Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

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Ben1986
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Ben1986 »

El Torro hat geschrieben: 29. Mai 2024, 03:11 Diese Frage hatte Ich schon mal beantwortet..Ab Eintragung bei Insolvenzbekanntmachungen ungefähr 14 bis 17 Tage..2 bis 3 Tage gilt als Zustellfrist und die anderen 14 Tage Hat nur der Schuldner Einspruchsmöglichkeit. Dann ist die RSB rechtskraeftig.
Die nächste Frage die wieder kommt ist die, warum nur der Schuldner?
Weil die Gläubiger in der vorher laufenden Frist (1 bis 3 Monate), ebenfalls bei Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht, Einsprüche usw. Hätten stellen können.

Gruss El Torro
Jo so ist es. Meistens wird erst auf Insolvenzbekanntmachungen.de die RSB angekündigt,indem steht das Schuldner, Gläubiger, Treuhänder 14 Tage Frist haben und derzeit kein Versagungsantrag vorliegt,dann dauert es nochmal einige Zeit bis man dann den Beschluss über die RSB bekommt und dann muss man quasi auf die Rechtskraft dieses Beschlusses 14 Tage warten ,wo nur der Schuldner Einwendungen bringen kann wie du ja auch schriebst bis die RSB dann endgültig nachden 14 Tagen rechtskräftig gilt. Deswegen dauert es auch locker ein Monat Monat plus X nachdem Abtretungsfristende bis man es geschafft hat.

Das Ende naht also. :)
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mischa1981
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von mischa1981 »

Doofe Frage, warum sollte der Schuldner was dagegen haben, RSB zu erlangen :D
Bei mir ist es jetzt gut einen Monat her, einer meiner Gläubiger hat nun auch angegeben, die Forderung sei erledigt. Andere Gläubiger stehen bei mir bei "Bonify" aber nicht drin,
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Ben1986
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Ben1986 »

Dieses Warten auf die RSB ist echt die Hölle. Ich glaube diese 14 Tage bis die RSB rechtskräftig wird dienen auch dazu ,ob der Schuldner noch was einzuwenden hat warum auch immer .

Bei mir wird es noch etwas dauern es steht auch noch nichts mit der 14 Tage Frist über die Anhörung von Gläubiger, Treuhänder und mir und dann gibt irgendwann ja erst den Bescheid .
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mischa1981
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von mischa1981 »

Ben1986 hat geschrieben: 10. Jun 2024, 21:06Bei mir wird es noch etwas dauern es steht auch noch nichts mit der 14 Tage Frist über die Anhörung von Gläubiger, Treuhänder und mir und dann gibt irgendwann ja erst den Bescheid .
In meinem Gerichtsschreiben stand drin, dass sowohl die Gläubiger, der Schuldner als auch der Treuhänder befragt wurden, ob jemand Einwände gegen die RSB hat.
Ist aber insofern auch nicht richtig, ich wurde vom Gericht nie nach irgendwas gefragt. Ich musste meine Gehaltszettel sowie meine Unterhaltszahlungen nachweisen und sonst nix. Nicht mal den Fragebogen, der angeblich vom Treuhänder verschickt werden soll, hab ich erhalten.
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Shopgirl
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Shopgirl »

Wäre aber auch irgendwie schräg, wenn der Schuldner ein Veto gegen seine RSB einlegt, oder? :D
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mischa1981
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von mischa1981 »

Shopgirl hat geschrieben: 18. Jun 2024, 00:29 Wäre aber auch irgendwie schräg, wenn der Schuldner ein Veto gegen seine RSB einlegt, oder? :D
Natürlich :D Aber laut Gesetz müssen alle 3 Parteien nochmal befragt werden. Was natürlich Quatsch ist.
Der Schuldner wartet auf RSB, der / die Gläubiger auf seine restliche Kohle und der Treuhänder reicht seine Rechnung bei Gericht ein und fertig.
Naja was solls, nachdem meine RSB auf Mai 2024 datiert und bei Bonify bereits steht, dass RSB vorliegt wird da nichts mehr passieren :)
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Ben1986
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Ben1986 »

Um das abzuschließen,ich finde die Zeitspanne einfach viel zu groß bei manchen dauert es mit der Ankündigung der RSB mit der 14 Tage Frist nach der Abtretungsfrist nur wenige Tage und andere müssen Wochen danach warten.

Leider Realität,aber mega schlecht und man sagt ja es solle zeitnah nach der Abtretungsfrist die RSB wenigstens angekündigt werden. Aber es ist wie es ist. Taggenau muss ja nicht sein,aber Wochen danach warten ist mehr als unangenehm.

@mischa bei dir ist das Ding durch,also RSB genießen und Champagner auf :D
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robo
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von robo »

Echt komisch, wie unterschiedlich die Insolvenzgerichte das handhaben.

Hier hat das Gericht den Schuldner genau vier Wochen vor Ablauf der Abtretungsfrist (= Ende der WVP) darüber informiert, dass den Insolvenzgläubigern und dem Insolvenzverwalter (war ein RegelInso-Verfahren, kein Verbraucher-) noch bis zum ... (Datum Ablauf der Abtretungsfrist) Gelegenheit gegeben wird, Anträge auf Versagung der RSB gem §§ ... InsO zu stellen.

Es kamen offensichtlich keine Anträge.

Und am Tag nach Ablauf der Frist hat das Inso-Gericht sofort dem Schuldner geschrieben:
"Herzlichen Glückwunsch, alles paletti, hier hast Du Deine RSB."

:D :D :D

Na ja ... nicht wörtlich, nicht genau so ... aber doch sinngemäß genau so.

Und das wirklich datiert sofort nach Ablauf der Frist.
Zwei Tage später war der Beschluss hier im Briefkasten.
Also genau drei Tage nach Ablauf der Abtretungsfrist.

Nix mit wochenlang warten.
Nur mal so zur Info.

Ich würde mal freundlich beim Gericht nachfragen, wann man mit dem Beschluss rechnen kann.
Telefonisch oder schriftlich, je nachdem, was einem mehr liegt.

Den Sachbearbeiter am Telefon anzupflaumen: " ... komm endlich mal in die Pötte !! ..."
ist vermutlich eher kontraproduktiv.
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Ben1986
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Ben1986 »

robo hat geschrieben: 18. Jun 2024, 18:47 Echt komisch, wie unterschiedlich die Insolvenzgerichte das handhaben.

Hier hat das Gericht den Schuldner genau vier Wochen vor Ablauf der Abtretungsfrist (= Ende der WVP) darüber informiert, dass den Insolvenzgläubigern und dem Insolvenzverwalter (war ein RegelInso-Verfahren, kein Verbraucher-) noch bis zum ... (Datum Ablauf der Abtretungsfrist) Gelegenheit gegeben wird, Anträge auf Versagung der RSB gem §§ ... InsO zu stellen.

Es kamen offensichtlich keine Anträge.

Und am Tag nach Ablauf der Frist hat das Inso-Gericht sofort dem Schuldner geschrieben:
"Herzlichen Glückwunsch, alles paletti, hier hast Du Deine RSB."

:D :D :D

Na ja ... nicht wörtlich, nicht genau so ... aber doch sinngemäß genau so.

Und das wirklich datiert sofort nach Ablauf der Frist.
Zwei Tage später war der Beschluss hier im Briefkasten.
Also genau drei Tage nach Ablauf der Abtretungsfrist.

Nix mit wochenlang warten.
Nur mal so zur Info.

Ich würde mal freundlich beim Gericht nachfragen, wann man mit dem Beschluss rechnen kann.
Telefonisch oder schriftlich, je nachdem, was einem mehr liegt.

Den Sachbearbeiter am Telefon anzupflaumen: " ... komm endlich mal in die Pötte !! ..."
ist vermutlich eher kontraproduktiv.
Das stimmt ,dass anpflaumen da nichts bringt und eher das Gegenteil erwirkt. Mich hat das nur gewundert weil ich auf Insolvenzbekanntmachungen einige Verfahren durchstöbert habe da war die Ankündigung nach Abtretungsfrist max ne Woche beim längsten Verfahren ca 15 Tage. Umso länger es dauert macht man sich natürlich Sorgen ,ob da alles ok ist und das ist ja eher was eine Bekloppt macht.
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robo
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von robo »

Ben1986 hat geschrieben: 18. Jun 2024, 19:02 ...
Umso länger es dauert macht man sich natürlich Sorgen ,ob da alles ok ist und das ist ja eher was eine Bekloppt macht.
Das kann man doch genau so dem zuständigen Mensch am Telefon sagen.
Da müsste doch jeder Verständnis für haben.

Na ja, "jeder" wohl nicht, gibt ja überall auch immer einen Prozentsatz Idioten ...
(hatten wir hier doch neulich mal).

Ruf an, frag freundlich nach, dann kommt so was wie: " ... tut uns wirklich leid ... Personalmangel ... Krankenstand ... Urlaubszeit ..." oder was weiß ich.

Oder Deine Akte ist irgendwo verloren gegangen.
Soll es ja auch schon mal geben.
Sogar bei Gericht.

Also los, frag nach !

Viel Glück !!
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