Steuererstattung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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jan
Fortgeschrittener
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Registriert: 26. Sep 2019, 17:22

Steuererstattung

Beitrag von jan »

Hallo,

wenn in Beschluss zum Restschuldbefreiungsverfahren steht, das abführen einer möglichen Steuererstattung in der WVP angeordnet wird wie läuft das dann ab ?

Konkret : Ich habe im Juni den Beschluss bekommen, also bis Juni muss ich noch meine Erstattung abführen. Muss ich das dann selber ausrechnen und dann den Treuhänder abführen oder führt das Finanzamt das direkt ab ?
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Re: Steuererstattung

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Hi jan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Steuererstattung" geschaut?
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paddy000
Fortgeschrittener
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Registriert: 30. Nov 2021, 16:32

Re: Steuererstattung

Beitrag von paddy000 »

Moin,
bei mir hat das Finanzamt das ausgerechnet und die beiden Beträge an den TH und an mich überwiesen.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Steuererstattung

Beitrag von Graf Wadula »

Genau so ist es. das rechnet das FA aus (wenn denn der TH/IV die Nachtragsverteilung mitgeteilt hat)
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Ben1986
Wissender
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Registriert: 13. Mär 2023, 20:12

Re: Steuererstattung

Beitrag von Ben1986 »

Wie sieht es mit einer Steuernachzahlung oder Stromnachzahlung in der WVP aus? kann ich die einfach so selbst bezahlen? Die sind aus aus den Zeitraum nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Ich habe meine Steuererklärung 2023 gemacht und muss etwas nachzahlen. Meine Stromjahresabrechnung bekomme ich in Juni die überschneidet sich dann vorraussichtlich mit der RSB.
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cesara38
Mitglied
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Re: Steuererstattung

Beitrag von cesara38 »

Alle Nachzahlungen sollst du immer selbst durchführen. In der WVP darfst du die Gutschriften behalten.
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Ben1986
Wissender
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Re: Steuererstattung

Beitrag von Ben1986 »

Alles klar ich war mir etwas unsicher ,ob ich Nachzahlungen tätigen darf,wegen Gläubigerbegünstigung. Das schafft jetzt Klarheit.
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Ben1986
Wissender
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Beiträge: 241
Registriert: 13. Mär 2023, 20:12

Re: Steuererstattung

Beitrag von Ben1986 »

Also sind Stromnachzahlungen, Steuernachzahlungen und Betriebskostennachzahlungen immer vom Schuldner zu leisten während der WVP und hat nichts mit einer Gläubigerbegünstigung zu tun? Habe ich das so richtig verstanden?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 495
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Steuererstattung

Beitrag von Graf Wadula »

Wenn es Neuschulden sind, dürfen sie die natürlich decken. Sie dürfen nur keine Insolvenzgläubiger/Forderungen bevorzugen.
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