Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

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BiBo90
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von BiBo90 »

...klaro, hab ich verstanden :roll:
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S.Nitschke
Fortgeschrittener
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von S.Nitschke »

caffery hat geschrieben: 8. Okt 2018, 11:40 Ne, das ist was zum Thema "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten."
Soll heißen: Was die Dame abgewortet hat ist Blödsinn-Deluxe.
Die einsprechende Frist beträgt 4 Wochen.
Sorry, die Bank hat innerhalb von vier Geschäftstagen, nach Stellung des Antrages auf Umwandlung des Girokonto in ein P-Konto, das P-Konto einzurichten § 850k Abs. 7 Satz 3 ZPO.
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tidus82
Admin
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von tidus82 »

caffery hat geschrieben: 8. Okt 2018, 11:40
BiBo90 hat geschrieben: 8. Okt 2018, 11:34 Darauf hin meinte Sie, dass eine Umwandlung in ein P Konto nicht möglich wäre, wenn die Pfändung schon da ist. Jetzt bin ich bisschen durcheinander, ist das rechtens?
Ne, das ist was zum Thema "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten."
Soll heißen: Was die Dame abgewortet hat ist Blödsinn-Deluxe.
Die einsprechende Frist beträgt 4 Wochen.
S.Nitschke hat geschrieben: 30. Okt 2018, 14:34 Sorry, die Bank hat innerhalb von vier Geschäftstagen, nach Stellung des Antrages auf Umwandlung des Girokonto in ein P-Konto, das P-Konto einzurichten § 850k Abs. 7 Satz 3 ZPO.
Bitte nichts durcheinanderbringen - Caffery meint damit die rückwirkende Umwandlung in ein P-Konto bzw. dass auch 4 Wochen nachdem ein Geldeingang war die Umwandlung in ein P-Konto beantragt werden kann ohne dass das vor 4 Wochen eingegangene Geld betroffen ist.
Du hast aber völlig Recht mit der "Bearbeitungszeit" - diese beträgt 4 Geschäftstage nach Antrag.
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caffery
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Re: Gehaltspfändung + Kontopfändung in Insolvenz

Beitrag von caffery »

tidus82 hat geschrieben: 30. Okt 2018, 14:58 Bitte nichts durcheinanderbringen - Caffery meint damit die rückwirkende Umwandlung in ein P-Konto bzw. dass auch 4 Wochen nachdem ein Geldeingang war die Umwandlung in ein P-Konto beantragt werden kann ohne dass das vor 4 Wochen eingegangene Geld betroffen ist.
Du hast aber völlig Recht mit der "Bearbeitungszeit" - diese beträgt 4 Geschäftstage nach Antrag.
Danke:) So war und ist die Welt:) Der Thread hier ist aber auch ordentlich Kraut und Rüben. Da bin ich dem/der kompetenten S.Nitschke also nicht böse drum.
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