Nein, wenn Du das so erklärst ist es Dein Geld, welches auf einem ungeschützten Konto eines Dritten liegt.Lenny hat geschrieben: ↑7. Dez 2024, 19:43
Wahrheitsgemäß erklärte ich ihm, dass ich meiner Expartnerin immer wenn ich Geld bekomme zum einen die Mietpauschale (steht auch im Verwendungszweck) überweise..
ABER zusätzlich einen Großteil meines Gehaltes, mit der Bitte, dass sie es quasi im Auge hat und für mich verwaltet.
Na jedenfalls sagte mir der Verwalter dass das künftig nicht mehr so geht.
Ich verstehe nicht, warum das nicht geht. Es ist doch das Geld, welches ich behalten darf und damit kann ich doch machen was ich möchte, oder nicht?
Es ist rechtlich quasi so, als wenn Du ein zweites Konto hättest was kein P-Konto ist. Das geht so nicht - da hat der Verwalter schon recht.
Wenn er ganz ganz ganz böse wäre, könnte er jetzt eine Drittschuldnererklärung von Deiner Ex verlangen, die dann alles Geld was sie für Dich "verwaltet" an ihn überweisen müsste.
Auch das kann so stimmen. Wenn Deine Schwester Dir vor Eröffnung 200 Euro geliehen hat, dann ist das genau das Gleiche, als wenn Dir eine Bank 200 Euro geliehen hätte. Dann wäre die Schwester/Bank Insolvenzgläubiger.
Solche darfst Du zwar aus dem Unpfändbaren (was in der Praxis bedeutet: ausschließlich von Deinem P-Konto) auch im Verfahren bedienen - allerdings befürchte ich, dass das Geld von Deiner Ex kam - und von da aus war es eben nicht aus dem Unpfändbaren.
Falls die 200 Euro doch von Deinem P(<-wichtig)-Konto an Deine Schwester (zurück-)überwiesen wurden, wäre das "Nochmalzahlen" allerdings nicht in Ordnung. In dem Falle würde ich dagegen vorgehen. Du kannst Dich dabei z.b. darauf beziehen: BGH, Urteil 12.9.19, IX ZR 264/18
Ich denke hier haben wir Dein Grundproblem. Du bist einfach schlecht informiert. Der Insolvenzverwalter ist nicht dafür da Dir dabei zu helfen Deine Schulden loszuwerden. Das Insolvenzverfahren ist keine pädagogische Veranstaltung. Es dient allein dem Zusammentragen Deines Pfändbaren und der Verteilung an die Gläubiger (und Kosten). Dementsprechend ist auch deren Motivation und Aufgabenbereich gesteckt.
Ich gebe die Gläubigerantworten normalerweise auch nie an die Mandanten raus. Das liegt einfach daran, dass dies fast nie jemand möchte und die Antworten in der Regel auch völlig irrelevant sind.Lenny hat geschrieben: ↑7. Dez 2024, 19:43
Ich habe übrigens auch nichts schriftlich mitbekommen, so dass man sich zu Hause alles nochmal durchlesen könnte. Auch keine Kopie der Liste der angeschriebenen Gläubiger + deren Antwort – das würde mich natürlich auch interessieren. Denn die Schuldnerberaterin, die ja die Gläubiger angeschrieben hatte, hat mir einen wesentlich geringeren Schuldenbetrag genannt als der Insolvenzverwalter.
Die Differenz beträgt immerhin 10k Euro...
Er sagte auch noch, dass er alle Gläubiger noch anschreibt, obwohl das ja wie gesagt schon die Dame der Schuldnerberatung gemacht hatte.
Aber schriftlich habe ich von beiden absolut nichts zugeschickt oder mitbekommen. Ist das normal so?
Lediglich Erledigungsbestätigungen gebe ich grundsätzlich automatisch raus.
Das "Bestreiten" (also im Prinzip das erneute Anschreiben) von Forderungen zu Anfang des Verfahrens ist eigentlich obligatorisch. Von daher ist das normal und der Verwalter scheint also auch in diesem Punkt seine Pflichten sehr ernst zu nehmen - was in diesem Falle mal ausnahmsweise ausschließlich positiv für Dich ist.
Irgendwann wird es eine (in der Tat interessante) abschließende Liste festgestellter Insolvenzforderungen geben. Die Summe derer wird oft sogar veröffentlicht - in jedem Falle kannst Du sie ab einem gewissen Zeitpunkt (dem sogenannten Schlussbericht - der aber NICHT am Ende der drei Jahre erfolgt sondern in der Regel so etwa nach 9 bis 12 Monaten) bei Gericht in der Akte einsehen.