Jo so ist es. Meistens wird erst auf Insolvenzbekanntmachungen.de die RSB angekündigt,indem steht das Schuldner, Gläubiger, Treuhänder 14 Tage Frist haben und derzeit kein Versagungsantrag vorliegt,dann dauert es nochmal einige Zeit bis man dann den Beschluss über die RSB bekommt und dann muss man quasi auf die Rechtskraft dieses Beschlusses 14 Tage warten ,wo nur der Schuldner Einwendungen bringen kann wie du ja auch schriebst bis die RSB dann endgültig nachden 14 Tagen rechtskräftig gilt. Deswegen dauert es auch locker ein Monat Monat plus X nachdem Abtretungsfristende bis man es geschafft hat.El Torro hat geschrieben: ↑29. Mai 2024, 03:11 Diese Frage hatte Ich schon mal beantwortet..Ab Eintragung bei Insolvenzbekanntmachungen ungefähr 14 bis 17 Tage..2 bis 3 Tage gilt als Zustellfrist und die anderen 14 Tage Hat nur der Schuldner Einspruchsmöglichkeit. Dann ist die RSB rechtskraeftig.
Die nächste Frage die wieder kommt ist die, warum nur der Schuldner?
Weil die Gläubiger in der vorher laufenden Frist (1 bis 3 Monate), ebenfalls bei Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht, Einsprüche usw. Hätten stellen können.
Gruss El Torro
Das Ende naht also.