Pfändung

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Sterni1899
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Re: Pfändung

Beitrag von Sterni1899 »

Shopgirl hat geschrieben: 1. Aug 2025, 17:36 Du solltest auf dem P-Konto eher nicht sparen. Schon gar nicht über mehrere Monate hinweg.

Ich würde trotzdem anrufen und mir das erklären lassen. Es ist einfach schwierig, irgendwas dazu zu sagen, ohne exakt zu sehen, was wann passiert ist.

Und nein, wenn Guthaben gesperrt ist, wird es nicht frei, sobald der Kontostand sinkt. Was gesperrt ist (aus welchem Grund auch immer), bleibt gesperrt, bis es eine entsprechende Freigabe gibt.
Oder muss ich bei Gericht noch zusätzlich einen bestimmten Antrag stellen um über Guthaben verfügen zu dürfen?
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imker
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Re: Pfändung

Beitrag von imker »

Shopgirl hat geschrieben: 1. Aug 2025, 17:36 ....
Es ist einfach schwierig, irgendwas dazu zu sagen, ohne exakt zu sehen, was wann passiert ist.
So ist es leider - welcher Freibetrag, welche Geldeingänge und seit wann die Freigabe des jeweiligen Geldeinganges vom Arbeitgeber, wann und welche Überweisungen und Rücklastschriften wann - das ist nichts für mal "so eben" klären.

Oder war das ohne Blankett-Beschluss/Doppelpfändung bei Dir??
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Sterni1899
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Re: Pfändung

Beitrag von Sterni1899 »

So leider etwas verspätet die Antwort! Sockelbetrag=Einkommen 2298€. Erstmalig ausgezahlt am 01.07.25. Gerichtsbeschluss am 02.07.25 daß der unpfändbare Freibetrag mindestens den Betrag nach §899 Abs. 1 S. 1 ZPO. beträgt. Aktueller Kontostand 1134€, von denen ich aber nur 550€ abrufen kann. Insgesamt wurden ab 28.07.25 drei Lastschriftverfahren zurück abgewickelt,wegen angeblich mangelnder Deckung.
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Hans18059
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Re: Pfändung

Beitrag von Hans18059 »

Guten Tag, meine persönliche Erfahrung mit dem Pfändungsschutzkonto: Eine gute Sache, solange nicht mehr als ein Betrag darauf eingeht, der innerhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Geht nach der einer Lohnpfändung ein höherer Betrag ein, weil zum Beispiel unpfändbare Lohnanteile (Sonn-und Feiertage, Nachtschichten) berücksichtigt wurden, beißt sich die Katze selbst in den Schwanz. Die Freigabe dieser Lohnanteile ist dann mit Schreibkram und Laufereien verbunden. Und das bei Geschäftszeiten beim Amtsgericht, die nicht gerade arbeitnehmerfreundlich sind. Und dann stehe ich noch ohne Geld da, weil die Sparkasse die eigentlich unpfändbaren Lohnanteile einbehält. Ab Februar kann ich in die vorgezogene Altersrente gehen. Die liegt dann zwar unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Aber ich habe dann den Ärger nicht. Das Vorhaben eventuell noch weiterzuarbeiten, habe ich aufgegeben. Sofern mehr als die das Einkommen über der Pfändungsfreigrenze eingeht, geht der "Spaß" von vorne los. Und Nachtschichten sowie Sonn-und Feiertagsarbeit, sind beim Wachdienst nie zu vermeiden.
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imker
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Re: Pfändung

Beitrag von imker »

Sterni1899 hat geschrieben: 3. Aug 2025, 20:03 So leider etwas verspätet die Antwort! Sockelbetrag=Einkommen 2298€. Erstmalig ausgezahlt am 01.07.25. Gerichtsbeschluss am 02.07.25 daß der unpfändbare Freibetrag mindestens den Betrag nach §899 Abs. 1 S. 1 ZPO. beträgt. Aktueller Kontostand 1134€, von denen ich aber nur 550€ abrufen kann. Insgesamt wurden ab 28.07.25 drei Lastschriftverfahren zurück abgewickelt,wegen angeblich mangelnder Deckung.
Den Inhalt verstehe ich nicht so ganz. Das Gericht hat den Betrag so festgesetzt - niht sämtliche Gutschriften des Arbeitgebers??
Was hast Du denn wann beantragt??
Wenn der Beschluss nach dem Geldeingang erlassen wurde, wird es etwas blöd - harmlos wäre es, wenn das Geld im November frei werden würde.

Rechnerisch ist da eher so, dass Du den Grundfreibetrag hast und sonst nichts.
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