Hallo,
wenn in Beschluss zum Restschuldbefreiungsverfahren steht, das abführen einer möglichen Steuererstattung in der WVP angeordnet wird wie läuft das dann ab ?
Konkret : Ich habe im Juni den Beschluss bekommen, also bis Juni muss ich noch meine Erstattung abführen. Muss ich das dann selber ausrechnen und dann den Treuhänder abführen oder führt das Finanzamt das direkt ab ?
Steuererstattung
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- Bot
- Beiträge: 263
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Re: Steuererstattung
Moin,
bei mir hat das Finanzamt das ausgerechnet und die beiden Beträge an den TH und an mich überwiesen.
bei mir hat das Finanzamt das ausgerechnet und die beiden Beträge an den TH und an mich überwiesen.
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Steuererstattung
Genau so ist es. das rechnet das FA aus (wenn denn der TH/IV die Nachtragsverteilung mitgeteilt hat)
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Re: Steuererstattung
Wie sieht es mit einer Steuernachzahlung oder Stromnachzahlung in der WVP aus? kann ich die einfach so selbst bezahlen? Die sind aus aus den Zeitraum nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Ich habe meine Steuererklärung 2023 gemacht und muss etwas nachzahlen. Meine Stromjahresabrechnung bekomme ich in Juni die überschneidet sich dann vorraussichtlich mit der RSB.
Ich habe meine Steuererklärung 2023 gemacht und muss etwas nachzahlen. Meine Stromjahresabrechnung bekomme ich in Juni die überschneidet sich dann vorraussichtlich mit der RSB.
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Re: Steuererstattung
Alle Nachzahlungen sollst du immer selbst durchführen. In der WVP darfst du die Gutschriften behalten.
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Re: Steuererstattung
Alles klar ich war mir etwas unsicher ,ob ich Nachzahlungen tätigen darf,wegen Gläubigerbegünstigung. Das schafft jetzt Klarheit.
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Re: Steuererstattung
Also sind Stromnachzahlungen, Steuernachzahlungen und Betriebskostennachzahlungen immer vom Schuldner zu leisten während der WVP und hat nichts mit einer Gläubigerbegünstigung zu tun? Habe ich das so richtig verstanden?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Steuererstattung
Wenn es Neuschulden sind, dürfen sie die natürlich decken. Sie dürfen nur keine Insolvenzgläubiger/Forderungen bevorzugen.
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