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Antragstellung, Verfahren und Rechtsfolgen eines gerichtlichen Mahnbescheides anschaulich erklärt!
Zweifellos stellt ein gerichtlicher Mahnbescheid ein geeignetes Instrumentarium dar, um einer finanziellen Forderung ausreichend Geltung zu verschaffen. Erscheint diese aus Sicht des Betroffenen jedoch nicht gerechtfertigt, sollten umgehend entsprechende Schritte eingeleitet werden, um gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen, wie etwa eine Lohnpfändung, zu verhindern.
Dieser Beitrag befasst sich ausführlich mit der Frage, was bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen zu beachten ist und wie man sich gegen unberechtigte Mahnbescheide wirksam zur Wehr setzen kann.
Was versteht man unter einem Mahnbescheid?
Ein gerichtlicher Mahnbescheid versetzt den Gläubiger in die Lage, Außenstände auf einfache Weise einfordern zu können. Denn mit seiner Hilfe kann der Gläubiger im Wege des Mahnverfahrens einen Vollstreckungstitel erwirken. Dieser wird per Bescheid übermittelt und berechtigt den Gläubiger, bei Gericht die Zwangsvollstreckung samt eventueller Kontopfändung zu veranlassen.
Mahnbescheide können auch ohne vorausgegangene Mahnschreiben beantragt werden und sie beziehen sich ausschließlich auf Geldforderungen. Die Eintreibung von Ansprüchen anderer Art ist durch einen Mahnbescheid nicht möglich.
Auch bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit, die Geldforderung eintreiben zu können, empfiehlt es sich für einen Gläubiger, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen, da ab dessen Ausstellung die Forderung nicht wie üblich nach drei Jahren, sondern erst nach 30 Jahren verjährt.
Der Mahnbescheid im Kontext des gerichtlichen Mahnverfahrens
Das Mahnverfahren dient dazu, offene Zahlungen beim Schuldner rechtswirksam einzufordern. Dabei wird zuerst der Mahnbescheid vom Gericht erlassen und dem Schuldner zugestellt. Wenn der Zahlungspflichtige innerhalb einer Frist dagegen keinen Widerspruch eingelegt, kann im zweiten Schritt bei Gericht der Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragt werden. Die Durchsetzung der gerichtlichen Vollstreckung stellt das primäre Ziel in einem Mahnverfahren dar.
Wie kann ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden?
Das für einen Antrag auf einen Mahnbescheid benötigte Formular kann in Schreibwarengeschäften erworben werden und ist ausgefüllt beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Das Formblatt kann aber auch online heruntergeladen werden. Hierzu wurde eine eigene Internet-Plattform ins Leben gerufen (https://www.mahngerichte.de/de/zulaessige-vordrucke.html), welche für alle Bundesländer die erforderlichen Formulare bereithält.
Die online eingegebenen Daten werden in sicher verschlüsselter Form an das zuständige Mahngericht weitergeleitet. Nach erfolgter Übertragung (Bestätigung als Nachweis aufheben!), gilt der Antrag als bei Gericht eingegangen.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid kann auch mit Hilfe eines sogenannten Barcode-Antrags angefordert werden. Dabei wird das ausgefüllte Online-Formular als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt. Dieses können Sie auszudrucken und postalisch oder persönlich beim Mahngericht einzureichen.
Welche Kosten verursacht ein gerichtlicher Mahnbescheid?
Grundsätzlich fallen kostenmäßige Aufwendungen für das Einschreiten des zuständigen Gerichts sowie für die Zustellung des Bescheids an. Wie hoch sich die Gerichtskosten für den Mahnbescheid belaufen, hängt vom Einzelfall ab, da dieser Punkt von der Höhe der Forderung abhängig ist.
Es gilt der Grundsatz: Je größer der Streitwert bzw. die geforderte Summe, desto höher die Gebühren. Um hinsichtlich der anfallenden Barauslagen den Schuldner in die Pflicht nehmen zu können, sind diese als Nebenforderung geltend zu machen.
Wer muss die Kosten des Mahnbescheides bezahlen?
Gewinnt der Gläubiger den Prozess, so ist der säumige Zahler nicht nur für die Bezahlung der Hauptforderung einschließlich angefallener Zinsen verantwortlich, ihm obliegt auch die Begleichung sämtlicher Nebenkosten und Gebühren in Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren. Ist der Gläubiger etwa aufgrund seines zu geringen Einkommens dazu nicht in der Lage, dann besteht die Möglichkeit, bei Gericht Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Hinweis:
Ein gerichtliches Mahnverfahren sollte dann eingeleitet werden, wenn angenommen werden kann, dass der Schuldner gegen die zwangsweise Einbringung der Geldforderung voraussichtlich keinen Widerspruch einlegen wird.
Ist jedoch damit zu rechnen, dass der Antragsgegner das Begehren des Gläubigers bestreitet, so ist ein gerichtliches Mahnverfahren wenig sinnvoll, es entstehen lediglich überflüssige Kosten. Stattdessen wird empfohlen, unverzüglich die Klage bei Gericht einzureichen.
Was ist zu tun, wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten?
Flattert ein Mahnbescheid ins Haus, sollte man zuerst einmal ruhig bleiben und überlegen ob dieser Mahnbescheid berechtigt ist. Sie sollten auf keinen Fall überstürzt handeln und können bei Unsicherheiten gern in unserem Forum nachfragen. Dort kümmern sich fachkundige Schuldnerberater ehrenamtlich um Ihre Fragen: Jetzt zum Forum!
Da aber mit einem Mahnbescheid stets auch eine Frist einhergeht, innerhalb welcher Sie eventuell zu reagieren haben, sollten Sie diesen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Andernfalls kann es passieren, dass Ihre Forderung für 30 Jahre festgeschrieben wird und Sie nur noch mit sehr sehr großem Aufwand etwas dagegen tun können.
Das Amtsgericht, welches den Mahnbescheid erlässt, prüft nämlich nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung. Deshalb sollten Betroffene stets nachforschen, ob die Forderung zu Recht besteht. Wenn dies der Fall ist, sollte die im Mahnbescheid genannte Summe rasch beglichen werden. Ist dies aus finanziellen Gründen nicht möglich, können Schuldner versuchen, mit dem Betreiber der Forderung eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Wir haben Ihnen ein paar Tipps für eine effektive Ratenzahlungsvereinbarung zusammengestellt.
Widerspruch gegen einen ungerechtfertigten Mahnbescheid
Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, dann sollten Sie innerhalb von zwei Wochen (ab Zustellung des Bescheids) Widerspruch gegen diesen einzulegen!
Dies erspart Ihnen vorläufig die Festschreibung für 30 Jahre. Der Gläubiger kann dann das zivilrechtliche Verfahren anstrengen und dann wird ggf. ein Richter über diese Forderung entscheiden.
Der Widerspruch allein führt aber nicht automatisch zur Einleitung eines zivilrechtlichen Klageverfahrens. Hierfür ist es erforderlich, dass eine der beiden Parteien ein entsprechendes Klagebegehren erhebt.
Der Zweck des gerichtlichen Klageprozesses besteht darin, die Frage zu klären, ob die geltend gemachte Forderung dem Grund und der Höhe nach gerechtfertigt ist.
Sollte nach Ansicht des Gerichts die Forderung nicht ausreichend begründet sein, wird die Klage zurückgewiesen. Ein ausgestellter Mahnbescheid verliert dadurch seine Rechtskraft.
Hilfe zum Thema
Für alle Fragen rund um einen gerichtlichen Mahnbescheid oder dem Vollstreckungsbescheid können Sie sich auch in dem Schuldner-Community-Forum informieren, wo Ihnen viele Schuldnerberater kostenlos und ehrenamtlich helfen.