Man versteht Dich einfach nicht - selbst wenn man sich die ganzen Seiten nochmal komplett geben würde, um zu versuchen Deinen Wortsalat zu interpretieren, bräuchte man enormes Rateglück um darauf zu kommen, worauf Du überhaupt hinauswillst.
Also zitiere ich einfach mal Deinen kürzlichen Anfall von Dankbarkeit an jene hier, die es trotz aller Widrigkeiten auf eindrucksvolle Weise immer wieder versucht haben:
Damit wäre dann wohl alles gesagt.
Ja, es braucht für jeden Gläubiger einen Beschluss.raim729 hat geschrieben: ↑19. Jul 2020, 12:25 Ich habe mittlerweile erfahren von Bank das nicht 2 Gläubiger gibt. Sondern 3.
Also war meine Mühe , Stress und das alles um sonst? Weil hatte gelesen das an jeden einzelnen Gläubiger ein Beschluss ergehen muss beim P-Konto? Von den 3 Gläubiger hatte ich leider zu spät.
Also ist es im Prinzip egal was Du beispielsweise mit dem Beschluss "zum Verbleib" und Deinem Geschreibe dazu so gemeint haben könntest. Es würde mit höchster Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht zu dem gewünschten Effekt führen, so lange es nicht für jeden Pfändungsgläubiger einen Beschluss gibt.
Du solltest Dir persönliche Beratung vor Ort suchen. Das hier führt zu nichts. Versuchs mal hier:
Caritasverband f.d. LK Harburg
Elsternweg 1, 21423 Winsen
04171 - 65 31 22
oder hier
Schuldenhilfe Sofort e.V.
Luhdorfer Straße 46, 21423 Winsen (Luhe)
04171 - 13 66 68 0
Quelle: https://www.vz-schuldnerberatung.de/sch ... gsstellen/