag von Lieschenmüller »

Es ist sogar noch komplizierter. Ich bekomme die Rente nach Abzug der in NL anfallenden Steuern, da meine IV nicht die Befreiung der Quellensteuer nach DBA gestellt hat. Das FA in Deutschland meinte jetzt, dass die schon abgezogene Steuer nicht anrechenbar ist. (Kann so auch nicht stimmen)Also zahl ich da schonmal doppelt.
Dieser Betrag wird ungefiltert zu meinem Nettolohn hinzugerechtet und daraus wird dann mein Pfändungsbetrag berechnet.
Wenn ich das so richtig sehe, müsste der IV ja eigentlich die Steuer, Soli und Kirchensteuer erst von der Rente abziehen und den Nettobetrag zur Lohnpfändung ziehen. Am Besten wäre es dann matürlich, ich hätte die Genehmigung ein Sparbuch zu führen, einzig und alleine um die Steuern dann am Ende des Jahres zu bezahlen.
Was mir für dieses Jahr aber nix mehr bring. Es sei denn, die Pfändung wird bis Ende des Jahres so angepasst, dass ich die Vorauszahlung von 2020 bezahlen könnte.
Hab dem Steuerbüro vom IV und der IV gestern schon meinen Widerspruch per E-Mail gesendet und schicke heute noch weitere Unterlagen hin.
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Lieschenmüller
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt

Beitrag von Lieschenmüller »

Jetzt qualmt mein Kopf.
Ich habe heute morgen beim AG angerufen und wollte eigentlich ein Gespräch mit meinen Rechtspfleger, da die Sache ja etwas kompliziert ist. Nö machen se nicht bitte alles schriftlich.
Ich habe jetzt den ganzen Sachverhalt so einfach wie möglich zu Papier bzw. in mein Laptop gebracht. Mit den Fragen versehen, die mir auf der Seele brennen und dann hab ich noch die Anträge auf Erhöhung meines Freibetrages aufgrund der Nachversteuerung, auf die Freigabe eines Sparbuchs auf das ich dann, wenn sie der Erhöhung genehmigen ansparen kann (natürlich würden dann etwaige Überhänge an die Masse gezahlt werden). Und zu guter letzt noch einen Antrag auf herausgabe der Überzahlung der Masse, die daraus resultiert, dass die IV die Renten nicht bereinigt hat.
Ich hoffe der Rechtpfleger und das Vollstreckunggericht erkennt das alles an, ich kann meine Steuern nachzahlen und werde für nächste nicht mehr eine solch böse Überraschung erleben.
Drückt mir bitte die Daumen!
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arreis
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt

Beitrag von arreis »

Auf den Antrag auf Herausgabe der Überzahlung in die Massen, habe ich von meinem AG folgende Antwort erhalten.

" Im Fall einer Überzahlung, müssen sie den entsprechenden Betrag einklagen."
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Lieschenmüller
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt

Beitrag von Lieschenmüller »

Na dann mach ich das doch.
Mir geht es ja auch darum, dass die da mal genau drauf schauen und vor allem, dass die IV für die Zukunft meine Einkünfte bereinigen muss und ich dann meine Steuern auch in Zukunft bezahlen kann.
Sonst bau ich ja wieder einen riesigen Schuldenberg auf. Ich glaub nämlich nicht dass mir das Finanzamt meine Schulden erlässt.
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Lieschenmüller
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt

Beitrag von Lieschenmüller »

Mal kurz ein Update.
Habe Post vom Gericht bekommen, dass keine Überzahlung der Masse stattgefunden hat, da ich keinen Vorauszahlungsbescheid des FA vorgelegt hätte, den ich Anfang 2020 selber hätte anfordern müssen. Das der IV das hatte rausrechnen müssen, wäre ja so nivht richtig.
Sparbuch wurde abgelehnt. War ja irgendwie klar aber man kann es ja versuchen.
Erhöhung des unpfändbaren für 2021 wäre nur mit dem Vorauszahlungsbescheid des FA möglich. Hatte ich zwar mitgeschickt aber gut, kriegen sie ihn halt nochmal.
Zudem soll ich jetzt einen Deal mit meinem FA zusammen dengeln, dass mein Arbeitgeber meine Rente beim Steuerberater des AG, direkt steuerlich behandelt wird und somit, in der Theorie alles abgegolten wird.
Hab heute Abend einen Termin bei meinem Steuerberater und werde dann mit ihm verauchen, da irgendwas zu erreichen.
Drückt mir bitte die Daumen, dass das alles auch so klappen kann/wird.
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Witwe Bolte
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt

Beitrag von Witwe Bolte »

*drück-die-Daumen* ... und ?
Was meinte Dein Steuerberater?
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Lieschenmüller
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt

Beitrag von Lieschenmüller »

Ganz ehrlich...ich glaub ich brauche einen anderen Steuerberater.
Das Finanzamt hat meinen Steuerbescheid 2019 aufgehoben.
Begründung : Paragraph 26 estg.
Wegen Zusammenveranlagung von Ehegatten
Ich bin und war nie verheiratet. Also hab ich ihn gefragt, was nu? Antwort, da müssen sie ihren IV fragen. Die sagt aber denke ich nix, weil sie ist ja nicht mein Anwalt ist. Das Steuerbüro der IV wird auch nix sagen, da sie nicht meine Steuerberaterin ist. Das Finanzamt darf auch nicht, weil sie keine Beratung machen dürfen.
Da packt man sich wirklich an den Kopf und versteht die Welt nicht mehr.
WEIL....da der Steuerbescheid aufgehoben wurde, besteht jetzt auch kein Vorauszahlungsbeschluss, dementsprechend kann ich auch keine Erhöhung meines Unpfändbaren Einkommens beantragen.
Sollte jetzt jemand eine zündende Idee haben...bitte immer her damit. Danke
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Lieschenmüller
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt

Beitrag von Lieschenmüller »

Ach ja...das mit dem Arbeitgeber wird wohl nicht gehen...zumindest weiß der Steuerberater nicht ob das geht und will mal im Hauptbüro nachfragen.
Ich weiss jetzt grad auch nicht, ob ich einen Anwalt brauche....weil es könnte ja sein, wenn ich das mit dem Ehegatten nicht richtigstelle, mir irgendwann eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung ins Haus flattert.
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Witwe Bolte
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt

Beitrag von Witwe Bolte »

Lieschenmüller hat geschrieben: 30. Okt 2020, 20:54 ...
Das Finanzamt darf auch nicht, weil sie keine Beratung machen dürfen.
...
Wenn das FA einen Bescheid mit einer in Deinen Augen offensichtlich falschen Begründung aufhebt, dann würde ich da schon mal nachfragen. Das hat ja nichts mit Beratung zu tun.
Auch ein FA-Mitarbeiter macht mal Fehler.

Oder ist diese Aufhebung von Vorteil für Dich und Du willst es dabei belassen ?

Dein Steuerberater sollte Dir den Bescheid vom FA schon erklären können, meine ich.
Dafür bezahlst Du ihn ja schließlich auch.
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Lieschenmüller
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt

Beitrag von Lieschenmüller »

Ja klar wäre das erstmal von Vorteil. Dann brauch ich keine 2700€ nachzahlen. Allerdings der Rattenscheanz, der da hinten dran hängt ist weniger lustig. Wie gesagt...es gibt keinen Vorauszahlungsbescheid, auf den ich die Erhöhung meines unpfändbaren Einkommen stützen kann.
Und wenn ich Pech habe, krieg ich halt noch ne Steuerhinterziehung angedichtet.
Ich werde Montag mal die IV anrufen und vielleicht krieg ich ja ne zufriedenstellende Antwort.
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