P.S.: Genau deswegen bin ich ja hier, um mich zu informieren. Finde es in der Tat anmaßend mich zu diskreditieren weil ich mich beginne durch diesen, wie ich finde nicht unkomplizierten, Sachverhalt zu schlängeln und alle etwaigen Möglichkeiten und Konsequenzen auszuloten.caffery hat geschrieben: ↑19. Nov 2020, 11:41
Darf ich mal ganz allgemein was sagen?: So langsam wird das hier etwas "komisch". Was auch immer der Hintergrund für die ganzen Fragen ist: Du scheinst mir als Fragesteller deutlich zu schlecht informiert für solche Gedankenschritte. Das dargestellte Szenario ist höchst existenzgefährdend. Sollte dem ein reales Szenario zu Grunde liegen, sollte hier DRINGEND professionelle Hilfe vor Ort gesucht werden - sofort!
Das rate ich Dir dringend, falls es hier um Dich gehen sollte. Oder demjenigen für den Du hier fragst. Denn Du scheinst mir hier als Ansprechpartner für den Betreffenden nicht geeignet zu sein. (Nicht böse gemeint- nur ehrlich!)
Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
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Zuletzt geändert von Nowayout am 19. Nov 2020, 11:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
Okay, bist Du bereit für die hässliche Wahrheit:
Weil Du ganz offensichtlich einfach nur sehr viel Meinung hast aber überhaupt keine Ahnung.
(Ich meine das wirklich nicht böse - auch wenns sehr wahrscheinlilch für Dich so klingt!:))
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
Bisher stelle ich nur Fragen und bin,auch wenn es nicht so wirkt, wirklich dankbar für die Antworten.
Meine Meinung habe ich noch gar nicht kundgetan. Dass die Tabelle schon einen Vollstreckungstitel darstellt wusste ich nicht, finde ich (Achtung, jetzt kommt Meinung) allerdings erschreckend.
Gilt das auch für widersprochene Forderungen (siehe Punkt 2)?
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
Da muss dann gefragt werden: Wurde der Forderung widersprochen? Oder dem Attribut der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung?
Falls zweites: Dann gilt auch das als Titel
Falls erstes: Dann nicht, weil es nicht in die Tabelle aufgenommen wurde.
A müsste aber eigentlich eine Tabelle zu Hause haben - falls nicht: Dringend beim Gericht anfordern, denn nur so weiß A wer denn als Gläubiger noch dazu kam und damit einen neuen Titel hat.
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
Wie in Punkt 2 dargelegt, geht es hier um die Forderung an sich. Mit dem Gläubiger hatte A einen Rechtstreit, der hat dann bei Unterbrechung des Zivilverfahrens wegen der PI, seine Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet, der wiederum hat ihn in die Tabelle aufgenommen.tidus82 hat geschrieben: ↑19. Nov 2020, 12:00Da muss dann gefragt werden: Wurde der Forderung widersprochen? Oder dem Attribut der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung?
Falls zweites: Dann gilt auch das als Titel
Falls erstes: Dann nicht, weil es nicht in die Tabelle aufgenommen wurde.
A müsste aber eigentlich eine Tabelle zu Hause haben - falls nicht: Dringend beim Gericht anfordern, denn nur so weiß A wer denn als Gläubiger noch dazu kam und damit einen neuen Titel hat.
A hat vor dem Prüfungstermin der Forderung widersprochen. Es wurde vom Gericht daraufhin nur gesagt dass der Widerspruch vermerkt wurde. Der Insolvenzverwalter will ihn allerdings trotzdem aus der Insolvenzmasse befriedigen, bzw. 'wird noch drüber entscheiden.
Tabelle wird angefordert, danke.
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
Ok,jetzt kann mich caffery gerne wieder beschimpfen, aber ich checke es nicht.
§ 109 Inso:
Ist Gegenstand des Mietverhältnisses die Wohnung des Schuldners, so tritt an die Stelle der Kündigung das Recht des Insolvenzverwalters zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Kündigt der Verwalter nach Satz 1 oder gibt er die Erklärung nach Satz 2 ab, so kann der andere Teil wegen der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses oder wegen der Folgen der Erklärung als Insolvenzgläubiger Schadenersatz verlangen.
Hä? Kann mir irgendjemand den Teil mit der Folgen der Erklärung und dem Schadensersatz erklären
§ 109 Inso:
Ist Gegenstand des Mietverhältnisses die Wohnung des Schuldners, so tritt an die Stelle der Kündigung das Recht des Insolvenzverwalters zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Kündigt der Verwalter nach Satz 1 oder gibt er die Erklärung nach Satz 2 ab, so kann der andere Teil wegen der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses oder wegen der Folgen der Erklärung als Insolvenzgläubiger Schadenersatz verlangen.
Hä? Kann mir irgendjemand den Teil mit der Folgen der Erklärung und dem Schadensersatz erklären
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom ...
Der Grund dafür, dass ich meinen Mietvertrag nicht an den Insolvenzverwalter ausgehändigt habe, ist der dass ich, bei Mitteilung an den Vermieter gem.: 109 Abs. 2 InsO von Obdachlosigkeit bedroht bin.
Erfährt der Vermieter von meiner Privatinsolvenz, wird er mir (z.b. wegen Eigenbedarfs) kündigen. Und in Privatinsolvenz ist es auch schwer eine neue Wohnung zu finden. Dies alles stellt für mich eine unbillige Härte dar.
Ich beantrage die Zusicherung meines Insolvenzverwalters, dass dieser auf eine Erklärung gem.: § 109 Abs. S. 2 verzichtet und den Vermieter auch nicht anderweitig anschreibt. Dann bin ich bereit den Mietvertrag offenzulegen.
Des Weiteren bin ich verwundert über den Verweis auf die Versagung der RSB gem.: § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO. Dieser ist nur einschlägig, wenn zusätzlich zur Verletzung der Mitwirkungspflicht, ein Gläubiger einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellt.
Ist dies vorliegend der Fall gewesen?
Des Weiteren beantrage ich die Aushändigung der Gläubigertabelle.
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass mein Insolvenzverwalter die, von mir frist-und formgerechte bestrittene, Forderung ... zu befriedigen gedenkt.
Ich beantrage die Löschung der Forderung aus der Gläubigertabelle.
Mit freundlichen grüßen
---
Kann man das so abschicken oder lachen die sich tot?
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom ...
Der Grund dafür, dass ich meinen Mietvertrag nicht an den Insolvenzverwalter ausgehändigt habe, ist der dass ich, bei Mitteilung an den Vermieter gem.: 109 Abs. 2 InsO von Obdachlosigkeit bedroht bin.
Erfährt der Vermieter von meiner Privatinsolvenz, wird er mir (z.b. wegen Eigenbedarfs) kündigen. Und in Privatinsolvenz ist es auch schwer eine neue Wohnung zu finden. Dies alles stellt für mich eine unbillige Härte dar.
Ich beantrage die Zusicherung meines Insolvenzverwalters, dass dieser auf eine Erklärung gem.: § 109 Abs. S. 2 verzichtet und den Vermieter auch nicht anderweitig anschreibt. Dann bin ich bereit den Mietvertrag offenzulegen.
Des Weiteren bin ich verwundert über den Verweis auf die Versagung der RSB gem.: § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO. Dieser ist nur einschlägig, wenn zusätzlich zur Verletzung der Mitwirkungspflicht, ein Gläubiger einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellt.
Ist dies vorliegend der Fall gewesen?
Des Weiteren beantrage ich die Aushändigung der Gläubigertabelle.
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass mein Insolvenzverwalter die, von mir frist-und formgerechte bestrittene, Forderung ... zu befriedigen gedenkt.
Ich beantrage die Löschung der Forderung aus der Gläubigertabelle.
Mit freundlichen grüßen
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Kann man das so abschicken oder lachen die sich tot?
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
Ich würde das so nicht abschicken, sondern zunächst wirklich erstmal einen Profi kontaktieren, echt jetzt.
Du hast da ja einige "Baustellen" ...
Geht es eigentlich um ein Regelinsolvenzverfahren (IN) oder um ein Verbraucherinsolvenzverfahren (IK) ? Wenn "IK", dann müsstest Du doch einen Profi an Deiner Seite haben?
Du schreibst weiter oben, wenn die Inso jetzt beendet würde, dann könntest Du über Dein Gehalt verfügen
(und z.Zt. würden ca 800 € pro Monat abgeführt).
Weiter schreibst Du, es sind auch Forderungen aus Kreditverträgen dabei.
Also ... ich kenne keine Bank, wo nicht im Kleingedruckten was von "Lohnabtretung" steht.
Also Titel hin oder her, sobald Deine Inso jetzt (vorzeitig) beendet würde, hätte Dein AG die Abtretung auf dem Tisch und Deine 800 sind wieder weg.
Würde ich mal sagen.
Du hast da ja einige "Baustellen" ...
Geht es eigentlich um ein Regelinsolvenzverfahren (IN) oder um ein Verbraucherinsolvenzverfahren (IK) ? Wenn "IK", dann müsstest Du doch einen Profi an Deiner Seite haben?
Du schreibst weiter oben, wenn die Inso jetzt beendet würde, dann könntest Du über Dein Gehalt verfügen
(und z.Zt. würden ca 800 € pro Monat abgeführt).
Weiter schreibst Du, es sind auch Forderungen aus Kreditverträgen dabei.
Also ... ich kenne keine Bank, wo nicht im Kleingedruckten was von "Lohnabtretung" steht.
Also Titel hin oder her, sobald Deine Inso jetzt (vorzeitig) beendet würde, hätte Dein AG die Abtretung auf dem Tisch und Deine 800 sind wieder weg.
Würde ich mal sagen.
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
@Nowayout
Caffery schimpft sicher nicht mit dir, er hat einfach eine sehr flapsige Art den Leuten zu erklären, dass sie gerade Mist bauen/gebaut haben. Das darfst du dir nicht zu Herzen nehmen, im Gegenteil, gerade das ist am Ende das, was dich am Ende vor dem Schlimmsten bewahrt. Auch wenn du das im Moment vielleicht noch anders siehst
Mit Wattebällchen kommt man im Schulden-Dschungel leider nicht besonders weit.
Ich war anfangs auch in vielen Punkten auf Krawall gebürstet, fand vieles ungerecht und stand noch dazu gänzlich alleine da, weil ich dieses Forum damals noch nicht befragen konnte und die Beratungsstelle ihre Dienste mit dem Antrag einstellte.
Manches ist sicher auch objektiv betrachtet ungerecht oder unfair, aber so lange es so im Gesetzestext steht und die Rechtssprechung es genauso sieht, bleibt nur, die Kröte zu schlucken und das Beste draus zu machen.
Caffery schimpft sicher nicht mit dir, er hat einfach eine sehr flapsige Art den Leuten zu erklären, dass sie gerade Mist bauen/gebaut haben. Das darfst du dir nicht zu Herzen nehmen, im Gegenteil, gerade das ist am Ende das, was dich am Ende vor dem Schlimmsten bewahrt. Auch wenn du das im Moment vielleicht noch anders siehst
Mit Wattebällchen kommt man im Schulden-Dschungel leider nicht besonders weit.
Ich war anfangs auch in vielen Punkten auf Krawall gebürstet, fand vieles ungerecht und stand noch dazu gänzlich alleine da, weil ich dieses Forum damals noch nicht befragen konnte und die Beratungsstelle ihre Dienste mit dem Antrag einstellte.
Manches ist sicher auch objektiv betrachtet ungerecht oder unfair, aber so lange es so im Gesetzestext steht und die Rechtssprechung es genauso sieht, bleibt nur, die Kröte zu schlucken und das Beste draus zu machen.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI
Danke:) Ich würde es eher "direkt" nennen. Beim Face-To-Face Gespräch sage ich solche Sachen auch hier und da mal. Durch Gestik und Intonation wird mir das aber naturgemäß deutlich seltener übel genommen als im Internet.
Mir stehen aber schon die Haare zu Berge wenn jemand (auf Nachfragen) erzählt, dass nach einem kürzlich eingereichten InsO-Antrag schon wieder 2 Monate Mietrückstände bestehen.
Anstatt sich über diese sehr akute Existenzbedrohung Gedanken zu machen wird über Dinge wie "verweigern den Mietvertrag rauszurücken", Formalitäten bei der Forderungsanmeldung, Beendigungsmöglichkeiten des InsO-Verfahrens und unzählige weitere Fragen diskutiert die offensichtlich völlig am Bedarf und der realen, aktuen Gefahr für die Existenz vorbeiführen.
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