oder dann die Bank wechseln
die Pfändungen laufen nicht hinterher....und neu beantragen werden die (meist) nicht
nach irgendeiner "Schamfrist kann man wiederzurück zur alten Bank - die Pfändung lebt nicht wieder auf - nur bei Arbeitsverhältnissen auf Grund einer Sonderregelung in der ZPO
Neues Basiskonto und Pkonto behalten
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Re: Neues Basiskonto und Pkonto behalten
Ich denke auch die Bank wechseln wäre das beste.imker hat geschrieben: ↑19. Dez 2020, 11:57 oder dann die Bank wechseln
die Pfändungen laufen nicht hinterher....und neu beantragen werden die (meist) nicht
nach irgendeiner "Schamfrist kann man wiederzurück zur alten Bank - die Pfändung lebt nicht wieder auf - nur bei Arbeitsverhältnissen auf Grund einer Sonderregelung in der ZPO
Die Altpfändungen sind ja auch Insolvenzgläubiger von mir und deswegen müsste ja eigentlich nicht auf das neue Konto gepfändet werden.
Oder liege ich da falsch, befinde mich ja in der Wohlverhaltensphase und da darf eigentlich keiner mehr einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss zusenden an die neue Bankverbindung
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Re: Neues Basiskonto und Pkonto behalten
Richtig luxus - ein neues Konto ist dann jungfräulich, wie Maria - oder wie sie auch immer heißt
Da kommt keine pfändung drauf, wenn du ausschließlich Schulden hast, die du mit in die Insolvenz genommen hattest.
Da kommt keine pfändung drauf, wenn du ausschließlich Schulden hast, die du mit in die Insolvenz genommen hattest.
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Re: Neues Basiskonto und Pkonto behalten
also die Altpfändungen die ich auf meinem Konto habe sind alle mit in die Insolvenz geflossen.
Eine Altpfändungen (Gläubiger) hat aber seine Forderung damals bis zum Schlusstermin nicht gemeldet.
Trotzdem zählt der ja auch wie alle anderen zur Insolvenz auch wenn er nichts gemeldet hat.
Ich denke da kann mir mit einem neuen Konto nichts passieren.
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Re: Neues Basiskonto und Pkonto behalten
Die Verstrickung betrifft doch nur die Beträge, die jetzt schon separiert sind? Ich hatte den TE so verstanden, dass es um zukünftige Gutschriften geht.
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