Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
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Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
Ich erwarte wegen meiner Rente aus Holland, eine Steuernachzahlung/Progressionsvorbehalt, um die 2000€.( Dagegen werde ich allerdings Einspruch erheben, da ich befürchte, dass sie vergessen haben, die Lohnsteuer, die ich in Holland bezahle, abzuziehen) Da diese ja im Insolvenzverfahren entstanden ist, werde ich sie dann ja wohl selber zahlen müssen. Da hab ich jetzt mal 2 Fragen.
1. Darf ein Angehöriger dieses dann bezahlen oder zieht der IV das dann zur Masse?
2. Ich hatte überlegt, meinen Arbeitgeber zu bitten, jeden Monat, quasie den Progressionsvorbehalt direkt an das Finanzamt zu überweisen. Theoretisch ist das ja eine Steuerzahlung und würde dann das pfändbare Einkommen schmälern. Oder wäre das dann trotzdem von meinem Nettolohn/Auszahlungsbetrag zu berappen?
Ich weiss zwar nicht, ob das Finanzamt dem überhaupt zustimmt, deswegen auch die Fragen bevor ich einen Termin beim Finanzamt mache.
Vielleicht hat ja einer von Euch eine Meinung dazu. Wenn noch Fragen auftauchen...immer her damit.
1. Darf ein Angehöriger dieses dann bezahlen oder zieht der IV das dann zur Masse?
2. Ich hatte überlegt, meinen Arbeitgeber zu bitten, jeden Monat, quasie den Progressionsvorbehalt direkt an das Finanzamt zu überweisen. Theoretisch ist das ja eine Steuerzahlung und würde dann das pfändbare Einkommen schmälern. Oder wäre das dann trotzdem von meinem Nettolohn/Auszahlungsbetrag zu berappen?
Ich weiss zwar nicht, ob das Finanzamt dem überhaupt zustimmt, deswegen auch die Fragen bevor ich einen Termin beim Finanzamt mache.
Vielleicht hat ja einer von Euch eine Meinung dazu. Wenn noch Fragen auftauchen...immer her damit.
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
Hi Lieschenmüller,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt" geschaut?
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
Noch ein Möglichkeit:
Das FA kann/muss warten, bis Dein Verfahren um ist, denn bis dahin bekommt ja alles Pfändbare der IV/TH.
Ansonsten würde ich Var. 2 versuchen, wenn Du so einen flexiblen AG hast (denn das muss er dann ja vermutlich 'händisch' machen) - das FA könnte dann doch froh sein, dass sie jetzt überhaupt schon was von Dir bekommen.
Vermutlich eine Frage Deiner Kommunikationsfähigkeit.
Und eine Frage der Kommunikationswilligkeit des zuständigen FA-Sachbearbeiters.
Viel Glück!
Das FA kann/muss warten, bis Dein Verfahren um ist, denn bis dahin bekommt ja alles Pfändbare der IV/TH.
Ansonsten würde ich Var. 2 versuchen, wenn Du so einen flexiblen AG hast (denn das muss er dann ja vermutlich 'händisch' machen) - das FA könnte dann doch froh sein, dass sie jetzt überhaupt schon was von Dir bekommen.
Vermutlich eine Frage Deiner Kommunikationsfähigkeit.
Und eine Frage der Kommunikationswilligkeit des zuständigen FA-Sachbearbeiters.
Viel Glück!
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
Danke MrsRob.
Ja mein Arbeitgeber ist da wirklich sehr flexible und Arbeitnehmer freundlich.
Wenn ich mit den Zahlungen bis zum Ende meiner Inso warte, muss ich dann ja von 5 Jahren diesen Betrag zurückzahlen, da die Rente fest ist...also auch keine wirkliche Option.
Ja mein Arbeitgeber ist da wirklich sehr flexible und Arbeitnehmer freundlich.
Wenn ich mit den Zahlungen bis zum Ende meiner Inso warte, muss ich dann ja von 5 Jahren diesen Betrag zurückzahlen, da die Rente fest ist...also auch keine wirkliche Option.
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
Oh...ich hab da glaub ich zu Punkt 2 vergessen, dass die Zahlung an das Finanzamt, nicht zur Tilgung gedacht ist, sondern als Vorsteuer. Also fürs laufende Jahr.
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
... zumal es zZt ja auch nix fürs Sparen gibt ...
(meist null Zinsen - aber wer sein Konto überzieht, muss häufig 10% und mehr Zinsen zahlen)
"Vorsteuer" heißen ja eigentlich die USt, die ein Unternehmer mit seinen Betriebsausgaben selbst bezahlt hat und dann bei seiner USt-Erklärung ans FA abziehen darf.
Das meinst Du aber gar nicht ?
Du minst, Du möchtest jetzt in 2020 vorab schon mal ESt ans FA zahlen, die aber eigentlich erst in 2021 (nach Abgabe der ESt-Erklärung) fällig werden ? Richtig ?
Deine Situation ist ja recht ungewöhnlich: AN in D (mit lohn- oder ESt-pflichtigem Einkommen?), dazu "Rente" aus NL (also vermutlich keine Altersrente) - wie wird diese Rente eigentlich insolvenzrechtlich bewertet ? Weißt Du das rechtssicher?
Falls sie nicht zum pfändbaren Einkommen hinzugerechnet wird, dann müsste das doch eigentlich für die "Netto"-Rente gelten, also Rente minus Steuern (die nicht zu zahlen wären, wenn es diese Rente nicht gäbe) - richtig ?
Dann könntest Du doch vielleicht auch mit der Zahlung ans FA warten, bis die Steuern tatsächlich fällig sind - und DANN reduzieren sie eben DANN Dein pfändbares Einkommen ... ?
Das scheint mir einfach (nein, nicht 'einfach' ... zugegeben), eine Rechenaufgabe zu sein, wann Dein pfändbares Einkommen wie hoch ist und wann es für Dich am günstigsten ist, es zu reduzieren.
Oder sehe ich das ganz falsch?
Tut mir leid, ich hab da keine Tipps für Dich.
Nur: ICH würde vorab freiwillig NICHTS ans FA zahlen.
Aber vielleicht macht es in Deinem Fall doch Sinn, wenn Du eh nur die Option hast: IV/TH oder FA (also Pest oder Cholera .... *smile*).
Viel Glück!
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
Die Rente ist eine Teilerwerbsminderungsrente und eine Zuzahlung aus einer BU Versicherung. Da das alles schön jeden Monat fließt, ist es alles als Einkommen zusammen gerechnet, per Beschluss.
Vorsteuer ist vielleicht nicht der richtige Begriff aber so wissen die meisten was ich meine.
Bei mir sind im Moment zwischen 650€ und 750€ Pfändbar. Je nach Zuschlägen für Bereitschaftdienste.
Ums jetzt noch etwas komplizierter zu machen. Theoretisch könnte ich sogar in NL die Befreiung der Quellensteuer beantragen, wegen Doppelbesteuerungsabkommen. Dann würde aber in ersten Instanz mein Pfändbares Einkommen hochgehen, da die TE Rente an sich steuerfrei wäre, dann aber mit der Steuererklärung dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Da wäre ich am Ende doppelt bestraft.
Was mich dann halt brennend interessiert ist, wenn mein AG dann jeden Monat 200€ ans FA abgibt, ob das dann das pfändbare Einkommen mindert, also als Steuerzahlung gilt oder ob ich das dann aus dem unpfändbaren Einkommen bezahlen muss.
Ich habe nur die Befürchtung, dass sich das FA in der Beratung da total querstellt, weil es nicht ihre Aufgabe ist. Auf der anderen Seite, finde mal einen Steuerberater, der sich mit dem ganzen Mist auskennt und auch noch einigermaßen bezahlbar.
Vorsteuer ist vielleicht nicht der richtige Begriff aber so wissen die meisten was ich meine.
Bei mir sind im Moment zwischen 650€ und 750€ Pfändbar. Je nach Zuschlägen für Bereitschaftdienste.
Ums jetzt noch etwas komplizierter zu machen. Theoretisch könnte ich sogar in NL die Befreiung der Quellensteuer beantragen, wegen Doppelbesteuerungsabkommen. Dann würde aber in ersten Instanz mein Pfändbares Einkommen hochgehen, da die TE Rente an sich steuerfrei wäre, dann aber mit der Steuererklärung dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Da wäre ich am Ende doppelt bestraft.
Was mich dann halt brennend interessiert ist, wenn mein AG dann jeden Monat 200€ ans FA abgibt, ob das dann das pfändbare Einkommen mindert, also als Steuerzahlung gilt oder ob ich das dann aus dem unpfändbaren Einkommen bezahlen muss.
Ich habe nur die Befürchtung, dass sich das FA in der Beratung da total querstellt, weil es nicht ihre Aufgabe ist. Auf der anderen Seite, finde mal einen Steuerberater, der sich mit dem ganzen Mist auskennt und auch noch einigermaßen bezahlbar.
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
.aber sag mal: welcher Steuerexperte weiß das und glaubts Du, dass "einer von den beiden aus der BRD" hier mitliest??
Wenn Quellensteuer in NL abgezogen wird, dann bekommst Du doch einen Nettobetrag - sorg dafür, dass das FA in der BRD diesen Umstand beachtet oder lass Dir einen Vorauszahlungsbescheid geben und beantrage bei dem Insolvenzgericht eine Abänderung der Vorauszahlung und eine nicht abzugsfähige Spende an die, die hier laufend antwortende MrsRob
Wenn Quellensteuer in NL abgezogen wird, dann bekommst Du doch einen Nettobetrag - sorg dafür, dass das FA in der BRD diesen Umstand beachtet oder lass Dir einen Vorauszahlungsbescheid geben und beantrage bei dem Insolvenzgericht eine Abänderung der Vorauszahlung und eine nicht abzugsfähige Spende an die, die hier laufend antwortende MrsRob
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
Ja ich bekomme einen Nettobetrag und der steht dann dummerweise unter dem Progressionsvorbehalt.
Also mach ich doch besser einen Termin beim FA. Wenn die keine Lösung wissen, wer dann?!
Also mach ich doch besser einen Termin beim FA. Wenn die keine Lösung wissen, wer dann?!
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
Leider habe ich noch keine Antwort auf meine erste Frage bekommen. Darf ein Angehöriger die Steuerverbindlichkeit ausgleichen oder wird der IV das als Einnahme verbuchen und zur Masse hinzu ziehen?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
Natürlich "darf" ein Dritter eine Forderung gegen Dich begleichen.
Aber natürlich direkt - also nicht Geld auf Dein Konto einzahlen, damit Du es begleichen kannst. Logisch...
Allerdings dürfte es "lustig" werden, wenn das FA im Nachhinein aufgrund Deiner Einwände dann noch zu der Überzeugung gelangt, den Steuerbescheid aufzuheben. Dann würde der Betrag ja Dir erstattet werden, was dann mal definitiv wieder die "gierige Masse" auf den Plan rufen würde.
Aber natürlich direkt - also nicht Geld auf Dein Konto einzahlen, damit Du es begleichen kannst. Logisch...
Allerdings dürfte es "lustig" werden, wenn das FA im Nachhinein aufgrund Deiner Einwände dann noch zu der Überzeugung gelangt, den Steuerbescheid aufzuheben. Dann würde der Betrag ja Dir erstattet werden, was dann mal definitiv wieder die "gierige Masse" auf den Plan rufen würde.
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