Hallo zusammen, ich habe einen Kredit bei der Sigma Kreditbank,den ich nicht mehr bedienen konnte. Soweit ging alles seinen Weg,so auch mit der Schuldnerberatung abgeklärt, daß ich mich pfänden lasse. Mein Arbeitgeber hat nun den Auftrag bekommen,die Lohnpfändung durchzuführen, gleichzeitig hat aber auch meine Bank einen Pfändungsbeschluss erhalten. Ist das zulässig? Ich verfüge über ein Pfändungsschutzkonto,aber kann jetzt schon nicht die komplette Verfügung abrufen. Was kann ich tun und an wen muss ich mich wenden?
Danke
Pfändung
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Pfändung
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Re: Pfändung
Um dazu genau etwas sagen zu können, müsste man wissen, seit wann genau gepfändet wird, welche Beträge seitdem schon verfügt wurden und wie hoch die Ein- und Ausgänge auf dem Konto waren.
Wenn du das selbst nicht genau weißt, oft ist einem der genaue Tag der Pfändung gar nicht bekannt, müsstest du bei deiner Bank nachfragen.
Grundsätzlich solltest du aber mindestens jeden Monat über 1500 Euro Grundfreibetrag verfügen können (+evtl. Erhöhung wegen Unterhaltspflichten).
Was überweist dir denn dein Arbeitgeber nach der Lohnpfändung? Mehr als 1500 Euro?
Wenn du das selbst nicht genau weißt, oft ist einem der genaue Tag der Pfändung gar nicht bekannt, müsstest du bei deiner Bank nachfragen.
Grundsätzlich solltest du aber mindestens jeden Monat über 1500 Euro Grundfreibetrag verfügen können (+evtl. Erhöhung wegen Unterhaltspflichten).
Was überweist dir denn dein Arbeitgeber nach der Lohnpfändung? Mehr als 1500 Euro?
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Re: Pfändung
Aktuell habe ich 1350€ plus auf dem Konto, zur Verfügung stehen mir aber nur 930!
Hast du seit 01.06. vllt schon 570 Euro ausgegeben?
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Re: Pfändung
Sorry, gesundheitsbedingt komme ich jetzt erst zum Antworten!Shopgirl hat geschrieben: ↑11. Jun 2025, 02:20 Um dazu genau etwas sagen zu können, müsste man wissen, seit wann genau gepfändet wird, welche Beträge seitdem schon verfügt wurden und wie hoch die Ein- und Ausgänge auf dem Konto waren.
Wenn du das selbst nicht genau weißt, oft ist einem der genaue Tag der Pfändung gar nicht bekannt, müsstest du bei deiner Bank nachfragen.
Grundsätzlich solltest du aber mindestens jeden Monat über 1500 Euro Grundfreibetrag verfügen können (+evtl. Erhöhung wegen Unterhaltspflichten).
Was überweist dir denn dein Arbeitgeber nach der Lohnpfändung? Mehr als 1500 Euro?
Also der Grundfreibetrag liegt bei 2061€! Nettoverdienst liegt bei 2450€. Mein Arbeitgeber (Land NRW) hat mir Anfang Juni mitgeteilt, daß die Pfändung vorliegt und den Betrag laut Tabelle vom Lohn abziehen wird. Letzte Woche dann die Nachricht der Bank, daß eine Pfändung vorliegt. Ich weiß, daß der Gläubiger beide Institutionen bedienen darf,aber inwieweit bekommt er nun von beiden Geld? Darf der Gläubiger auch mehr pfänden,als die Tabelle vorgibt? Wenn nun mein Arbeitgeber den Pfändungssatz voll bedient, dürfte die Bank doch nichts mehr anweisen,oder wie darf ich das verstehen?
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Re: Pfändung
Da hast du recht. Du musst aber beim Gericht Quellenfreigabe für dein bereits gepfändetes Gehalt beantragen … so lief es bei mir. Dann gibt die Bank den kompletten Betrag frei. Die Bank gibt also nicht automatisch das frei, was dir laut Tabelle zusteht.
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