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TaDa hat geschrieben: ↑15. Apr 2021, 07:49
Guten Morgen,
das Jobcenter pfändet Unterhalt im Vorrechtsbereich.
LG Tanja
und wird auch jetzt noch laufender Unterhalt gefordert?
mir geht es darum, Dir klarzumachen, dass laufender Unterhalt trotz Insolvenzeröffnung gezahlt werden muss.
oft ist es so, dass Unterhalt nach fiktivem Einkommen geschuldet und tituliert wird - da hilft dann auch keine Insolvenzeröffnung
Ah, jetzt verstehe ich den Hintergrund deiner Frage. Danke
Nein, die Forderung betrifft Geldleistungen, die meine Tochter letztes Jahr vom Jc bekam und da ich Unterhaltspflichtig bin, wurde ich halt herangezogen. Laufenden Unterhalt gibt es nicht, da sie seit Anfang des Jahres einen Job hat und ausreichend Geld verdient.
Das aktueller Unterhalt gezahlt werden muss und ich keine neuen Schulden machen darf weiß ich und möchte ich auch nicht. Danke
komisch oder hattedst Du "damals" höhere Einnahmen als jetzt?? Erwerbstätige werden zum Unterhalt nicht herausgezogen, wenn sie unter 1100 oder 900 netto/bereinigt "verdienen" -. da liegst Du doch jetzt drunter? ich kann beim Textschreiben nicht so gut "zurückblättern"
Ich hatte damals circa 2000 Euro Gehalt. Nach 10 Monaten Jobcenter Bezug meiner Tochter kam die erste Forderung vom Jobcenter an mich. Ich habe nur null darauf reagiert. Ich weiß, total dämlich und zudem war ich dann schon in Kurzarbeit. Die haben halt meinen Verdienst ab der Antragstellung als rechengrundlage genommen. Seit Dezember habe ich jetzt die Lohnpfändung bis in den Vorrechtsbereich. Ich hatte es theoretisch erhöhen können, also meinen Freibetrag. Da es allerdings bestimmt als vorsätzliche Handlung gilt und ich auch keine Gegenargumente habe, außer Unwissenheit, wollte ich jetzt den Großteil schon abzählen. Meine Tochter lebt in einer Wg und ist 23.