P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

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Käsebrot
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Beitrag von Käsebrot »

raim729 hat geschrieben: 5. Jul 2020, 13:00
Käsebrot hat geschrieben: 5. Jul 2020, 10:50 Ich hab irgendwie den Eindruck, dass du nicht verstehst oder nicht verstehen willst.

Warum du mehr bekommst als den Grundfreibetrag, ist vollkommen egal. Die Bank darf gar nicht anders, als dir nur diesen zur Verfügung zu stellen.

Wenn es sich bei dem km-Geld um unpfändbare Zahlungen handelt, kann sich da mAn keiner der Gläubiger querstellen. Du hast dir die Sache nur unnötig verkompliziert, indem du den Antrag völlig verkehrt gestellt hast.

Alles andere sehe ich als ein normales Vorgehen an, weil auch das Gericht sicher gehen muss, dass es dir nicht Geld belässt, welches dir nicht zusteht.
So jetzt lass ich mal Dampf ab. Kritik wen angebracht gut "Käsebrot". Aber ist hier überhaupt nicht angebracht. Ich hatte vorher beim Ausfüllen Antrag hier gefragt gehabt ob so richtig ist"Käsebrot". Und was kam nur zu Antwort nimm Rechtsanwalt wen nicht weißt. Weiter kam doch nichts. Keine Hilfe. Rechtsanwalt "Käsebrot" falls vergessen hast kostet Geld. Beratungshilfe schein ja beantragt gehabt. Wurde abgelehnt. Schade das man in Foren auch keine richtige Hilfe erhält. Falsch ausgefüllt Antrag, weil hier auch keine richtige Hilfe kam. So ist das.
Du bekommst in diesem Forum mehr als genug Hilfestellung. Allerdings scheint das Geschriebene bei dir nicht anzukommen und du verstehst nur das, was du verstehen willst. Ich finde es grad schon ein wenig dreist, deinen Frust jetzt hier abzulassen, weil du dir wahrscheinlich insgeheim doch eingestehen musst, dass du derjenige bist, der es, auf gut deutsch gesagt, verkackt hat. Und das nicht, weil dir angeblich hier keiner geholfen hat.

Die meisten hier sind Betroffene, die dir anhand ihrer eigenen Erfahrung versuchen, ihr Wissen weiterzugeben. Dass das in gewissen Fällen auf einen Rechtsbeistand hinausläuft, lässt sich nunmal nicht vermeiden. Ob das bei dir sinnvoll ist: keine Ahnung.

Dass es der Bank vollkommen wurscht ist, aus welchen Bestandteilen dein höherer Freibetrag zusammen gesetzt ist, haben dir bereits mehrere versucht zu erklären. Du hingehen beharrst weiterhin auf dein km-Geld. So lange das bei dir nicht angekommen ist, ist es vergebliche Liebesmüh‘ dir überhaupt noch etwas zu antworten, weil du es sowieso nicht verstehen willst.
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Käsebrot
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Beitrag von Käsebrot »

caffery hat geschrieben: 5. Jul 2020, 13:29 Oh sorry, da hast Du natürlich auch wieder recht.
Auch wenn ich meine mich zu erinnern, dass "der liebe Käääse" in Wahrheit eine Käsebrötin ist.
Ach, ich nehm‘s niemandem übel, wenn er dem Genderwahn nicht zu viel Aufmerksamkeit schenkt :mrgreen:
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raim729
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Beitrag von raim729 »

Ich habe mittlerweile verstanden.
Das was der Rechtspfleger in Schreiben geschrieben hat. Weiß nicht ob das hier bekannt ist?
Aber da gibt es ein Grundsatz Urteil von BGH darüber. Richtig gelesen Urteil, hätte der Rechtspfleger gar nicht schreiben dürfen das immer wieder neue Anträge stellen muss?Ich bin unschlüssig weiß nicht erstmal abwarten jetzt oder weiter vorgehen sol?
Ist das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, wird daher auf ein Pfändungsschutzkonto des Schuldners vom Arbeitgeber monatlich nur der unpfändbare Betrag überwiesen und weicht dieser ständig in unterschiedlichem Maße von den Sockelbeträgen des § 850k Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 ZPO ab, kann das Vollstreckungsgericht den Freibetrag gemäß § 850k Abs. 4 ZPO durch
Bezugnahme auf das vom Arbeitgeber monatlich überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen festsetzen.

Mit weiteren Verweis auf,
wenn das vom Arbeitgeber auf das Pfändungsschutzkonto überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen nicht gleich bleibt, sondern ständig in unterschiedlichem Maße von den Sockelbeträgen des § 850k ZPO abweicht. Eine derartige Fallgestaltung liegt nach den Feststellungen der Vorinstanzen vor. In diesen Fällen ist es, wie das Beschwerdegericht zutreffend sieht, weder dem Schuldner noch den Vollstreckungsgerichten zumutbar, dass der Schuldner unter Umständen jeden Monat einen neuen Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO stellen muss. Der Schuldner liefe zudem Gefahr, dass der Beschluss nicht rechtzeitig ergeht und das Kreditinstitut den pfändungsfreien Betrag bereits einem Gläubiger überwiesen hat. Eine derartige Verfahrensweise ist auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Kreditinstitute mit dem Ziel des effektiven Schuldnerschutzes und der Entlastung der Vollstreckungsgerichte [3] nicht vereinbar.

Beschluss des BGH vom 10.11.2011 (VII ZB 64/10)

Bitte nichts mehr schreiben wegen Kilometergeld. Habe das verstanden und mach auch nicht mehr.
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Käsebrot
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Beitrag von Käsebrot »

Weiß denn der Rechtsspfleger überhaupt schon, dass du ohnehin nur unpfändbares Einkommen überwiesen bekommst?

Der kann den Antrag ja nur so bearbeiten wie du ihn gestellt hast.
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raim729
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Beitrag von raim729 »

Ja weiß der Rechtspfleger. Wurde ja auch von Gericht bestätigt. Anhand der 6 Gehaltsabrechnungen mit mein unpfändbaren Gehalt was überwiesen wird.

Was ich auch nicht verstehen tue, habe tage später ein 2 Schreiben erhalten gehabt von einer Justizhauptsekretärin
und da wurde mir ganz was anderes mitgeteilt. Das mein Grundfreibetrag angehoben wird.
Ich bin unschlüssig weil ich auch nicht weis was mehr Gewicht hat, Rechtspfleger oder Justizhauptsekretärin?
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Witwe Bolte
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Beitrag von Witwe Bolte »

"zwei Tage später" ... vom selben Gericht? Dann freu Dich, ist doch alles in Butter.
Kopie machen, Original gut aufgeben, Kopie an die Bank und abwarten bis zur nächsten Gehaltszahlung, dann alles Geld abheben - und genau kontrollieren, ob die Bank den angehobenen Freibetrag auch wirklich beachtet hat. Sonst reklamieren!
Viel Glück!!
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raim729
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Beitrag von raim729 »

MrsRob hat geschrieben: 16. Jul 2020, 13:10 "zwei Tage später" ... vom selben Gericht? Dann freu Dich, ist doch alles in Butter.
Kopie machen, Original gut aufgeben, Kopie an die Bank und abwarten bis zur nächsten Gehaltszahlung, dann alles Geld abheben - und genau kontrollieren, ob die Bank den angehobenen Freibetrag auch wirklich beachtet hat. Sonst reklamieren!
Viel Glück!!
Ach Du großer Mist. Hab ich jetzt wieder alles selbst verbockt?
Ich hatte gedacht das Amtsgericht zur Bank die ganzen Beschlüsse und Freigabe hinschickt?
Weil ich sol ja für die ganzen Anträge Zustellungen und das bezahlen.
Die Beschlüsse, Freigabe liegt alles bei mir zu Hause. Jetzt alles zu spät?
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Witwe Bolte
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Beitrag von Witwe Bolte »

Versuch macht kluch.
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raim729
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Beitrag von raim729 »

Ich Bitte Dringend um Rat.
Weil mir das jetzt keine Ruhe gelassen hat, habe ich mir die Schreiben bei den Beschlüssen nochmal durchgelesen gehabt. Und seht da steht das die Anlagen bei mir zum Verbleib bestimmt sind.

Also brauch ich doch nichts zur Bank schicken? Freigabebeschluss steht das Bank ab Juni mein Grundfreibetrag anheben muss auf 1.382,59 Euro. Wird festgesetzt wie in Freigabeschluss steht. Nur jetzt haben wir Juli und nicht mehr Juni?

Wen Bank den Beschluss gekriegt hat zwecks das mein Freibetrag erhöht werden muss, wie lange hat die Bank Zeit um zu setzen? Wochen?
Dateianhänge
Amtsgericht Beschlüsse 001 (2).jpg
Amtsgericht Beschlüsse 001 (2).jpg (1.58 MiB) 1802 mal betrachtet
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raim729
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Beitrag von raim729 »

Und es gibt noch ein großes dickes Problem.
Ich habe mittlerweile erfahren von Bank das nicht 2 Gläubiger gibt. Sondern 3.
Also war meine Mühe , Stress und das alles um sonst? Weil hatte gelesen das an jeden einzelnen Gläubiger ein Beschluss ergehen muss beim P-Konto? Von den 3 Gläubiger hatte ich leider zu spät.
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