Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??
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Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??
Moin liebe Leidensgenossen, ich hab mal ein paar kleine Fragen und hoffe, hier kann mir jemand ein bisschen auf die Sprünge helfen, denn ich stehe irgendwie auf dem Schlauch.
Also ich stehe nicht nur auf dem Schlauch sondern auch gerade ganz am Anfang meiner Inso und ich bekomme irgendwie überall andere Aussagen zu einigen Themen. Ich war jetzt nach einigen Terminen bei meiner Schuldnerberaterin beim Insolvenzberater oder wie er sich schimpft - jedenfalls ist er ein Anwalt.
Im Gespräch mit ihm habe ich Dinge erfahren, von denen ich nie gedacht hätte, dass es so sein könnte.
Als erstes hat er meinen KFZ Brief einkassiert, weil er mein Auto verkaufen will. Die Dame von der Schuldnerbratung sagte mir allerdings im Vorfeld, dass ich mein Auto auf jeden Fall behalten kann weil ich 1.damit zur Arbeit fahre und ich 2. damit meine Ex-Partnerin, mit der ich aus kostengründen (beiderseits) noch zusammen wohne aber seit 2 Jahren als WG - also getrennt von Tisch und Bett, wie man so schön sagt - jedenfalls fahre ich sie zu Ärzten, Physiotherapien und erledige Einkäufe für sie, da sie nämlich seit einem Jahr nur noch an Krücken gehen kann, weil sie in beiden Knien Arthrose hat - auf der einen Seite bereits in der Endstufe 4.
Und: 3. ich das Auto für 900 Euro gekauft habe.
Der IV hat dann in der Schwackeliste geschaut und dort steht 1.100Euro. Verrückt!!
Dort geht man aber auch bestimmt nicht davon aus, dass die Beifahrertür defekt ist und genauso die Gurte usw...
Nun darf ich also das Auto entweder von dem Geld, das ich naturgemäß nicht habe, für 1.100,,- ein zweites Mal kaufen (womit ich dann ja wieder einen Wert besitze und man berechtigterweise fragen könnte, warum steckt er die 1,100.- nicht in die Inso-Masse. oder??
Gestern war ich auf Anweisung des IV beim Gericht um zu beantragen, dass ich den pfändungsfreien Betrag des Weihnachtsgeldes frei bekomme. Erstmal hat der Gerichtsangestellte gestaunt, da das normalerweise vom IV direkt beantragt wird und nicht dass der Schuldner mit seinen ganzen Kontoauszügen geschickt wird.
Als ich ihm dann noch die Sache mit dem Auto erzählte, schüttelte er erst Recht mit dem Kopf, sagte ich sollte einen Antrag stellen und dass ich das Auto dann auch zu 99% behalten könne.
Dann schaute er auf den Namen des IV und ihm schien dann alles klar zu sein...
Der IV hatte mir übrigens auch noch gesagt, dass wenn man einen reinrassigen Hund hat (wir haben eine fr.Bulldogge, die aber nachweislich meiner Ex gehört), jedenfalls dass der Hund dann evtl. auch verkauft werden müßte.
Und ich wusste auch nicht, dass die Mietkaution ebenfalls in die I-Masse fließen würde, was dem Vermieter gegenüber ja ein Unding ist. Der Mietvertrag läuft zum Glück auch auf meine Ex und ich bin quasi seit der Trennung ihr Untermieter und zahle monatlich eine Pauschale für Miete Strom Internet etc. an sie. Zum Glück keine Kaution, denn die wäre sie wohl jetzt los.
Könnt ihr mir dazu vielleicht eure Meinungen, Erfahrungen oder auch gerne Tipps dazu schreiben? Das würde mich sehr freuen.
Grüße von Lenny
Also ich stehe nicht nur auf dem Schlauch sondern auch gerade ganz am Anfang meiner Inso und ich bekomme irgendwie überall andere Aussagen zu einigen Themen. Ich war jetzt nach einigen Terminen bei meiner Schuldnerberaterin beim Insolvenzberater oder wie er sich schimpft - jedenfalls ist er ein Anwalt.
Im Gespräch mit ihm habe ich Dinge erfahren, von denen ich nie gedacht hätte, dass es so sein könnte.
Als erstes hat er meinen KFZ Brief einkassiert, weil er mein Auto verkaufen will. Die Dame von der Schuldnerbratung sagte mir allerdings im Vorfeld, dass ich mein Auto auf jeden Fall behalten kann weil ich 1.damit zur Arbeit fahre und ich 2. damit meine Ex-Partnerin, mit der ich aus kostengründen (beiderseits) noch zusammen wohne aber seit 2 Jahren als WG - also getrennt von Tisch und Bett, wie man so schön sagt - jedenfalls fahre ich sie zu Ärzten, Physiotherapien und erledige Einkäufe für sie, da sie nämlich seit einem Jahr nur noch an Krücken gehen kann, weil sie in beiden Knien Arthrose hat - auf der einen Seite bereits in der Endstufe 4.
Und: 3. ich das Auto für 900 Euro gekauft habe.
Der IV hat dann in der Schwackeliste geschaut und dort steht 1.100Euro. Verrückt!!
Dort geht man aber auch bestimmt nicht davon aus, dass die Beifahrertür defekt ist und genauso die Gurte usw...
Nun darf ich also das Auto entweder von dem Geld, das ich naturgemäß nicht habe, für 1.100,,- ein zweites Mal kaufen (womit ich dann ja wieder einen Wert besitze und man berechtigterweise fragen könnte, warum steckt er die 1,100.- nicht in die Inso-Masse. oder??
Gestern war ich auf Anweisung des IV beim Gericht um zu beantragen, dass ich den pfändungsfreien Betrag des Weihnachtsgeldes frei bekomme. Erstmal hat der Gerichtsangestellte gestaunt, da das normalerweise vom IV direkt beantragt wird und nicht dass der Schuldner mit seinen ganzen Kontoauszügen geschickt wird.
Als ich ihm dann noch die Sache mit dem Auto erzählte, schüttelte er erst Recht mit dem Kopf, sagte ich sollte einen Antrag stellen und dass ich das Auto dann auch zu 99% behalten könne.
Dann schaute er auf den Namen des IV und ihm schien dann alles klar zu sein...
Der IV hatte mir übrigens auch noch gesagt, dass wenn man einen reinrassigen Hund hat (wir haben eine fr.Bulldogge, die aber nachweislich meiner Ex gehört), jedenfalls dass der Hund dann evtl. auch verkauft werden müßte.
Und ich wusste auch nicht, dass die Mietkaution ebenfalls in die I-Masse fließen würde, was dem Vermieter gegenüber ja ein Unding ist. Der Mietvertrag läuft zum Glück auch auf meine Ex und ich bin quasi seit der Trennung ihr Untermieter und zahle monatlich eine Pauschale für Miete Strom Internet etc. an sie. Zum Glück keine Kaution, denn die wäre sie wohl jetzt los.
Könnt ihr mir dazu vielleicht eure Meinungen, Erfahrungen oder auch gerne Tipps dazu schreiben? Das würde mich sehr freuen.
Grüße von Lenny
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??
Hi Lenny,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??" geschaut?
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??
Die Schuldnerberaterin hat mit Deinen Gläubigern einen "aussergerichtlichen Einigungsversuch" gemacht - und der ist gescheitert und darüber hat sie eine Bescheinigung ausgestellt ?
Und dann habt Ihr den Inso-Antrag ans Gericht geschickt ?
Dann ist Dein Inso-Verfahren jetzt vermutlich eröffnet -
und dann ist es Dein Insolvenzverwalter, nicht -berater.
Und Du hast da offensichtlich ein ganz spezielles Exemplar erwischt. Beileid.
Um so wichtiger, dass Du ihm nicht alles glaubst, sondern Dich selbst informierst. Gut so!
Hast Du den Antrag gleich gestellt ?Lenny hat geschrieben: ↑6. Dez 2024, 13:46 ...
Als erstes hat er meinen KFZ Brief einkassiert, weil er mein Auto verkaufen will. Die Dame von der Schuldnerbratung sagte mir allerdings im Vorfeld, dass ich mein Auto auf jeden Fall behalten kann weil ich 1.damit zur Arbeit fahre und ich 2. damit meine Ex-Partnerin, mit der ich aus kostengründen (beiderseits) noch zusammen wohne aber seit 2 Jahren als WG - also getrennt von Tisch und Bett, wie man so schön sagt - jedenfalls fahre ich sie zu Ärzten, Physiotherapien und erledige Einkäufe für sie, da sie nämlich seit einem Jahr nur noch an Krücken gehen kann, weil sie in beiden Knien Arthrose hat - auf der einen Seite bereits in der Endstufe 4.
Und: 3. ich das Auto für 900 Euro gekauft habe.
...
(beim Gericht) ... schüttelte er erst Recht mit dem Kopf, sagte ich sollte einen Antrag stellen und dass ich das Auto dann auch zu 99% behalten könne.
Das kann (theoretisch) vorkommen ... WENN es ein (wertvolles) Rassetier ist und WENN der Schuldner es zu Erwerbszwecken hält.
Dazu müsste es aber dann auch erstmal DEIN Hund sein ...
Auch hier wieder:Lenny hat geschrieben: ↑6. Dez 2024, 13:46 ...
Und ich wusste auch nicht, dass die Mietkaution ebenfalls in die I-Masse fließen würde, was dem Vermieter gegenüber ja ein Unding ist. Der Mietvertrag läuft zum Glück auch auf meine Ex und ich bin quasi seit der Trennung ihr Untermieter und zahle monatlich eine Pauschale für Miete Strom Internet etc. an sie. Zum Glück keine Kaution, denn die wäre sie wohl jetzt los.
...
Ja, das kann (theoretisch) vorkommen ...
Eine Kaution ist aber erst fällig, wenn das Mietverhältnis gekündigt ist, und dann soll es ja vorkommen, dass der Mieter zum Schluss keine Miete mehr bezahlt und der Vermieter dafür die Kaution verrechnet.
Du schreibst: "Der Mietvertrag läuft zum Glück auch auf meine Ex ..."
AUCH ?
Steht ihr beide im Mietvertrag ?
Wer hat die Kaution bezahlt ?
QUASI gibt es nicht wirklich ... wer im Mietvertrag steht und wer nachweisen kann, das er/sie die Kaution bezahlt hat, das zählt.
Der IV wird den Vermieter jedenfalls anschreiben (wenn Du dort noch im Mietvertrag stehst), um seine "Nichteintrittserklärung" abzugeben, denn sonst müßte er möglicherweise Deine Miete bezahlen (wenn Du es nicht tust). Und bei der Gelegenheit wird er auch gleich nach der Kaution fragen.
Bedenke: Es ist die gesetzliche Aufgabe eines Insolvenzverwalters für ein "korrektes" Inso-Verfahren zu sorgen und dazu gehört, alles, was von Deinem Einkommen und Vermögen pfändbar ist, "zur Masse zu ziehen" (so heisst das in juristisch) und an Deine Gläubiger zu verteilen.
Aber bevor er irgendetwas "verteilt", darf er sich selbst 40% davon nehmen!
Also FALLS er Dein Auto wirklich für 1.100,-€ verkaufen würde, kann er sich 440,-€ in die eigene Tasche stecken.
Schon klar, dass er von Dir gern die 1.100,-€ hätte, dann muss er sich nicht die Arbeit mit dem Verkaufen machen.
Aber erstmal abwarten, was das Gericht zu Deinem Antrag sagt.
Viel Glück !
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??
Wenn das Auto nicht zu retten, könntest du mit dem IV eventuell vereinbaren, dass du es in Raten aus der Masse kaufst.
Ich finde es auch eher befremdlich, ein Auto mit dem Wert zu verwerten, aber das gibt das Gesetz her, sofern du auf anderem Wege zu Arbeit kommst (und das tust du, wenn ich mich an den anderen Thread richtig erinnere).
Deine Mitbewohnerin /Ex-Lebensgefährtin und ihre gesundheitlichen Einschränkungen sehe ich jetzt eher nicht als gutes Argument. Wie sie zum Arzt kommt, ist erst einmal nicht dein "Problem". Nicht falsch verstehen, es ist nett, dass du dich kümmerst, aber ich glaube nicht, dass es was nützt, um das Auto zu retten.
Ich finde es auch eher befremdlich, ein Auto mit dem Wert zu verwerten, aber das gibt das Gesetz her, sofern du auf anderem Wege zu Arbeit kommst (und das tust du, wenn ich mich an den anderen Thread richtig erinnere).
Deine Mitbewohnerin /Ex-Lebensgefährtin und ihre gesundheitlichen Einschränkungen sehe ich jetzt eher nicht als gutes Argument. Wie sie zum Arzt kommt, ist erst einmal nicht dein "Problem". Nicht falsch verstehen, es ist nett, dass du dich kümmerst, aber ich glaube nicht, dass es was nützt, um das Auto zu retten.
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??
Danke ihr Lieben, ich gehe auf die Fragen noch genauer ein. nur soviel erstmal Shopgirl, wegen deines letzten Satzes... würdest du es nicht erwähnen mit den Arztfahrten? Meinst du das wäre kontraproduktiv? Ich dachte, schaden kann es nicht (die Idee hatte meine Expartnerin und sie ist auch bereit alles nachzuweisen und zu bestätigen, sollte es erforderlich sein)
Ich bin gerade dabei denn Text zu schreiben und möchte dadurch jetzt nicht einen Fehler machen und ich will mich auch gar nicht als heiliger Samariter hinstellen - es ist einfach ein Fakt,
Ich bin gerade dabei denn Text zu schreiben und möchte dadurch jetzt nicht einen Fehler machen und ich will mich auch gar nicht als heiliger Samariter hinstellen - es ist einfach ein Fakt,
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??
Thema Auto:
Das Verhalten des Insolvenzverwalters ist hier in der Tat bemerkenswert. Ich hätte - wie die Kollegin bei Dir auch - vermutlich auch gesagt, dass Du Dir bei den genannten Rahmenbedingungen um das Auto keine Sorgen machen musst.
Das Einsacken des Briefs macht mich besonders stutzig. Ich würde es einfach mal so als eine Art Machtdemonstration ansehen.
Ich glaube kaum, dass ein Wagen des von Dir beschriebenen Wertes wirtschaftlich zu verwerten wäre. Die ganze Abwicklung der Veräußerung würde hier mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr Kosten verursachen als der Verkaufserlös.
Was ich aus der Praxis auch hier und da mal kenne, ist das "antäuschen" einer Verwertung von "Rostlauben". Der Insolvenzverwalter "droht" in solchen Fallen an den Wagen zu verwerten, wenn der Schuldner ihn nicht freikauft. Das Ziel ist klar: Masse bilden durch Druck aufbauen. Zudem bekäme der Verwalter 40% des auf diese Weise erlangten Geldes als zusätzliche Vergütung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 InsVV). In der Praxis erlebe ich sehr oft, dass solche Verwertungen dann in Wahrheit nie stattfinden wenn der Schuldner den Wagen nicht freikauft. Aber die Unsicherheit bringt eben den ein oder anderen dazu zu zahlen.
Da hier aber zwei Gründe für eine Unpfändbarkeit des Autos sprechen, würde ich Dir raten dem Rat des Rechtspflegers bei Gericht zu folgen: Stell einen Antrag ans Insolvenzgericht und beantrage festzustellen, dass der Wagen analog § 811 Abs. 1 ZPO als unpfändbar angesehen werden möge und freizugeben ist. Argumentiere dabei wie hier auch: Arbeit und Gesundheit einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person. Letzteres ist in dem Paragraph auch ausdrücklich erwähnt.
Zum Antrag Weihnachtsgeld:
Das ist nun wieder normal. Bei uns sind nur sehr wenige Verwalter "so nett" und stellen solche Anträge. Schuldner müssen das hier in der Regel auch selbst tun. (bzw. in letzter Konsequenz dann ich...)
Thema Hund und Kaution:
Kurzfassung: Im Prinzip Unsinn und Horrorgeschichten. Aber Details würden jetzt hier zu weit führen da ohnehin nicht relevant. Besonders die Kaution ist nach erfolgter Enthaftungserklärung (eine Formalie) nicht mehr zu behelligen. (BGH 16.3.17 IX ZB 45/15)
Das Verhalten des Insolvenzverwalters ist hier in der Tat bemerkenswert. Ich hätte - wie die Kollegin bei Dir auch - vermutlich auch gesagt, dass Du Dir bei den genannten Rahmenbedingungen um das Auto keine Sorgen machen musst.
Das Einsacken des Briefs macht mich besonders stutzig. Ich würde es einfach mal so als eine Art Machtdemonstration ansehen.
Ich glaube kaum, dass ein Wagen des von Dir beschriebenen Wertes wirtschaftlich zu verwerten wäre. Die ganze Abwicklung der Veräußerung würde hier mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr Kosten verursachen als der Verkaufserlös.
Was ich aus der Praxis auch hier und da mal kenne, ist das "antäuschen" einer Verwertung von "Rostlauben". Der Insolvenzverwalter "droht" in solchen Fallen an den Wagen zu verwerten, wenn der Schuldner ihn nicht freikauft. Das Ziel ist klar: Masse bilden durch Druck aufbauen. Zudem bekäme der Verwalter 40% des auf diese Weise erlangten Geldes als zusätzliche Vergütung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 InsVV). In der Praxis erlebe ich sehr oft, dass solche Verwertungen dann in Wahrheit nie stattfinden wenn der Schuldner den Wagen nicht freikauft. Aber die Unsicherheit bringt eben den ein oder anderen dazu zu zahlen.
Da hier aber zwei Gründe für eine Unpfändbarkeit des Autos sprechen, würde ich Dir raten dem Rat des Rechtspflegers bei Gericht zu folgen: Stell einen Antrag ans Insolvenzgericht und beantrage festzustellen, dass der Wagen analog § 811 Abs. 1 ZPO als unpfändbar angesehen werden möge und freizugeben ist. Argumentiere dabei wie hier auch: Arbeit und Gesundheit einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person. Letzteres ist in dem Paragraph auch ausdrücklich erwähnt.
Zum Antrag Weihnachtsgeld:
Das ist nun wieder normal. Bei uns sind nur sehr wenige Verwalter "so nett" und stellen solche Anträge. Schuldner müssen das hier in der Regel auch selbst tun. (bzw. in letzter Konsequenz dann ich...)
Thema Hund und Kaution:
Kurzfassung: Im Prinzip Unsinn und Horrorgeschichten. Aber Details würden jetzt hier zu weit führen da ohnehin nicht relevant. Besonders die Kaution ist nach erfolgter Enthaftungserklärung (eine Formalie) nicht mehr zu behelligen. (BGH 16.3.17 IX ZB 45/15)
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??
Tausend Dank, caffery für deinen überaus wertvollen Beitrag. Ich werde, bzw. habe bereits jeden einzelnen Rat von dir beherzigt, habe den Antrag jetzt nochmal geändert und tlw. sogar deine Formulierung übernommen.
Also ist das "Einsacken" des KFZ-Briefes gar kein normales Procedere? Der IV hat mir nämlich immer wieder vermittelt, dass es leider "Vorschrift" sei und er es nicht ändern könne ect... Also er hat sich eig. nicht als Despot aufgespielt sondern eher so, dass er leider dazu gezwungen sei...
In Anbetracht meines inzwischen hier erlangten Wissens ist so ein Verhalten ja noch perfieder.
Ganz kurz noch hierzu:
Aber vielleicht ist die Handhabung auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
Und noch eine Frage fällt mir ein:Thema Hund und Kaution:
Was mich am meisten schockiert hat ist allerdings die Wahrscheinlichkeit, dass mein (und andere) IV die Schuldner versuchen unter Druck zu setzen, ihre Rostlaube ein zweites Mal zu kaufen, damit er seine 40% erhält. Das ist sowas von menschlich unterirdisch und moralisch absolut zu verurteilen, Menschen, die Hilfe suchen und diesem IV natürlich vertrauen (müssen) dermaßen auszunehmen und sich daran zu bereichern. Dagegen müsste es juristisch doch irgendeine Handhabe geben. Ich bin wirklich fassungslos und der Gesichtsausdruck des Mitarbeiters beim Gericht als er den Namen des IV entdeckte, wird für mich immer nachvollziehbarer.
So wie ich dich verstehe bist du selbst auch Insolvenzberater oder hast zumindest damit zu tun. Umso mehr finde ich es absolut großartig, dass du hier den Leuten Tipps gibst und dein Wissen teilst, Vielen vielen Dank nochmals dafür.
Also ist das "Einsacken" des KFZ-Briefes gar kein normales Procedere? Der IV hat mir nämlich immer wieder vermittelt, dass es leider "Vorschrift" sei und er es nicht ändern könne ect... Also er hat sich eig. nicht als Despot aufgespielt sondern eher so, dass er leider dazu gezwungen sei...
In Anbetracht meines inzwischen hier erlangten Wissens ist so ein Verhalten ja noch perfieder.
Ganz kurz noch hierzu:
Vielleicht habe ich das falsch verstanden aber mein Verwalter ist ja auch nicht so nett und hat den Antrag gestellt. Diese Aussage habe ich lediglich von dem Mitarbeiter des Gerichts erhalten, dass "normalerweise" nicht die Schuldner direkt zum Gericht geschickt werden sondern der IV das üblicherweise kurz schriftlich beantragt...
Aber vielleicht ist die Handhabung auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
Und noch eine Frage fällt mir ein:Thema Hund und Kaution:
Sollte ich auch hier schon etwas paräventiv ans Gericht schicken (Enthaftungserklärung)? Oder erstmal abwarten? Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann würde auf eine Kaution (sofern man überhaupt eine gezahlt hat) sowieso erst für die Pfändung relevant werden, wenn sie wieder ausgezahlt worden ist, also nach dem Auszug.caffery hat geschrieben: ↑6. Dez 2024, 18:10 Kurzfassung: Im Prinzip Unsinn und Horrorgeschichten. Aber Details würden jetzt hier zu weit führen da ohnehin nicht relevant. Besonders die Kaution ist nach erfolgter Enthaftungserklärung (eine Formalie) nicht mehr zu behelligen. (BGH 16.3.17 IX ZB 45/15)
Was mich am meisten schockiert hat ist allerdings die Wahrscheinlichkeit, dass mein (und andere) IV die Schuldner versuchen unter Druck zu setzen, ihre Rostlaube ein zweites Mal zu kaufen, damit er seine 40% erhält. Das ist sowas von menschlich unterirdisch und moralisch absolut zu verurteilen, Menschen, die Hilfe suchen und diesem IV natürlich vertrauen (müssen) dermaßen auszunehmen und sich daran zu bereichern. Dagegen müsste es juristisch doch irgendeine Handhabe geben. Ich bin wirklich fassungslos und der Gesichtsausdruck des Mitarbeiters beim Gericht als er den Namen des IV entdeckte, wird für mich immer nachvollziehbarer.
So wie ich dich verstehe bist du selbst auch Insolvenzberater oder hast zumindest damit zu tun. Umso mehr finde ich es absolut großartig, dass du hier den Leuten Tipps gibst und dein Wissen teilst, Vielen vielen Dank nochmals dafür.
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??
Danke, Shopgirl für deine Antwort, ja das stimmt, ich könnte auch mit dem Bus fahren aber kann das im Grunde nicht jeder? Kostet halt wesentlich mehr Zeit.Shopgirl hat geschrieben: ↑6. Dez 2024, 15:07 Wenn das Auto nicht zu retten, könntest du mit dem IV eventuell vereinbaren, dass du es in Raten aus der Masse kaufst.
Ich finde es auch eher befremdlich, ein Auto mit dem Wert zu verwerten, aber das gibt das Gesetz her, sofern du auf anderem Wege zu Arbeit kommst (und das tust du, wenn ich mich an den anderen Thread richtig erinnere).
Deine Mitbewohnerin /Ex-Lebensgefährtin und ihre gesundheitlichen Einschränkungen sehe ich jetzt eher nicht als gutes Argument. Wie sie zum Arzt kommt, ist erst einmal nicht dein "Problem". Nicht falsch verstehen, es ist nett, dass du dich kümmerst, aber ich glaube nicht, dass es was nützt, um das Auto zu retten.
Nein ich verstehe es nicht falsch aber einfach mal sehen ob die Arztfahrten ins Gewicht fallen aber inzwischen weiß ich ja von caffery, dass es schon eine Rolle spielt und auch wenn es nicht der Fall wäre, würde ich immer empfehlen, alles was etwas bringen könnte mit in so einen Antrag reinzuschreiben. Schaden kann es nie.
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??
Hallo Robo und natürlich ganz besonders dir vielen Dank für deine Anregungen und Tipps. Du hattest auch noch ein paar Fragen und die werde ich jetzt beantworten.robo hat geschrieben: ↑6. Dez 2024, 14:46Die Schuldnerberaterin hat mit Deinen Gläubigern einen "aussergerichtlichen Einigungsversuch" gemacht - und der ist gescheitert und darüber hat sie eine Bescheinigung ausgestellt ?
Und dann habt Ihr den Inso-Antrag ans Gericht geschickt ?
Dann ist Dein Inso-Verfahren jetzt vermutlich eröffnet -
und dann ist es Dein Insolvenzverwalter, nicht -berater.
Und Du hast da offensichtlich ein ganz spezielles Exemplar erwischt. Beileid.
Um so wichtiger, dass Du ihm nicht alles glaubst, sondern Dich selbst informierst. Gut so!
Hast Du den Antrag gleich gestellt ?Lenny hat geschrieben: ↑6. Dez 2024, 13:46 ...
Als erstes hat er meinen KFZ Brief einkassiert, weil er mein Auto verkaufen will. Die Dame von der Schuldnerbratung sagte mir allerdings im Vorfeld, dass ich mein Auto auf jeden Fall behalten kann weil ich 1.damit zur Arbeit fahre und ich 2. damit meine Ex-Partnerin, mit der ich aus kostengründen (beiderseits) noch zusammen wohne aber seit 2 Jahren als WG - also getrennt von Tisch und Bett, wie man so schön sagt - jedenfalls fahre ich sie zu Ärzten, Physiotherapien und erledige Einkäufe für sie, da sie nämlich seit einem Jahr nur noch an Krücken gehen kann, weil sie in beiden Knien Arthrose hat - auf der einen Seite bereits in der Endstufe 4.
Und: 3. ich das Auto für 900 Euro gekauft habe.
...
(beim Gericht) ... schüttelte er erst Recht mit dem Kopf, sagte ich sollte einen Antrag stellen und dass ich das Auto dann auch zu 99% behalten könne.
Das kann (theoretisch) vorkommen ... WENN es ein (wertvolles) Rassetier ist und WENN der Schuldner es zu Erwerbszwecken hält.
Dazu müsste es aber dann auch erstmal DEIN Hund sein ...
Auch hier wieder:Lenny hat geschrieben: ↑6. Dez 2024, 13:46 ...
Und ich wusste auch nicht, dass die Mietkaution ebenfalls in die I-Masse fließen würde, was dem Vermieter gegenüber ja ein Unding ist. Der Mietvertrag läuft zum Glück auch auf meine Ex und ich bin quasi seit der Trennung ihr Untermieter und zahle monatlich eine Pauschale für Miete Strom Internet etc. an sie. Zum Glück keine Kaution, denn die wäre sie wohl jetzt los.
...
Ja, das kann (theoretisch) vorkommen ...
Eine Kaution ist aber erst fällig, wenn das Mietverhältnis gekündigt ist, und dann soll es ja vorkommen, dass der Mieter zum Schluss keine Miete mehr bezahlt und der Vermieter dafür die Kaution verrechnet.
Du schreibst: "Der Mietvertrag läuft zum Glück auch auf meine Ex ..."
AUCH ?
Steht ihr beide im Mietvertrag ?
Wer hat die Kaution bezahlt ?
QUASI gibt es nicht wirklich ... wer im Mietvertrag steht und wer nachweisen kann, das er/sie die Kaution bezahlt hat, das zählt.
Der IV wird den Vermieter jedenfalls anschreiben (wenn Du dort noch im Mietvertrag stehst), um seine "Nichteintrittserklärung" abzugeben, denn sonst müßte er möglicherweise Deine Miete bezahlen (wenn Du es nicht tust). Und bei der Gelegenheit wird er auch gleich nach der Kaution fragen.
Bedenke: Es ist die gesetzliche Aufgabe eines Insolvenzverwalters für ein "korrektes" Inso-Verfahren zu sorgen und dazu gehört, alles, was von Deinem Einkommen und Vermögen pfändbar ist, "zur Masse zu ziehen" (so heisst das in juristisch) und an Deine Gläubiger zu verteilen.
Aber bevor er irgendetwas "verteilt", darf er sich selbst 40% davon nehmen!
Also FALLS er Dein Auto wirklich für 1.100,-€ verkaufen würde, kann er sich 440,-€ in die eigene Tasche stecken.
Schon klar, dass er von Dir gern die 1.100,-€ hätte, dann muss er sich nicht die Arbeit mit dem Verkaufen machen.
Aber erstmal abwarten, was das Gericht zu Deinem Antrag sagt.
Viel Glück !
Ja, richtig - die Schuldnerberaterin hat mir zuerst alles erklärt und die ganzen Gläubiger angeschrieben. Ich hatte bei ihr so ca. 3 Termine und jetzt erstmalig den Termin bei dem Inso-Verwalter, der meinen Fahrzeugbrief einkassiert hat. Ja, ich weiß, dass dieser kein Nachweis ist, wer Eigentümer ist, dafür bräuchte man den Kaufvertrag. Den wollte er komischerweise nicht sehen.
Ja, den Antrag habe ich gestellt und heute höchstpersönlich beim Gericht in den Briefkasten eingeworfen.
Krass finde ich das mit den 40%, die der IV kassiert und ich sehe auch nicht den Sinn an so einer Verordnung. Man sieht ja hier, wozu das characterschwache Menschen offensichtlich verleiten kann - dass es schwarze Schafe gibt und den Schuldner, der eh schon ne arme Sau (sorry für die Wortwahl aber ich spreche ja von mir selbst) ist, dann noch unter Druck setzen, das eigene Auto nochmals zu kaufen, damit ER seine 40% einsacken kann.
So etwas muss ja auch schon bekannt geworden sein und ich verstehe nicht mit welcher Berechtigung der IV sich 40% vom Verkaufswert in die Tasche stecken darf. Und ich denke dabei gar nicht an meinen Fall, wo ich eh davon ausgehe, dass das Gericht dem Antrag zustimmen wird.
Ich denke an die Schuldner, deren Auto meinetwegen 6k kostet, sie den Wagen aber dringen brauchen und dann belabert werden, ihn zurückzukaufen - nur damit der IV über 2k einfach für nichts erhält!!!
Interessant fand ich auch in deinem Beitrag den Hinweis darauf, dass die Kaution nur dann gepfändet wird, wenn das Mietverhältnis geendet ist und man die Kaution zurückbekommen hat.
DAS klingt nämlich GANZ anders, als das was mein IV gesagt hatte. Und dann ist es auch nach meinem Rechtsempfinden völlig legetim es zu pfänden - jedenfalls nachvollziebar.
Nein, der Mietvertrag läuft zum Glück auf den Namen meiner Ex und ich bin ihr Untermieter. Ich überweise ihr monatlich einen Pauschalbetrag von Miete, Strom usw. DANKE für deine Glückwünsche für den Antrag. Ich werde hier auch weiter updaten, wenn Interesse besteht. Es tut auch gut, sich austauschen zu können und auch offen reden zu können. Danke auch dafür an alle.
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??
Hallo nochmals @ all..
ich habe nun doch noch eine Frage vergessen bzw. würde mich auch hier einfach eure Meinung sehr interessieren. Der nette InsoVerwalter hat mir nämlich noch einiges mehr auf den Weg gegeben.
Bei der Durchsicht meiner Konto-Auszüge fragte er mich irgendwann, was denn dies und das für eine Summe wäre...
Wahrheitsgemäß erklärte ich ihm, dass ich meiner Expartnerin immer wenn ich Geld bekomme zum einen die Mietpauschale (steht auch im Verwendungszweck) überweise..
ABER zusätzlich einen Großteil meines Gehaltes, mit der Bitte, dass sie es quasi im Auge hat und für mich verwaltet.
Also es ist natürlich nicht so, dass sie es verlangt, sondern sie hatte es mir mal angeboten, weil ich mir das Geld nicht so gut einteilen kann, weswegen ich letztendlich auch da gelandet bin, wo ich jetzt bin.
Für sie ist es eigentlich ein zusätzlicher Aufwand, denn wenn ich Geld brauche muss sie es erstmal abheben, ABER es hilft mir, denn das Geld ist dann zumindest nicht unüberlegt von mir auf den Kopf gehauen.
Es ist auch nicht etwa so, dass sie sagen würde "Nö heute gibt es kein Geld" oder so...
Versteht ihr? Es ist nur eine Hilfe, damit man wie gesagt vielleicht nochmal überlegt ob es sein muss...
Na jedenfalls sagte mir der Verwalter dass das künftig nicht mehr so geht.
Ich verstehe nicht, warum das nicht geht. Es ist doch das Geld, welches ich behalten darf und damit kann ich doch machen was ich möchte, oder nicht?
Zudem ist es doch sogar vorbildlich, dafür zu sorgen, mit dem Geld bis Monatsende auszukommen. Was bitte ist daran verwerflich oder falsch?
Und noch eine Sache hat er mir mitgegeben (übrigens alles sehr freundlich):
Ich hatte mir von meiner Schwester 200 Euro geliehen und diese 200 Euro soll ich jetzt auch an die Inso auch nochmals zahlen,
Also das verstehe ich nicht mehr. Ich denke, man will mir helfen, die Schulden loszuwerden, aber ich soll Dinge doppelt kaufen (ok, inzwischen kenne ich ja den Hintergrund mit dem Auto und den 40%) und Schulden ebenfalls doppelt zurückzahlen?
Und das Geld, über das ich noch verfügen kann, darf ich mir nicht mal einteilen lassen, wenn mir das hilft?
Kann mir das evtl. jemand erklären oder habe ich vielleicht in der ganzen Aufregung und dem vielen Gerede was falsch verstanden?
Ich habe übrigens auch nichts schriftlich mitbekommen, so dass man sich zu Hause alles nochmal durchlesen könnte. Auch keine Kopie der Liste der angeschriebenen Gläubiger + deren Antwort – das würde mich natürlich auch interessieren. Denn die Schuldnerberaterin, die ja die Gläubiger angeschrieben hatte, hat mir einen wesentlich geringeren Schuldenbetrag genannt als der Insolvenzverwalter.
Die Differenz beträgt immerhin 10k Euro...
Er sagte auch noch, dass er alle Gläubiger noch anschreibt, obwohl das ja wie gesagt schon die Dame der Schuldnerberatung gemacht hatte.
Aber schriftlich habe ich von beiden absolut nichts zugeschickt oder mitbekommen. Ist das normal so?
ich habe nun doch noch eine Frage vergessen bzw. würde mich auch hier einfach eure Meinung sehr interessieren. Der nette InsoVerwalter hat mir nämlich noch einiges mehr auf den Weg gegeben.
Bei der Durchsicht meiner Konto-Auszüge fragte er mich irgendwann, was denn dies und das für eine Summe wäre...
Wahrheitsgemäß erklärte ich ihm, dass ich meiner Expartnerin immer wenn ich Geld bekomme zum einen die Mietpauschale (steht auch im Verwendungszweck) überweise..
ABER zusätzlich einen Großteil meines Gehaltes, mit der Bitte, dass sie es quasi im Auge hat und für mich verwaltet.
Also es ist natürlich nicht so, dass sie es verlangt, sondern sie hatte es mir mal angeboten, weil ich mir das Geld nicht so gut einteilen kann, weswegen ich letztendlich auch da gelandet bin, wo ich jetzt bin.
Für sie ist es eigentlich ein zusätzlicher Aufwand, denn wenn ich Geld brauche muss sie es erstmal abheben, ABER es hilft mir, denn das Geld ist dann zumindest nicht unüberlegt von mir auf den Kopf gehauen.
Es ist auch nicht etwa so, dass sie sagen würde "Nö heute gibt es kein Geld" oder so...
Versteht ihr? Es ist nur eine Hilfe, damit man wie gesagt vielleicht nochmal überlegt ob es sein muss...
Na jedenfalls sagte mir der Verwalter dass das künftig nicht mehr so geht.
Ich verstehe nicht, warum das nicht geht. Es ist doch das Geld, welches ich behalten darf und damit kann ich doch machen was ich möchte, oder nicht?
Zudem ist es doch sogar vorbildlich, dafür zu sorgen, mit dem Geld bis Monatsende auszukommen. Was bitte ist daran verwerflich oder falsch?
Und noch eine Sache hat er mir mitgegeben (übrigens alles sehr freundlich):
Ich hatte mir von meiner Schwester 200 Euro geliehen und diese 200 Euro soll ich jetzt auch an die Inso auch nochmals zahlen,
Also das verstehe ich nicht mehr. Ich denke, man will mir helfen, die Schulden loszuwerden, aber ich soll Dinge doppelt kaufen (ok, inzwischen kenne ich ja den Hintergrund mit dem Auto und den 40%) und Schulden ebenfalls doppelt zurückzahlen?
Und das Geld, über das ich noch verfügen kann, darf ich mir nicht mal einteilen lassen, wenn mir das hilft?
Kann mir das evtl. jemand erklären oder habe ich vielleicht in der ganzen Aufregung und dem vielen Gerede was falsch verstanden?
Ich habe übrigens auch nichts schriftlich mitbekommen, so dass man sich zu Hause alles nochmal durchlesen könnte. Auch keine Kopie der Liste der angeschriebenen Gläubiger + deren Antwort – das würde mich natürlich auch interessieren. Denn die Schuldnerberaterin, die ja die Gläubiger angeschrieben hatte, hat mir einen wesentlich geringeren Schuldenbetrag genannt als der Insolvenzverwalter.
Die Differenz beträgt immerhin 10k Euro...
Er sagte auch noch, dass er alle Gläubiger noch anschreibt, obwohl das ja wie gesagt schon die Dame der Schuldnerberatung gemacht hatte.
Aber schriftlich habe ich von beiden absolut nichts zugeschickt oder mitbekommen. Ist das normal so?
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Re: Ist es wahr, was mir der Insolvenzverwalter erzählt??
Du darfst mit deinem Unpfändbaren machen, was immer du willst. Deiner Mitbewohnerin überweisen, ins Casino bringen, spenden oder auch verbrennen. Das geht den IV nichts an. Ich würde ihn nächstes Mal ganz freundlich nach der Rechtsgrundlage fragen.
Was genau hat es mit den Schulden bei deiner Schwester auf sich? Was hat er da gesagt? Sind diese Schulden im Insolvenzantrag angegeben worden?
Was genau hat es mit den Schulden bei deiner Schwester auf sich? Was hat er da gesagt? Sind diese Schulden im Insolvenzantrag angegeben worden?
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