Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum

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Mrsunshine
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Re: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum

Beitrag von Mrsunshine »

Danke !
Das ist soooo gut :)
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Rosinenbrot
Mitglied
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Re: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum

Beitrag von Rosinenbrot »

Tut mir leid für das Ausgraben des alten Threads.

Erstmal Glückwunsch zur RSB!

Frage:
Kann mir einer nochmal das mit der 'lebenslangen' Anmeldung eines Versagensgrund erklären?
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Itak65
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Re: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum

Beitrag von Itak65 »

Ich frage auch nochmals nach.
Versagungsanträge nach paragr 290 können aber nur bis zum schlusstermin gestellt werden Liege ich da richtig? Oder ist das in der abtretungsfrist auch noch möglich?
Itak65
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Graf Wadula
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Re: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum

Beitrag von Graf Wadula »

Rosinenbrot hat geschrieben: 15. Jan 2024, 20:45 Tut mir leid für das Ausgraben des alten Threads.

Erstmal Glückwunsch zur RSB!

Frage:
Kann mir einer nochmal das mit der 'lebenslangen' Anmeldung eines Versagensgrund erklären?
Es macht überhaupt keinen Sinn, sich mit dieser Ausnahme zu beschäftigen. Theoretisch kann ein Gläubiger gemäß § 297a InsO noch einen Versagungsantrag stellen, wenn nachträglich Versagungstatbestände bekannt werden. Dieser Antrag kann bis zum Ende der Abtretungsfrist gestellt werden. Danach eigentlich nicht mehr, da dann die RSB gemäß § 300 InsO greift. bei einer einmal erteilten RSB kann natürlich danach nichts mehr versagt werden. Und für die Erteilung gibt es wiederum Widerrufsmöglichkeiten nach § 303 InsO.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum

Beitrag von Graf Wadula »

Itak65 hat geschrieben: 16. Jan 2024, 12:09 Ich frage auch nochmals nach.
Versagungsanträge nach paragr 290 können aber nur bis zum schlusstermin gestellt werden Liege ich da richtig? Oder ist das in der abtretungsfrist auch noch möglich?
Itak65
Wie geschrieben gibt es den § 297a InsO; danach können Versagungsgründe geltend gemacht werden, die dem Gläubiger erst im nachhinein bekannt geworden sind. Ob es reicht, dass ein Gläubiger einfach sagt, er habe es nicht gewusst; oder ob man auch sagen kann, es ergab sich aus der Akte, ist unklar. Dazu gibt es keine Entscheidungen (was auch klar ist, denn es gibt diese Anträge einfach nicht). Es gibt nur Kommentierungen und die sind unterschiedlicher Ansicht.
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Ben1986
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Re: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum

Beitrag von Ben1986 »

@Itak65 nachdem Schlusstermin fällt die Versagung nach 290 Inso Nr.2 raus ,da der Gläubiger ja diese als vbuh angemeldet hat und die Begründung des angeblichen Betrugs ja dem Amtsgericht vorliegt und er nicht behaupten kann er habe es hinterher erst erfahren (297 a Inso). Ein Versagungsantrag muss zudem extra dem Amtsgericht zugehen,dass ist nicht automatisch wenn ein Gläubiger eine vbuh(ausgenommene Handlung)anmeldet. Lg
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