Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Nowayout
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 32
Registriert: 14. Nov 2020, 10:26

Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Nowayout »

MrsRob hat geschrieben: 19. Nov 2020, 12:37 Ich würde das so nicht abschicken, sondern zunächst wirklich erstmal einen Profi kontaktieren, echt jetzt.
Du hast da ja einige "Baustellen" ...
Geht es eigentlich um ein Regelinsolvenzverfahren (IN) oder um ein Verbraucherinsolvenzverfahren (IK) ? Wenn "IK", dann müsstest Du doch einen Profi an Deiner Seite haben?

Du schreibst weiter oben, wenn die Inso jetzt beendet würde, dann könntest Du über Dein Gehalt verfügen
(und z.Zt. würden ca 800 € pro Monat abgeführt).
Weiter schreibst Du, es sind auch Forderungen aus Kreditverträgen dabei.
Also ... ich kenne keine Bank, wo nicht im Kleingedruckten was von "Lohnabtretung" steht.
Also Titel hin oder her, sobald Deine Inso jetzt (vorzeitig) beendet würde, hätte Dein AG die Abtretung auf dem Tisch und Deine 800 sind wieder weg.
Würde ich mal sagen.
völlig richtiger aspekt mit der Lohnabtretung der Bank. :cry:

eigentlich geht es A nur um 2 sachen: er will den Mietvertrag nicht vorzeigen, und er will die bestrittene Forderung nicht befriedigt wissen.
0
Nowayout
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 32
Registriert: 14. Nov 2020, 10:26

Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Nowayout »

caffery hat geschrieben: 19. Nov 2020, 12:47

Danke:) Ich würde es eher "direkt" nennen. Beim Face-To-Face Gespräch sage ich solche Sachen auch hier und da mal. Durch Gestik und Intonation wird mir das aber naturgemäß deutlich seltener übel genommen als im Internet. :twisted:

Mir stehen aber schon die Haare zu Berge wenn jemand (auf Nachfragen) erzählt, dass nach einem kürzlich eingereichten InsO-Antrag schon wieder 2 Monate Mietrückstände bestehen.
Anstatt sich über diese sehr akute Existenzbedrohung Gedanken zu machen wird über Dinge wie "verweigern den Mietvertrag rauszurücken", Formalitäten bei der Forderungsanmeldung, Beendigungsmöglichkeiten des InsO-Verfahrens und unzählige weitere Fragen diskutiert die offensichtlich völlig am Bedarf und der realen, aktuen Gefahr für die Existenz vorbeiführen.
Jetzt vermischt du aber gerade Sachverhalt und Kompetenzabsprechung.

Du hast mir ganz konkret vorgeworfen nicht kompetent genug zu sein, um mich in dieser Thematik schlau zu machen.

Aber egal, wie bereits geschrieben:
Man kann es herunter brechen auf Mietvertrag und bestrittene Forderung.

Die Idee den ganzen bumms zu beenden und mit den 800€ privat die Gläubiger zu befriedigen war nur ein möglicher Winkelzug den ich mal abklopfen wollte.
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Käsebrot »

Ich denke, da hast du etwas falsch verstanden. Niemand hat dir vorgeworfen, du wärst nicht kompetent genug dich schlau zu machen.

Vielmehr geht es darum, dass deine Ideen z. T. sehr an der Realität vorbei gehen und noch dazu eine Existenzbedrohung darstellen. Sich dann noch wie ein bockiges Kleinkind hinstellen und mit dem Fuß stampfend schreien, ich will das nicht, ist am Ende eher kontraproduktiv.
0
Nowayout
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 32
Registriert: 14. Nov 2020, 10:26

Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Nowayout »

Käsebrot hat geschrieben: 19. Nov 2020, 13:01 Sich dann noch wie ein bockiges Kleinkind hinstellen und mit dem Fuß stampfend schreien, ich will das nicht, ist am Ende eher kontraproduktiv.
Magst du kurz die Passage zitieren, in der ich das getan habe?

----

Storytwist: Der Kündigungsschutz aus 112 InSo könnte A jetzt doch den A.. retten..

denn selbst wenn die ausstehenden Mieten aus der Zeit vor Eröffnung der Insolvenz stammen, so ist die Miete doch eine fortlaufende Schuld und es zählen immer die letzten Monate als offen, oder?

Also wenn ich am 1.2 und am 1.4 und 1.5 zahle.. gilt dann tatsächlich der März als nicht bezahlt, oder wurde der März am 1.4 nachträglich gezahlt , der April im Mai, und somit wäre der Mai nicht bezahlt?

Somit kann A trotz der beiden fehlenden Monatsmieten nicht gekündigt werden, auch wenn der Vermieter erbost über die PI ist.

Aber was ist mit der Kaution? Die gilt als Insolvenzmasse habe ich gelesen :D


Alter Falter, wenn ich hier fertig bin kann ich mich zum Jura Staatsexamen melden
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Witwe Bolte »

Nowayout hat geschrieben: 19. Nov 2020, 12:51 ...
Jetzt vermischt du aber gerade Sachverhalt und Kompetenzabsprechung.
...
Ich würde mal sagen, hier zeigt sich gerade die Kompetenz des Schuldnerberaters,
in dem er Dich auf die gefährlichste "Baustelle" (=Mietvertrag) hinweist und da siehst Du ja offensichtlich selbst auch ein Problem.

Nr. 1 ist immer: Essen+Wohnen muss gesichert werden.

Aber Dein Weg dahin, den Mietvertrag nicht rauszurücken, wird nicht erfolgreich sein.

Sieh zu, dass die Mietrückstände seit Inso-Eröffnung umgehend ausgeglichen werden.
Das ist m.E. wirklich vorrangig, sonst sitzt Du tatsächlich bald auf der Strasse
(obwohl ... jetzt in Corona-Zeiten ... war da nicht was, dass Vermieter jetzt länger warten müssen?).
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Käsebrot »

Nun ja, sich hinzustellen und seiner Mitwirkungspflicht nicht nachzukommen, indem man den Mietvertrag partout nicht rausrücken will, betrachte ich schon so ein bisschen als bockiges Kleinkind.

Als Insolvenz-Schuldner kannst du es dir nicht aussuchen, welche Hosen du runterlässt.

Was deine jetzige Mietsituation betrifft: wann wurde das Verfahren eröffnet laut Beschluss? Deine Logik bezüglich der ausstehenden Mieten würde ich mit dem Inhalt des BGB und der Fälligkeit derselben widerlegen, lasse mich aber gerne noch von den Profis eines Besseren belehren.

Zwei vollständig ausstehende Monatsmieten berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung. Spricht er zeitgleich eine fristgemäße aus, so bleibt diese bei Ausgleich der ausstehenden Summe unberührt.

Inwieweit der Corona-Bonus im Moment noch greift, weiß ich nicht. Hatte da jedoch was im Hinterkopf, dass das aktuell nicht der Fall ist.
0
Nowayout
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 32
Registriert: 14. Nov 2020, 10:26

Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Nowayout »

MrsRob hat geschrieben: 19. Nov 2020, 13:34
Nowayout hat geschrieben: 19. Nov 2020, 12:51 ...
Jetzt vermischt du aber gerade Sachverhalt und Kompetenzabsprechung.
...
Ich würde mal sagen, hier zeigt sich gerade die Kompetenz des Schuldnerberaters,
in dem er Dich auf die gefährlichste "Baustelle" (=Mietvertrag) hinweist und da siehst Du ja offensichtlich selbst auch ein Problem.

Nr. 1 ist immer: Essen+Wohnen muss gesichert werden.

Aber Dein Weg dahin, den Mietvertrag nicht rauszurücken, wird nicht erfolgreich sein.

Sieh zu, dass die Mietrückstände seit Inso-Eröffnung umgehend ausgeglichen werden.
Das ist m.E. wirklich vorrangig, sonst sitzt Du tatsächlich bald auf der Strasse
(obwohl ... jetzt in Corona-Zeiten ... war da nicht was, dass Vermieter jetzt länger warten müssen?).
das mit corona gilt nur wenn der Mietrückstand auf corona einbußen zurückzuführen ist.

A wird einfach am 1.12 die miete +100 der ausstehenden 2 Mieten zahlen,dann ist er eh safe.

Die Berechnung,welche Miete nun konkret rückständig ist, würde mich trotzdem interessieren und ist juristisch hochinteressant.

Denn ich kann doch die März Miete auch am 1.4 bezahlt haben. Wo steht denn dass die Miete vom 1.4 nur für April gilt? Und dann wären,stand heute, die Mieten Oktober und November offen. Und da greift dann 112 Inso.
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Käsebrot »

Die Antwort auf deine Frage findest du im BGB:

§ 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

(2) Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen Bestimmung gegen eine Mietforderung mit einer Forderung auf Grund der §§ 536a, 539 oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder wegen einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt hat. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
0
Nowayout
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 32
Registriert: 14. Nov 2020, 10:26

Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Nowayout »

Käsebrot hat geschrieben: 19. Nov 2020, 14:01 Die Antwort auf deine Frage findest du im BGB:

§ 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

(2) Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen Bestimmung gegen eine Mietforderung mit einer Forderung auf Grund der §§ 536a, 539 oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder wegen einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt hat. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Die Fälligkeit ist mir bekannt.

Das beantwortet meine Frage leider nicht.

Wenn die Zahlung am 1.4 nicht für den offenen März gelten würde, wäre dies auch nachteilig für den Vermieter in Sachen Verjährung, falls er z.b erst nach 3 Jahren merkt, dass eine Miete fehlt.
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Käsebrot »

Man kann sich am Ende das Gesetz natürlich immer so hindrehen, wie es für einen selber am geeignetsten ist.

So lange es aus der Überweisung nicht eindeutig hervorgeht, für welchen Zeitraum dieses Geld jetzt explizit gedacht ist, wird es für die laufende Schuld angerechnet.
0
Antworten