Oder muss ich bei Gericht noch zusätzlich einen bestimmten Antrag stellen um über Guthaben verfügen zu dürfen?Shopgirl hat geschrieben: ↑1. Aug 2025, 17:36 Du solltest auf dem P-Konto eher nicht sparen. Schon gar nicht über mehrere Monate hinweg.
Ich würde trotzdem anrufen und mir das erklären lassen. Es ist einfach schwierig, irgendwas dazu zu sagen, ohne exakt zu sehen, was wann passiert ist.
Und nein, wenn Guthaben gesperrt ist, wird es nicht frei, sobald der Kontostand sinkt. Was gesperrt ist (aus welchem Grund auch immer), bleibt gesperrt, bis es eine entsprechende Freigabe gibt.
Pfändung
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Re: Pfändung
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Re: Pfändung
So ist es leider - welcher Freibetrag, welche Geldeingänge und seit wann die Freigabe des jeweiligen Geldeinganges vom Arbeitgeber, wann und welche Überweisungen und Rücklastschriften wann - das ist nichts für mal "so eben" klären.
Oder war das ohne Blankett-Beschluss/Doppelpfändung bei Dir??
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