Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??

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caffery
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??

Beitrag von caffery »

Lenny hat geschrieben: 7. Dez 2024, 19:43

Wahrheitsgemäß erklärte ich ihm, dass ich meiner Expartnerin immer wenn ich Geld bekomme zum einen die Mietpauschale (steht auch im Verwendungszweck) überweise..

ABER zusätzlich einen Großteil meines Gehaltes, mit der Bitte, dass sie es quasi im Auge hat und für mich verwaltet.

Na jedenfalls sagte mir der Verwalter dass das künftig nicht mehr so geht.

Ich verstehe nicht, warum das nicht geht. Es ist doch das Geld, welches ich behalten darf und damit kann ich doch machen was ich möchte, oder nicht?
Nein, wenn Du das so erklärst ist es Dein Geld, welches auf einem ungeschützten Konto eines Dritten liegt.
Es ist rechtlich quasi so, als wenn Du ein zweites Konto hättest was kein P-Konto ist. Das geht so nicht - da hat der Verwalter schon recht.
Wenn er ganz ganz ganz böse wäre, könnte er jetzt eine Drittschuldnererklärung von Deiner Ex verlangen, die dann alles Geld was sie für Dich "verwaltet" an ihn überweisen müsste.
Lenny hat geschrieben: 7. Dez 2024, 19:43 Und noch eine Sache hat er mir mitgegeben (übrigens alles sehr freundlich):

Ich hatte mir von meiner Schwester 200 Euro geliehen und diese 200 Euro soll ich jetzt auch an die InsO auch nochmals zahlen,
Auch das kann so stimmen. Wenn Deine Schwester Dir vor Eröffnung 200 Euro geliehen hat, dann ist das genau das Gleiche, als wenn Dir eine Bank 200 Euro geliehen hätte. Dann wäre die Schwester/Bank Insolvenzgläubiger.
Solche darfst Du zwar aus dem Unpfändbaren (was in der Praxis bedeutet: ausschließlich von Deinem P-Konto) auch im Verfahren bedienen - allerdings befürchte ich, dass das Geld von Deiner Ex kam - und von da aus war es eben nicht aus dem Unpfändbaren.
Falls die 200 Euro doch von Deinem P(<-wichtig)-Konto an Deine Schwester (zurück-)überwiesen wurden, wäre das "Nochmalzahlen" allerdings nicht in Ordnung. In dem Falle würde ich dagegen vorgehen. Du kannst Dich dabei z.b. darauf beziehen: BGH, Urteil 12.9.19, IX ZR 264/18
Lenny hat geschrieben: 7. Dez 2024, 19:43 Also das verstehe ich nicht mehr. Ich denke, man will mir helfen, die Schulden loszuwerden, aber ich soll Dinge doppelt kaufen (ok, inzwischen kenne ich ja den Hintergrund mit dem Auto und den 40%) und Schulden ebenfalls doppelt zurückzahlen?
Ich denke hier haben wir Dein Grundproblem. Du bist einfach schlecht informiert. Der Insolvenzverwalter ist nicht dafür da Dir dabei zu helfen Deine Schulden loszuwerden. Das Insolvenzverfahren ist keine pädagogische Veranstaltung. Es dient allein dem Zusammentragen Deines Pfändbaren und der Verteilung an die Gläubiger (und Kosten). Dementsprechend ist auch deren Motivation und Aufgabenbereich gesteckt.
Lenny hat geschrieben: 7. Dez 2024, 19:43
Ich habe übrigens auch nichts schriftlich mitbekommen, so dass man sich zu Hause alles nochmal durchlesen könnte. Auch keine Kopie der Liste der angeschriebenen Gläubiger + deren Antwort – das würde mich natürlich auch interessieren. Denn die Schuldnerberaterin, die ja die Gläubiger angeschrieben hatte, hat mir einen wesentlich geringeren Schuldenbetrag genannt als der Insolvenzverwalter.
Die Differenz beträgt immerhin 10k Euro...

Er sagte auch noch, dass er alle Gläubiger noch anschreibt, obwohl das ja wie gesagt schon die Dame der Schuldnerberatung gemacht hatte.
Aber schriftlich habe ich von beiden absolut nichts zugeschickt oder mitbekommen. Ist das normal so?
Ich gebe die Gläubigerantworten normalerweise auch nie an die Mandanten raus. Das liegt einfach daran, dass dies fast nie jemand möchte und die Antworten in der Regel auch völlig irrelevant sind.
Lediglich Erledigungsbestätigungen gebe ich grundsätzlich automatisch raus.

Das "Bestreiten" (also im Prinzip das erneute Anschreiben) von Forderungen zu Anfang des Verfahrens ist eigentlich obligatorisch. Von daher ist das normal und der Verwalter scheint also auch in diesem Punkt seine Pflichten sehr ernst zu nehmen - was in diesem Falle mal ausnahmsweise ausschließlich positiv für Dich ist.
Irgendwann wird es eine (in der Tat interessante) abschließende Liste festgestellter Insolvenzforderungen geben. Die Summe derer wird oft sogar veröffentlicht - in jedem Falle kannst Du sie ab einem gewissen Zeitpunkt (dem sogenannten Schlussbericht - der aber NICHT am Ende der drei Jahre erfolgt sondern in der Regel so etwa nach 9 bis 12 Monaten) bei Gericht in der Akte einsehen.
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schwarzwaldbote
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??

Beitrag von schwarzwaldbote »

Lenny hat geschrieben: 6. Dez 2024, 13:46 Moin liebe Leidensgenossen, ich hab mal ein paar kleine Fragen und hoffe, hier kann mir jemand ein bisschen auf die Sprünge helfen, denn ich stehe irgendwie auf dem Schlauch.

Also ich stehe nicht nur auf dem Schlauch sondern auch gerade ganz am Anfang meiner Inso und ich bekomme irgendwie überall andere Aussagen zu einigen Themen. Ich war jetzt nach einigen Terminen bei meiner Schuldnerberaterin beim Insolvenzberater oder wie er sich schimpft - jedenfalls ist er ein Anwalt.

Im Gespräch mit ihm habe ich Dinge erfahren, von denen ich nie gedacht hätte, dass es so sein könnte.

Als erstes hat er meinen KFZ Brief einkassiert, weil er mein Auto verkaufen will. Die Dame von der Schuldnerbratung sagte mir allerdings im Vorfeld, dass ich mein Auto auf jeden Fall behalten kann weil ich 1.damit zur Arbeit fahre und ich 2. damit meine Ex-Partnerin, mit der ich aus kostengründen (beiderseits) noch zusammen wohne aber seit 2 Jahren als WG - also getrennt von Tisch und Bett, wie man so schön sagt - jedenfalls fahre ich sie zu Ärzten, Physiotherapien und erledige Einkäufe für sie, da sie nämlich seit einem Jahr nur noch an Krücken gehen kann, weil sie in beiden Knien Arthrose hat - auf der einen Seite bereits in der Endstufe 4.
Und: 3. ich das Auto für 900 Euro gekauft habe.

Der IV hat dann in der Schwackeliste geschaut und dort steht 1.100Euro. Verrückt!!
Dort geht man aber auch bestimmt nicht davon aus, dass die Beifahrertür defekt ist und genauso die Gurte usw...

Nun darf ich also das Auto entweder von dem Geld, das ich naturgemäß nicht habe, für 1.100,,- ein zweites Mal kaufen (womit ich dann ja wieder einen Wert besitze und man berechtigterweise fragen könnte, warum steckt er die 1,100.- nicht in die Inso-Masse. oder??

Gestern war ich auf Anweisung des IV beim Gericht um zu beantragen, dass ich den pfändungsfreien Betrag des Weihnachtsgeldes frei bekomme. Erstmal hat der Gerichtsangestellte gestaunt, da das normalerweise vom IV direkt beantragt wird und nicht dass der Schuldner mit seinen ganzen Kontoauszügen geschickt wird.

Als ich ihm dann noch die Sache mit dem Auto erzählte, schüttelte er erst Recht mit dem Kopf, sagte ich sollte einen Antrag stellen und dass ich das Auto dann auch zu 99% behalten könne.

Dann schaute er auf den Namen des IV und ihm schien dann alles klar zu sein...

Der IV hatte mir übrigens auch noch gesagt, dass wenn man einen reinrassigen Hund hat (wir haben eine fr.Bulldogge, die aber nachweislich meiner Ex gehört), jedenfalls dass der Hund dann evtl. auch verkauft werden müßte.

Und ich wusste auch nicht, dass die Mietkaution ebenfalls in die I-Masse fließen würde, was dem Vermieter gegenüber ja ein Unding ist. Der Mietvertrag läuft zum Glück auch auf meine Ex und ich bin quasi seit der Trennung ihr Untermieter und zahle monatlich eine Pauschale für Miete Strom Internet etc. an sie. Zum Glück keine Kaution, denn die wäre sie wohl jetzt los.

Könnt ihr mir dazu vielleicht eure Meinungen, Erfahrungen oder auch gerne Tipps dazu schreiben? Das würde mich sehr freuen.
Grüße von Lenny
Ich glaube du verstehst da auch was falsch.
Der Insolvenzverwalter ist nicht dein Freund, oder Betreuer. Eri st dafür da, dein Pfändbares Geld, Vermögen zu sichern, um es dann an die Gläubiger bei denen du Schulden hast, zu verteilen. Er ist auch nicht dein Ratgeber. Caffery hat das gut beantwortet.
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Lenny
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??

Beitrag von Lenny »

Vielen Dank für deine Antworten, das hilft mir sehr, wenngleich ich bei eineigen Punkten noch immer auf dem Schlauch stehe.

Ja,es stimmt, ich bin ganz offensichtlich nicht gut informiert, da gebe ich dir absolut recht aber so eine Insolvenz hat man auch nicht alle Tage und die Flut dessen, was mir der Verwalter am Freitag alles erzählt hat und ich nicht mal verdauen, geschweige denn hinterfragen konnte, hat das ganze nicht leichter gemacht. Ich bin ja froh, dass ich alles, was er mir in den 2 Stunden in einem quasi Monolog "runtergerattert" hat, überhaupt noch so relativ detailgenau wiedergeben kann, eben um mich bspw. hier im Forum zu informieren.

Vorher waren mir diese Punkte ja nicht bekannt. Und es leuchtet mir immer noch nicht alles ein, sorry dass ich scheinbar so schwer denken kann ;-)

Aber ich dachte das P-Konto ist quasi zu meinem Schutz da, damit nicht das Geld, welches ich behalten darf, nicht nochmals gepfändet wird, da eine Inso läuft und ich schon bis zur gesetzlichen Grenze gepfändet werde.

Wenn ich nun also dieses restliche, mir gelassene Geld nehme und auf ein "ungeschütztes" Konto lege, ist es aber doch MEIN Risiko und kann doch dem IV eigentlich völlig egal sein.Insbesondere da er ja nicht dafür da ist, mich zu schützen oder mir zu helfen. Er hat doch jetzt schon alles was gepfändet werden kann bekommen und versucht nun mit den Gläubigern eine Einigung zu finden. So war es jedenfalls bei einem Kollegen, der allerdings seine Inso hatte, als es noch 6 oder 7 Jahre lief. Sein Verwalter hatte ihm tatsächlich überall versucht zu helfen oder Tipps gegeben aber gleichzeitig den Gläubigern versucht gerecht zu werden.



Ich hatte mir von meiner Schwester 200 Euro geliehen und diese 200 Euro soll ich jetzt auch an die InsO auch nochmals zahlen,
caffery hat geschrieben: 8. Dez 2024, 09:22 Auch das kann so stimmen. Wenn Deine Schwester Dir vor Eröffnung 200 Euro geliehen hat, dann ist das genau das Gleiche, als wenn Dir eine Bank 200 Euro geliehen hätte. Dann wäre die Schwester/Bank Insolvenzgläubiger.
Solche darfst Du zwar aus dem Unpfändbaren (was in der Praxis bedeutet: ausschließlich von Deinem P-Konto) auch im Verfahren bedienen - allerdings befürchte ich, dass das Geld von Deiner Ex kam - und von da aus war es eben nicht aus dem Unpfändbaren.
Falls die 200 Euro doch von Deinem P(<-wichtig)-Konto an Deine Schwester (zurück-)überwiesen wurden, wäre das "Nochmalzahlen" allerdings nicht in Ordnung. In dem Falle würde ich dagegen vorgehen. Du kannst Dich dabei z.b. darauf beziehen: BGH, Urteil 12.9.19, IX ZR 264/18
Also meine Schwester hat mir das Geld auf mein damals noch normales Girokonto überwiesen. Meine Ex hat damit absolut nichts zu tun.
Dann habe ich meiner Schwester wie vereinbart 2 Wochen später die 200€ zurück überwiesen - auch von meinem normalen Girokonto, welches ja erst JETZT vor 2 Wochen in ein P-Konto umgewandelt wurde.

Warum ist sie dann ein Gläubiger?
Sie hat doch ihr Geld zurückbekommen.
Wenn ich mir damals von einer Bank Geld geliehen hätte und anschließend vereinbarungsgemäß zurückgezahlt hätte, dann wäre diese Bank doch jetzt auch nicht (mehr) mein Gläubiger.
Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler?
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Lenny
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??

Beitrag von Lenny »

schwarzwaldbote hat geschrieben: 8. Dez 2024, 13:51
Ich glaube du verstehst da auch was falsch.
Der Insolvenzverwalter ist nicht dein Freund, oder Betreuer. Eri st dafür da, dein Pfändbares Geld, Vermögen zu sichern, um es dann an die Gläubiger bei denen du Schulden hast, zu verteilen. Er ist auch nicht dein Ratgeber. Caffery hat das gut beantwortet.
Das ist auch unbestritten - ich bin sehr froh, dass er mir das erklärt
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caffery
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??

Beitrag von caffery »

Lenny hat geschrieben: 8. Dez 2024, 14:03 Also meine Schwester hat mir das Geld auf mein damals noch normales Girokonto überwiesen. Meine Ex hat damit absolut nichts zu tun.
Dann habe ich meiner Schwester wie vereinbart 2 Wochen später die 200€ zurück überwiesen - auch von meinem normalen Girokonto, welches ja erst JETZT vor 2 Wochen in ein P-Konto umgewandelt wurde.

Warum ist sie dann ein Gläubiger?
Sie hat doch ihr Geld zurückbekommen.
Wenn ich mir damals von einer Bank Geld geliehen hätte und anschließend vereinbarungsgemäß zurückgezahlt hätte, dann wäre diese Bank doch jetzt auch nicht (mehr) mein Gläubiger.
Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler?
Es ist nicht wirklich ein Denkfehler - es ist einfach fehlendes Detailwissen.

Einen Gläubiger in den letzten 3 Monaten vor Insolvenzantragstellung aus dem Pfändbaren (Kein P-Konto=Pfändbar) zu befriedigen (und damit die anderen Gläubiger zu vernachlässigen) erfüllt einen sogenannten Anfechtungstatbestand.

Der Sinn des Ganzen ist vereinfacht gesagt, dass der Gesetzgeber verhindern wollte, dass bestimmte Gläubiger sich kurz vor dem Verfahren einen Vorteil gegenüber anderen verschaffen. Von daher hat er Mechanismen geschaffen, die bestimmte Rechtshandlungen (also wenn man so will im Wesentlichen Zahlungen) die in bestimmten Fristen vor der Antragstellung erfolgt sind rückabwickeln können.
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Shopgirl
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??

Beitrag von Shopgirl »

Warum sollte man das (unpfändbare) Geld, das man auf das eigene Konto bekommt, nicht an irgendwen überweisen dürfen? Es ist doch in der Konstellation unbestritten, dass nur Unpfändbares auf dem Konto eingeht.

Oder mache ich hier einen Denkfehler wegen dem Auszahlungsanspruch gegen die Ex? Das würde sich dann doch aber in der Wohlverhaltensphase ändern, richtig?
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robo
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??

Beitrag von robo »

Könntest Du nicht Dein Geld von Deinem P-Konto bar abholen,
Deiner Ex geben und die zahlt es auf ihrem Konto ein ?
Dann sieht der IV jedenfalls nicht, wo Dein Geld hingegangen ist.

Ausgeben kannst Du Dein Unpfändbares ja, wofür Du willst.
Du kannst es auch in die Keksdose unterm Bett packen.
Oder eben Deiner Ex geben.

Nach dem bisherigen Verhalten Deines IV und nach seinen Ausführungen, würde ich ihm nicht mehr so ehrlich alles genau erzählen, wann Du wo was und wie mit Deinem Geld gemacht hast.
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imker
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??

Beitrag von imker »

In der Wohlverhaltensphase ändert sich das. Dann ist Arbeitslohn abgetreten. Dann ist nicht alles, was pfändbar ist, "weg".
Und das Zurückzahlen des Darlehens (der Schwester) schmälert üblicherweise die Befriedigungsmöglichkeiten aller anderen Gläubiger.
Er kann versuchen, das als Bargeschäft darzustellen; er kann versuchen, die Verschlechterung der Befriedigungsaussichten der anderen Gläubiger zu bestreiten, weil der Betrag auf dem (späteren P-)Konto keinem Gläubiger zur Verfügung stand.

ABER: das ist kein Weg für einen Gäubiger, der - wie caffery so treffend schrieb - schlecht informiert vor und in der Insolvenz glaubt, auch hier gelte der normale Verstand.
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Lenny
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??

Beitrag von Lenny »

Das ist mit normalem Menschenverstand nicht zu verstehen, ich denke das ist wohl unbestritten, ich möchte hier auch nicht als Depp hingestellt werden, immerhin bin ich hier UM mich zu informieren.

Caffrey, danke dir für die Aufklärung -ich verstehe was dur schreibst - aber das muss man ja erstmal wissen. Und auch an Shopgirl, Robo und imker - danke für die Tipps, ich denke mal über alles nach. Schönen Abend euch allen.
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Lenny
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??

Beitrag von Lenny »

robo hat geschrieben: 8. Dez 2024, 16:59 Könntest Du nicht Dein Geld von Deinem P-Konto bar abholen,
Deiner Ex geben und die zahlt es auf ihrem Konto ein ?
Dann sieht der IV jedenfalls nicht, wo Dein Geld hingegangen ist.

Ausgeben kannst Du Dein Unpfändbares ja, wofür Du willst.
Du kannst es auch in die Keksdose unterm Bett packen.
Oder eben Deiner Ex geben.

Nach dem bisherigen Verhalten Deines IV und nach seinen Ausführungen, würde ich ihm nicht mehr so ehrlich alles genau erzählen, wann Du wo was und wie mit Deinem Geld gemacht hast.
So ähnlich haben wir uns das jetzt auch überlegt - mal schauen wie es weitergeht und wie der Antrag wegen des Autos entschieden wird. Dann könnte ich einen Nebenjob machen, wo natürlich auch wieder viel gepfändet wird. Der IV sagte auch noch, vllt bin ich sogar in 2 Jahren durch mit der Inso. Hab ich zB auch nicht verstanden aber es war keine Zeit, alles zu hinterfragen.
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