Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
Na ich denke mal nicht, dass sie den Komplett aufheben. Vielleicht nur einen kleinen Teil. Da da aber auch noch eine Steuerschuld mit in die Inso geflossen ist (bzw. wurde das ganze Steuerdesaster ja erst durch die Inso ausgelöst) und mein IV sie vollumfänglich bestritten hat, denke ich dann eher, dass sich das FA das selber unter den Nagel reissen würde und dass dann mit der anderen Steuerschuld berrechnet. So wie ich gelesen habe, machen die das dann einfach so.
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
Unter gewissen Umständen dürfen sie das auch, s. InsO §§ 94-96.
"Aufrechnen" ist hier der richtige Begriff.
Aber es soll ja auch FA geben, die wie JC handeln:
Legal? Illegal?? Scheißegal!!!
... und einfach aufrechnen, wenn sie können - ganz egal, ob sie dürfen.
"Aufrechnen" ist hier der richtige Begriff.
Aber es soll ja auch FA geben, die wie JC handeln:
Legal? Illegal?? Scheißegal!!!
... und einfach aufrechnen, wenn sie können - ganz egal, ob sie dürfen.
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
Hast Du den Steuerbescheid für 2019 schon bekommen, wenn nein, dann warte doch erstmal ab, was da drin steht.
Solltest Du Dich für die Variante entscheiden, dass Dein Ag 200,- € im Monat an das FA überweist, sehe ich große Probleme auf Dich und den Ag zukommen.
Wenn das Pfändbare Einkommen monatlich um 200,- € gemindert wird, minimiert sich der Betrag, der in die Masse geht um 140,- €, also 1680,- € pro Jahr.
Spätestens wenn Du in Deiner jährlichen Auskunftspflicht, gegenüber dem IV/TH, die letzten drei Abrechnungen einreichen musst, wird der IV/TH handeln.
Dein Ag führt einen Betrag ab, der das Nettoeinkommen mindert. Die Frage muss gestattet sein, wie will er das verbuchen?
Wie kann er Steuern für Einkünfte abführen, die zwar dem Progressionsvorbehalt unterliegen, aber grundsätzlich steuerfrei sind?
Solltest Du Dich für die Variante entscheiden, dass Dein Ag 200,- € im Monat an das FA überweist, sehe ich große Probleme auf Dich und den Ag zukommen.
Wenn das Pfändbare Einkommen monatlich um 200,- € gemindert wird, minimiert sich der Betrag, der in die Masse geht um 140,- €, also 1680,- € pro Jahr.
Spätestens wenn Du in Deiner jährlichen Auskunftspflicht, gegenüber dem IV/TH, die letzten drei Abrechnungen einreichen musst, wird der IV/TH handeln.
Dein Ag führt einen Betrag ab, der das Nettoeinkommen mindert. Die Frage muss gestattet sein, wie will er das verbuchen?
Wie kann er Steuern für Einkünfte abführen, die zwar dem Progressionsvorbehalt unterliegen, aber grundsätzlich steuerfrei sind?
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
Arreis...da stellst du eine sehr weise Frage. Ich hatte mir halt überlegt, ich gehe zu meinem Sachbearbeiter beim FA, erkläre ihm die Situation und er "brummt" mir dann eine Vorauszahlung auf....also so, dass der IV da nicht dran rütteln kann.
Da es mit meinem Schlusstermin höchstwahrscheinlich noch etwas hinzieht, da die Forderung der NL Bank bestritten wurde und sie noch um Unterlagen gebeten wurde und ich ja selber nicht die Möglichkeit habe zu sparen.
Ich möchte ungern die Steuerschuld, durch Stundung vor mir herschieben, da das ja immer mehr werden wird.
Da es mit meinem Schlusstermin höchstwahrscheinlich noch etwas hinzieht, da die Forderung der NL Bank bestritten wurde und sie noch um Unterlagen gebeten wurde und ich ja selber nicht die Möglichkeit habe zu sparen.
Ich möchte ungern die Steuerschuld, durch Stundung vor mir herschieben, da das ja immer mehr werden wird.
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
Ich habe mich gerade darauf besonnen, wie es war, als wir eine Steuernachzahlung hatten.
Ich bin mir absolut nicht drüber bewusst, ob es eine allgemein gültige Maßnahme ist, aber bei uns wurde vom FA festgelegt, dass wir eine Vorauszahlung leisten müssen, dies ging allein vom FA aus.
Ob eine vom FA festgelegte Zahlung, den Pfändungsbetrag reduzieren könnte, kann ich allerdings nicht sagen, wir haben damals die Steuerklassen gewechselt und brauchten darauf hin keine Vorauszahlungen mehr leisten.
Ich bin mir absolut nicht drüber bewusst, ob es eine allgemein gültige Maßnahme ist, aber bei uns wurde vom FA festgelegt, dass wir eine Vorauszahlung leisten müssen, dies ging allein vom FA aus.
Ob eine vom FA festgelegte Zahlung, den Pfändungsbetrag reduzieren könnte, kann ich allerdings nicht sagen, wir haben damals die Steuerklassen gewechselt und brauchten darauf hin keine Vorauszahlungen mehr leisten.
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
Das ist ja eigentlich auch der normale Weg. Wer mehr als 400€ nachzahlen muss, wird zur Vorauszahlung verdonnert. Das gilt allerdings nur für die normalen Steuern und nicht für den beknackten Progressionsvorbehalt, da die TE Rente ja ansich steuerfrei ist. Wer so eine Scheiße erfunden hat, den sollte man steinigen....Schröder wars doch damals oder?
Ich denke mal, ich werde nochmal versuchen , dem Steuerfuzzie von Lohnsterhilfeverein auf die Nerven zu gehen oder aber wirklich direkt beim Finanzamt vorsprechen und um Geistesblitze zu bitten. Nicht um, um die Steuern rum zu kommen sondern, dass ich nicht mehr zahlen muss, als ich muss.
Ach ja...und LSK wechseln geht bei mir nicht. Ist 1 und bleibt 1.
Ich denke mal, ich werde nochmal versuchen , dem Steuerfuzzie von Lohnsterhilfeverein auf die Nerven zu gehen oder aber wirklich direkt beim Finanzamt vorsprechen und um Geistesblitze zu bitten. Nicht um, um die Steuern rum zu kommen sondern, dass ich nicht mehr zahlen muss, als ich muss.
Ach ja...und LSK wechseln geht bei mir nicht. Ist 1 und bleibt 1.
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
So...nu bin ich ganz am POPO!
Hab heute von meinem IV den Steuerbescheid von 2019 bekommen.
2768€ Nachzahlung und für September und Dezember eine Vorauszahlung von jeweils 1381€.
Ich hab ihr zwar gerade geschrieben, dass ich die Renten schon 2005 genehmigt und bekommen habe und die somit nicht zu 78%, sondern eigentlich nur zu 27 - 35% versteuert werden dürften aber das hilft mir jetzt im Moment auch nicht weiter.
Ich bin grad völlig fertig. Das sind nochmal locker 500€ mehr als erwartet.
Am besten mach ich schon mal einen neuen Insolvenzantrag nur fürs Finanzamt fertig und reich den schonmal bei Gericht ein. Vielleicht komm ich damit durch.
Ich kann grad echt nur auf den Zettel gucken und bin völlig fassungslos.
Hab heute von meinem IV den Steuerbescheid von 2019 bekommen.
2768€ Nachzahlung und für September und Dezember eine Vorauszahlung von jeweils 1381€.
Ich hab ihr zwar gerade geschrieben, dass ich die Renten schon 2005 genehmigt und bekommen habe und die somit nicht zu 78%, sondern eigentlich nur zu 27 - 35% versteuert werden dürften aber das hilft mir jetzt im Moment auch nicht weiter.
Ich bin grad völlig fertig. Das sind nochmal locker 500€ mehr als erwartet.
Am besten mach ich schon mal einen neuen Insolvenzantrag nur fürs Finanzamt fertig und reich den schonmal bei Gericht ein. Vielleicht komm ich damit durch.
Ich kann grad echt nur auf den Zettel gucken und bin völlig fassungslos.
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
Mir stellt sich gerade die Frage ob ich nicht die Überzahlung bzw. Unberechtigte Bereicherung der Masse anführen könnte. Die IV weiss ja von den letzten Jahren, dass eine saftige Nachzahlung zu erwarten ist. Gut es heisst der Lohn wird Netto gepfändet, durch die Rente wird aber eben nicht alles Netto abgerechnet.
Ja ich weiss...im laufenden Jahr ist die Rente steuerfrei und wird nachtraglich veranschlagt.
Wen oh wen, kann ich da nur fragen? Den Rechtspflege beim Insogericht oder hat jemand eine Idee?
Ja ich weiss...im laufenden Jahr ist die Rente steuerfrei und wird nachtraglich veranschlagt.
Wen oh wen, kann ich da nur fragen? Den Rechtspflege beim Insogericht oder hat jemand eine Idee?
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
So in etwa wie hier beschrieben.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Privat ... 46252.html
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Re: Steuernachzahlung wegen Progressionsvorbehalt
Na, in Deinem Link ist der Weg ja beschrieben - viel Glück!
Wie läuft das denn bei Dir?
Die Rente aus NL kommt komplett auf Dein Konto und Deine IV "bedient" sich dann daran - oder wie?
Wenn das so ist, dann müsstest Du ja eigentlich bei Deinem Insogericht einen Antrag auf Erhöhung Deines Freibetrages stellen (gem. ZPO § 850 k glaube ich), jetzt mit dem vorliegenden Steuerbescheid hättest Du m.E. dafür doch "gute Karten".
Eine andere Baustelle ist, ob der Steuerbescheid korrekt ist. Hast Du Zweifel daran, dann solltest Du dagegen Einspruch einlegen - immer wichtig: Fristgerecht!
Nochmal: Viel Glück!
Da hast Du ja echt eine ganz spezielle Situation. Ja, ich würde auch mit dem Rechtspfleger beim Insogericht reden und ihm die Sache persönlich vortragen.
Wie läuft das denn bei Dir?
Die Rente aus NL kommt komplett auf Dein Konto und Deine IV "bedient" sich dann daran - oder wie?
Wenn das so ist, dann müsstest Du ja eigentlich bei Deinem Insogericht einen Antrag auf Erhöhung Deines Freibetrages stellen (gem. ZPO § 850 k glaube ich), jetzt mit dem vorliegenden Steuerbescheid hättest Du m.E. dafür doch "gute Karten".
Eine andere Baustelle ist, ob der Steuerbescheid korrekt ist. Hast Du Zweifel daran, dann solltest Du dagegen Einspruch einlegen - immer wichtig: Fristgerecht!
Nochmal: Viel Glück!
Da hast Du ja echt eine ganz spezielle Situation. Ja, ich würde auch mit dem Rechtspfleger beim Insogericht reden und ihm die Sache persönlich vortragen.
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