Außergerichtlich Schulden bezahlen....

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wernherr
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Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von wernherr »

Hallo Tidus,
kann ich hier oder Dir per Mail mal ein Schreiben vom Anwalt posten? Da siehst Du was oder wie Der das machen möchte.
Gruß Werner

P-Konto habe ich doch schon bei der Sparkasse.Sind keine Schulden drauf,nur immer eingezahlt vom Lohn um Miete usw. zu überweisen.
Für die Rente wollte ich ein "sauberes" Konto haben.Habe das Denen bei der deutschen Bank auch gesagt.Haben kein Ärger oder so gemacht.Ist aber erstmal nur ein Guthabenkonto.Soll auch so bleiben.
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tidus82
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Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von tidus82 »

Hallo Wernherr - wenn du möchtest, dann kannst du das gern hier natürlich mit den privaten Daten und ggf Aktenzeichen geschwärzt reinstellen.
Ach das mit dem P-Konto habe ich übersehen. Wenn da die Rente drauf geht, dann könnte es natürlich irgendwann mal so sein, das dieses Konto gepfändet wird.
Macht es nicht Sinn, das Konto bei der Sparkasse aufzulösen, wenn du es nicht mehr benötigst? Dann könntest du im Fall des Falles dein neues Konto in ein P-Konto umwandeln, wenn es denn soweit kommen sollte.
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wernherr
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Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von wernherr »

Hallo,hier der Brief

""""""nachdem Ihr Rentenbescheid hier am 08.01.2019 eingegangen ist, habe ich diesen am 10.01.2019 zur Weiterleitung an die Volksbank verfügt.

Eine Durchschrift erhalten Sie noch. Da hier eine Einmalzahlung angeboten ist und die Übersendung des Rentenbescheids dazu dient, die Uneinbringbarkeit der Forderung zu belegen, bedarf es keinen Schuldenbereinigungsplans.

Den gerade die Insolvenz soll ja vermieden werden und der Geldgeber dies wohl auch nicht finanzieren wird. Ich gehe daher davon aus, dass die Volksbank nunmehr auch insoweit der Einmalzahlung zustimmen wird.

Soweit die Volksbank zustimmt, kann Ihr Sohn und die Volksbank schon mal befriedigt werden.

Beide Parteien müssen auf die weitere Forderung verzichten und ggf. vorhandene Titel herausgeben.

Soweit die Volksbank zustimmt, kann ich Ihnen eine Aufstellung schicken, welche Gläubiger bislang einer Einmalzahlung zugestimmt haben und mit welchen Summen. Das Schreiben können Sie Ihrem Geldgeber dann vorlegen.

Weitere Schreiben können Sie mir zusenden. Nach Eingang der Antwort der Volksbank sollte dann auch geklärt werden, in welcher Höhe die anderen Gläubiger dann ggf. bedacht werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen """""


Das ist der letzte Brief vom Anwalt.Ich dachte,bzw. denke das ich vorher fertig bin und das Konto so behalten kann.
Wenn ich ab Februar wieder arbeiten gehe,bekomme ich ja Lohn.Den wollte ich dann auch auf das neue Konto überweisen lassen.
Das alte ist ja noch ein P-Konto.Da ich ja "neu" anfange in meiner alten Firma,bin ja seit 1.Dezember ganz raus und abgemeldet da,liegen ja keine Pfändungen vor!Bin von der Buchhaltung ja bei den Gläubigern abgemeldet worden.Wenn ich wieder anfange dann ich der gleichen Firma,aber andere ,wie soll ich schreiben,Unterabteilung?

Wir haben mehrere Firmen,aber alles die gleichen Chefs.Um mich zu Unterstützen haben Sie mir das so angeboten.Sie geben mir ja auch das Geld quasi als Vorschuss,zahle dann eben monatlich zurück.
Müsste nur 500€ monatlich als Rate sein,ich meine aber 1000€wären besser .

Je schneller bin ich fertig.Mit ca. 800-1.000€ Restlohn und meiner Rente habe ich ja genug.

Gruß,Werner
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imker
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Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von imker »

Ich habe eine schlaflose Nacht, denn der helfende Arbeitgeber scheint § 833 Abs. 2 ZPO nicht zu kennen
oder ist das eine andere juristische Person, die jetzt nach einer Unterbrechung Arbeitgeber wird??
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wernherr
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Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von wernherr »

imker hat geschrieben: 18. Jan 2019, 02:57 Ich habe eine schlaflose Nacht, denn der helfende Arbeitgeber scheint § 833 Abs. 2 ZPO nicht zu kennen
oder ist das eine andere juristische Person, die jetzt nach einer Unterbrechung Arbeitgeber wird??
Moin...????? Hilf mir doch bitte Dich wieder in den Schlaf zu bringen :shock:
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tidus82
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Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von tidus82 »

(2) Endet das Arbeits- oder Dienstverhältnis und begründen Schuldner und Drittschuldner innerhalb von neun Monaten ein solches neu, so erstreckt sich die Pfändung auf die Forderung aus dem neuen Arbeits- oder Dienstverhältnis.
heißt also, dass der Arbeitgeber die Pfändung weiter bedienen muss, wenn ein neues Arbeitsverhältnis innerhalb von 9 Monaten nach dem Ende begründet wird.
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wernherr
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Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von wernherr »

Guten Morgen,
ach so,das habe ich verstanden.Aber ich habe dann einen "neuen" Arbeitgeber.
Sonst würde das ja nicht gehen.Da ist die Firma schon sehr vorsichtig und würde nichts ungesetzliches machen.
Jetzt kommen bestimmt einige Einsprüche,aber ich Vertraue da dem Buchhalter.Wenn es gut geht dann wäre ich ja "durch" mit dem bezahlen.

Ich möchte hier Niemandem wieder sprechen,das ist so mein denken.Und das meines alten Arbeitgebers.

Wenn jetzt Jemand sagt:Warum bist Du dann hier? Ja,weil ich eben doch unsicher bin,weil ich Eure Meinung hören möchte,weil das ja ein Forum ist.
Wünsche einen schönen Tag,
Werner
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wernherr
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Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von wernherr »

Hallo Tidus,
danke für die Erklärung. Ich war gerade nochmal in der Firma,wenn ich wieder Anfange bin ich in einer neuen Firma mit neuen Chef,laut Gesetz.
Unser Buchhalter hat mir erklärt das Er erstmal ruhig bleibt,weil die Gläubiger sich ja seit ein paar Jahren nicht gemeldet haben.Die wissen ja welche Vorpfändungen da sind.Die beiden Größten werden ja nun ab bezahlt. Anschließend werden die kleinen bedient.Bzw. bekommen die ein paar Tage später Ihr Geld.Der Anwalt hat mir Angeboten seine Kosten in Raten zu bezahlen wenn es anders nicht geht.Das sind nochmal ca.350€.

Zur Zeit bin ich noch krank (Sportunfall),hatte im November einen doppelten Sehnenabriss in der Schulter,Bizeps.Deshalb fang ich erst im März wieder an.

Gruß,Werner
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imker
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Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von imker »

Hallo wernherr,

Du musst doch wissen, ob es einen neuen Arbeitsvertrag geben wird und wer da als Arbeitgeber genannt wird. Dass der Buchhalter das schon richten wird, mag sein, aber dann musst Du hier nicht mehr fragen.

Wenn ich den Gläubiger vertreten müsste und Kenntnis von diesem Vorgang hätte, würde ich den alten AG auf Abführungs des pfändbaren Betrages verklagen - mit der "Nummer" über das "verschleierte" Arbeitseinkommen. Dein Vertreter würde dann wohl mit dem Argument kommen, dass ...

Aber: Vieles bleibt ein Geheimnis. (LG Hamburg, Beschluss vom 05.10.2014, 328 T 72/14)
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wernherr
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Re: Außergerichtlich Schulden bezahlen....

Beitrag von wernherr »

Alles klar,danke.
Sorry das ich gefragt habe.Wollte mich nur mitteilen,gibt ja sonst nicht so viele im Leben die sich auskennen
und Verstehen was man schreibt und welche Unsicherheit man hat.

Wünsche noch ein schönes Wochenende.

Gruß Werner
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