Mich hat gerade das Büro des Treuhänders angerufen und mir zur erteilten RSB gratuliert! Ich war verblüfft, aber fand ich nett.
Zeitgleich wurde mir mitgeteilt, dass ich meinen Arbeitgeber sofort informieren soll, dass dieser keinen Pfändungsbetrag mehr abführen soll und bereits eine E-Mail an ihn mit dem entsprechenden Schreiben ging.
Auch das fand ich sehr nett.
Da ich schon jemanden von dem Büro am Telefon hatte, nutze ich meine Chance und fragte, wann ich die Pfändungsbeträge seit Mitte Juli zurück erhalte. Die Antwort lautet, die gebe es nicht zurück, das hätte man auch noch nie getan, das geht alles noch an die Gläubiger.
Als ich darauf verwieß, dass im (Online) Beschluss steht, dass sich die ab Verfahrenseröffnung berechnende und entsprechend auf fünf Jahre verkürzte Abtretungsfrist Mitte juli endetet, hieß es plötzlich: "Oh, die haben es so reingeschrieben?" Dann müsse man nun den offiziellen Brief vom AG abwarten und dann noch einmal beraten, ob es das Geld zurück gibt oder nicht.
Fand ich nicht so nett.
Naja, es bleibt spannend, ich werde berichten.
Bearbeitungsdauer bis zur Erteilung der RSB
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Bearbeitungsdauer bis zur Erteilung der RSB
Ohje ... das klingt ein bisschen nach fremdschämen.waggonbau hat geschrieben: ↑12. Okt 2020, 12:19
Da ich schon jemanden von dem Büro am Telefon hatte, nutze ich meine Chance und fragte, wann ich die Pfändungsbeträge seit Mitte Juli zurück erhalte. Die Antwort lautet, die gebe es nicht zurück, das hätte man auch noch nie getan, das geht alles noch an die Gläubiger.
Als ich darauf verwieß, dass im (Online) Beschluss steht, dass sich die ab Verfahrenseröffnung berechnende und entsprechend auf fünf Jahre verkürzte Abtretungsfrist Mitte juli endetet, hieß es plötzlich: "Oh, die haben es so reingeschrieben?" Dann müsse man nun den offiziellen Brief vom AG abwarten und dann noch einmal beraten, ob es das Geld zurück gibt oder nicht.
Mach dir keinen Kopp. Ich vermute, dass dem Menschen am Telefon einfach ein unbedarfter Satz aus dem Gesicht geflutscht ist, da er den Zusammenhang nicht erfassen konnte oder wollte und hinterher nicht mehr zurückrudern konnte oder wollte.
0
Re: Bearbeitungsdauer bis zur Erteilung der RSB
Hab heute auf mein Konto geschaut und siehe da, die Pfändungsbeträge seit Mitte Juli wurden mir vom TH überwiesen.
Nach den letzten Diskussionen mit ihm und dem Büro, ohne weiteres Murren o.ä.
Ende gut, alles gut (hoffentlich)
Nach den letzten Diskussionen mit ihm und dem Büro, ohne weiteres Murren o.ä.
Ende gut, alles gut (hoffentlich)
0