P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
Hallo,
Hab Schreiben von Amtsgericht gekriegt. Was haltet Ihr davon? Kann ich dagegen was unternehmen? Weil, es wird geschrieben das eine Erhöhung meines Grundfreibetrages nicht möglich ist, weil unterschiedlich Verdienen tue.
Das ist doch ganz normal wen Monat nur 22 oder 24 Arbeitstage hat, nicht für 26 Arbeitstage bezahlt kriegen tue.
Zwar wurde mir Bestätigt Kilometergeld, ich ein Anspruch darauf habe. Aber ich sol jeden Monat Nachweiß erbringen und mit ein Haufen kosten verbunden. Ist das rechtlich zulässig?
Hab Schreiben von Amtsgericht gekriegt. Was haltet Ihr davon? Kann ich dagegen was unternehmen? Weil, es wird geschrieben das eine Erhöhung meines Grundfreibetrages nicht möglich ist, weil unterschiedlich Verdienen tue.
Das ist doch ganz normal wen Monat nur 22 oder 24 Arbeitstage hat, nicht für 26 Arbeitstage bezahlt kriegen tue.
Zwar wurde mir Bestätigt Kilometergeld, ich ein Anspruch darauf habe. Aber ich sol jeden Monat Nachweiß erbringen und mit ein Haufen kosten verbunden. Ist das rechtlich zulässig?
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
Sieht für mich völlig normal aus.
Der "Haufen" sind 3,50 Euro. Ansonsten einfach alles in vierfacher Ausfertigung einreichen.
Auch das alles ist in meinen Augen völlig normal.
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
Und noch mehr Fragen.
Amtsgericht hat, das weiß ich jetzt eine Gläubiger Aufstellung von meiner Bank erhalten.
Was meine Bank mir selbst verweigert trotz mehrfachen Anschreibens, zulässig?
Wie lange kann das dauern? Mir wurde von Rechtspfleger mitgeteilt das meine Gläubiger wegen das jetzige Kilometergeld angeschrieben wurden. Was ist wen ein Gläubiger quer stur sich stellt?
Muss ich jeden Monat neu die Pfändungs und Überweisungsbeschlüsse 4 Fach zum Amtsgericht schicken?
Amtsgericht hat, das weiß ich jetzt eine Gläubiger Aufstellung von meiner Bank erhalten.
Was meine Bank mir selbst verweigert trotz mehrfachen Anschreibens, zulässig?
Wie lange kann das dauern? Mir wurde von Rechtspfleger mitgeteilt das meine Gläubiger wegen das jetzige Kilometergeld angeschrieben wurden. Was ist wen ein Gläubiger quer stur sich stellt?
Muss ich jeden Monat neu die Pfändungs und Überweisungsbeschlüsse 4 Fach zum Amtsgericht schicken?
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
Ich hab irgendwie den Eindruck, dass du nicht verstehst oder nicht verstehen willst.
Warum du mehr bekommst als den Grundfreibetrag, ist vollkommen egal. Die Bank darf gar nicht anders, als dir nur diesen zur Verfügung zu stellen.
Wenn es sich bei dem km-Geld um unpfändbare Zahlungen handelt, kann sich da mAn keiner der Gläubiger querstellen. Du hast dir die Sache nur unnötig verkompliziert, indem du den Antrag völlig verkehrt gestellt hast.
Alles andere sehe ich als ein normales Vorgehen an, weil auch das Gericht sicher gehen muss, dass es dir nicht Geld belässt, welches dir nicht zusteht.
Warum du mehr bekommst als den Grundfreibetrag, ist vollkommen egal. Die Bank darf gar nicht anders, als dir nur diesen zur Verfügung zu stellen.
Wenn es sich bei dem km-Geld um unpfändbare Zahlungen handelt, kann sich da mAn keiner der Gläubiger querstellen. Du hast dir die Sache nur unnötig verkompliziert, indem du den Antrag völlig verkehrt gestellt hast.
Alles andere sehe ich als ein normales Vorgehen an, weil auch das Gericht sicher gehen muss, dass es dir nicht Geld belässt, welches dir nicht zusteht.
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
(ohne jetzt den ganzen Sermon hier komplett gelesen zu haben)
... falls es sich hier um eine klassische Doppelpfändung handeln sollte, ist der Antrag höchstwahrscheinlich tatsächlich einfach ungelenk gestellt worden. Eine Quellenfreigabe wäre in diesem Falle mit hoher Wahrscheinlichkeit weiser gewesen - wie ich es auf der ersten Seite des Threads auch erwähnt hatte.
Ansonsten teile ich diesen Eindruck. Zusätzlich duftet es nach einem grundsätzlichen Unverständnis darüber, dass nicht jedem Problem eine maximal aufwands- sowie kostenneutrale Lösung innewohnt.
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
So jetzt lass ich mal Dampf ab. Kritik wen angebracht gut "Käsebrot". Aber ist hier überhaupt nicht angebracht. Ich hatte vorher beim Ausfüllen Antrag hier gefragt gehabt ob so richtig ist"Käsebrot". Und was kam nur zu Antwort nimm Rechtsanwalt wen nicht weißt. Weiter kam doch nichts. Keine Hilfe. Rechtsanwalt "Käsebrot" falls vergessen hast kostet Geld. Beratungshilfe schein ja beantragt gehabt. Wurde abgelehnt. Schade das man in Foren auch keine richtige Hilfe erhält. Falsch ausgefüllt Antrag, weil hier auch keine richtige Hilfe kam. So ist das.Käsebrot hat geschrieben: ↑5. Jul 2020, 10:50 Ich hab irgendwie den Eindruck, dass du nicht verstehst oder nicht verstehen willst.
Warum du mehr bekommst als den Grundfreibetrag, ist vollkommen egal. Die Bank darf gar nicht anders, als dir nur diesen zur Verfügung zu stellen.
Wenn es sich bei dem km-Geld um unpfändbare Zahlungen handelt, kann sich da mAn keiner der Gläubiger querstellen. Du hast dir die Sache nur unnötig verkompliziert, indem du den Antrag völlig verkehrt gestellt hast.
Alles andere sehe ich als ein normales Vorgehen an, weil auch das Gericht sicher gehen muss, dass es dir nicht Geld belässt, welches dir nicht zusteht.
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
Ich möchte gern unabhängig darauf hinweisen, dass Käsebrot dir bereits in diesem Beitrag: post7537.html#p7537 geschrieben hat, dass du nur unpfändbares auf dein Konto bekommst und dem Gericht nahelegen solltest eine Quellenfreigabe zu erwirken.
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
Ich hatte das schon in meiner allerersten Antwort auf Seite 1 geschrieben, indem ich dem TE sogar die Kreuzchen auf einem vorgefertigten Musterantrag vorgekaut hatte.
Weiterhin treibt mir der hier dargestellte Grad der Dankbarkeit fast die Tränen in die Augen. Und zwar keine Freudentränen sondern eher solche, die sich bilden wenn einem kurz ein klein wenig das Zäpfchen killert.
Wer damit dann immernoch überfordert ist, dem ist m.E. in einem Forum einfach nicht zu helfen. Der muss aus meiner Sicht einfach zu einem Anwalt gehen oder sich sonstwie persönliche Beratung vor Ort suchen.caffery hat geschrieben: ↑26. Mär 2020, 07:49 Dieses Muster hier ist m.E. recht übersichtlich und ausreichend gehalten:
http://wp.dortmund-fachanwalt.de/wp-con ... endung.pdf
Auf Deinen Fall treffen die beiden ersten Punkte auf Seite zwei zu. Zusätzlich würde ich den PfÜB als Anlage übersenden - den Rest natürlich auch ausfüllen bzw. bearbeiten.
Weiterhin treibt mir der hier dargestellte Grad der Dankbarkeit fast die Tränen in die Augen. Und zwar keine Freudentränen sondern eher solche, die sich bilden wenn einem kurz ein klein wenig das Zäpfchen killert.
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
Ja, ich wollte nur Käsebrot hervorheben, weil ja der liebe TE der Meinung ist, dass insbesondere der liebe Käääse nicht helfen wollen würde
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
Oh sorry, da hast Du natürlich auch wieder recht.
Auch wenn ich meine mich zu erinnern, dass "der liebe Käääse" in Wahrheit eine Käsebrötin ist.
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