Treuehänder überwachung

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Käsebrot
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Re: Treuehänder überwachung

Beitrag von Käsebrot »

Ganz so einfach ist es nicht, auch das Krankengeld ist grundsätzlich pfändbar, wenn es denn hoch genug ist.
Der Treuhänder müsste dann für das Gehalt und das KG im November einen Zusammenrechenbeschluss beantragen, das geht aber mWn nicht rückwirkend. Ich hab im Januar 5 Tage Verletztengeld bekommen, war meinem TH scheins zu aufwändig das pfänden zu lassen, weil davon nix abgezogen wurde.

Möglicherweise stellt dein TH etwas unangenehme Fragen, meiner war da recht zahm so im Nachhinein betrachtet. So lange du ihn immer zeitnah informiert hast, sehe ich da jetzt keinen groben Verstoß gegen deine Obliegenheiten.

Hast du deinem TH denn jetzt mitgeteilt, dass du Krankengeld erhältst?
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Blubsi
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Re: Treuehänder überwachung

Beitrag von Blubsi »

Bisher nicht.Habe ihr mitgeteilt das ich arbeitslos wieder bin.Habe ihr die Kopie den arbeitslosenantrages geschickt.Ich muss aller 3 Monate Veränderungen mitteilen.Sobald Ich den brief von der aok wegen krankengeld bekommen habe.(im Moment rennt ja die aok dem ehemaligen Chef wegen der Anmeldung hinterher)wollte ich den Bescheid der treuehänderin zukommen lassen.
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Käsebrot
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Re: Treuehänder überwachung

Beitrag von Käsebrot »

Ok, du solltest sie umgehend auch darüber informieren, dass du derzeit KG erhältst, auch wenn du den Bescheid noch nicht bekommen hast. Diesen reichst du nach, sobald er da ist.

Nachdem das KG auch pfändbar ist, muss die TH das bei Gericht beantragen und wenn du das dann nicht rechtzeitig anzeigst, geht hier womöglich tatsächlich Geld verloren.
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Blubsi
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Re: Treuehänder überwachung

Beitrag von Blubsi »

Ich werde ihr jetzt die Kopie den krankengeld Antrages zusenden.Sowie die Mitteilung das ich mich ab 11.12 erneut arbeitssuchend melde.Da gehe ich dem ganzen Ärger aus dem Weg.
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Blubsi
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Re: Treuehänder überwachung

Beitrag von Blubsi »

Ich werde ihr jetzt die Kopie den krankengeld Antrages zusenden.Sowie die Mitteilung das ich mich ab 11.12 erneut arbeitssuchend melde.Da gehe ich dem ganzen Ärger aus dem Weg.Wie sieht es mit den 2 unentschuldigten fehltagen aus?Können Sie mir das Genick brechen?Danke für eure Antworten sie beruhigen mich etwas.
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Graf Wadula
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Re: Treuehänder überwachung

Beitrag von Graf Wadula »

Blubsi hat geschrieben: 7. Dez 2020, 12:36 Ich werde ihr jetzt die Kopie den krankengeld Antrages zusenden.Sowie die Mitteilung das ich mich ab 11.12 erneut arbeitssuchend melde.Da gehe ich dem ganzen Ärger aus dem Weg.Wie sieht es mit den 2 unentschuldigten fehltagen aus?Können Sie mir das Genick brechen?Danke für eure Antworten sie beruhigen mich etwas.
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Mal Gegenfrage: warum sollten diese 2 Tage Ihnen "das Genick brechen"? Das Insolvenzverfahren ist kein "Moralverfahren". Es geht einzig un alleine darum, ob Sie dem TH Ihren Arbeitgeber angezeigt haben und ob sie jeden Wohnsitzwechsel gemeldet haben. Ich kann jetzt nicht richtig nachvollziehen, welche Ängste Sie auf Grund der zwei Tage haben? Das Sie dann weniger verdient haben?
Vielleicht zu Ihrer Beruhigung: schauen Sie in § 295 InsO. Da steht drin, welche Obliegenheiten Sie haben. Sie müssen einer angemessenen Tätigkeit nachgehen, das haben Sie. Und Sie müssen sich um eine solche bemühen, wenn sie derzeit keine haben. das müssen Sie natürlich nicht, wenn Sie krank sind. Ich glaube, mit den zwei Tagen konstruieren Sie sich gerade Ängste, die es eigentlich nicht geben sollte.
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Blubsi
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Re: Treuehänder überwachung

Beitrag von Blubsi »

Vielen Dank.Ich dachte , da ja Geld an die gläubiger verloren geht.
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Graf Wadula
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Re: Treuehänder überwachung

Beitrag von Graf Wadula »

Blubsi hat geschrieben: 7. Dez 2020, 16:19 Vielen Dank.Ich dachte , da ja Geld an die gläubiger verloren geht.
Also, da wären Sie aber die erste, deren Verfahren so läuft. Haben Sie denn Gläubiger, die Ihnen "hinterherlaufen"? Also im Normalfall gibt es nahezu nie einen Versagungsantrag. in den meisten Fällen laufen eh persönliche Streitereien
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Shopgirl
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Re: Treuehänder überwachung

Beitrag von Shopgirl »

Liegt hier nicht eher das Problem darin, dass die Kündigung provoziert wurde?

Die 2 Tage kann man nachzahlen, aber kann das nicht grundsätzlich problematisch werden, wenn man jetzt länger arbeitslos ist? Ohne die Kündigung wäre ja pfändbares Einkommen entstanden.
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Graf Wadula
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Re: Treuehänder überwachung

Beitrag von Graf Wadula »

Shopgirl hat geschrieben: 8. Dez 2020, 20:56 Liegt hier nicht eher das Problem darin, dass die Kündigung provoziert wurde?

Die 2 Tage kann man nachzahlen, aber kann das nicht grundsätzlich problematisch werden, wenn man jetzt länger arbeitslos ist? Ohne die Kündigung wäre ja pfändbares Einkommen entstanden.
Das ist sicherlich Auslegungssache; die TE ist ja nicht grundlos der Arbeit ferngeblieben. Aber es ist einfach unrealistisch, dass ein Gläubiger auf Grund zweier Fehltage einen Versagungsantrag stellt. Er müsste darlegen, dass die TE nicht angemessen beschäftigt ist/war und die Insolvenzmasse geschädigt hat. Davon abgesehen, dass das ein langwieriges Verfahren wäre und überhaupt nicht klar ist, ob es sich um "unentschuldigtes" Fehlen handelt, denn "Mobbing" ist natürlich ein schwerwiegendes Argument. Aber man sollte jetzt hier kein völlig unrealistisches Szenario konstruieren, was die TE noch weiter verunsichert. Im Grunde wird der ganze Sachverhalt tatsächlich nur entscheidend, wenn man einen Gläubiger mit persönlichen Antipathien hat.
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