Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum
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Re: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum
Danke !
Das ist soooo gut
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Re: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum
Tut mir leid für das Ausgraben des alten Threads.
Erstmal Glückwunsch zur RSB!
Frage:
Kann mir einer nochmal das mit der 'lebenslangen' Anmeldung eines Versagensgrund erklären?
Erstmal Glückwunsch zur RSB!
Frage:
Kann mir einer nochmal das mit der 'lebenslangen' Anmeldung eines Versagensgrund erklären?
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Re: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum
Ich frage auch nochmals nach.
Versagungsanträge nach paragr 290 können aber nur bis zum schlusstermin gestellt werden Liege ich da richtig? Oder ist das in der abtretungsfrist auch noch möglich?
Itak65
Versagungsanträge nach paragr 290 können aber nur bis zum schlusstermin gestellt werden Liege ich da richtig? Oder ist das in der abtretungsfrist auch noch möglich?
Itak65
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Re: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum
Es macht überhaupt keinen Sinn, sich mit dieser Ausnahme zu beschäftigen. Theoretisch kann ein Gläubiger gemäß § 297a InsO noch einen Versagungsantrag stellen, wenn nachträglich Versagungstatbestände bekannt werden. Dieser Antrag kann bis zum Ende der Abtretungsfrist gestellt werden. Danach eigentlich nicht mehr, da dann die RSB gemäß § 300 InsO greift. bei einer einmal erteilten RSB kann natürlich danach nichts mehr versagt werden. Und für die Erteilung gibt es wiederum Widerrufsmöglichkeiten nach § 303 InsO.Rosinenbrot hat geschrieben: ↑15. Jan 2024, 20:45 Tut mir leid für das Ausgraben des alten Threads.
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Kann mir einer nochmal das mit der 'lebenslangen' Anmeldung eines Versagensgrund erklären?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum
Wie geschrieben gibt es den § 297a InsO; danach können Versagungsgründe geltend gemacht werden, die dem Gläubiger erst im nachhinein bekannt geworden sind. Ob es reicht, dass ein Gläubiger einfach sagt, er habe es nicht gewusst; oder ob man auch sagen kann, es ergab sich aus der Akte, ist unklar. Dazu gibt es keine Entscheidungen (was auch klar ist, denn es gibt diese Anträge einfach nicht). Es gibt nur Kommentierungen und die sind unterschiedlicher Ansicht.
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Re: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum
@Itak65 nachdem Schlusstermin fällt die Versagung nach 290 Inso Nr.2 raus ,da der Gläubiger ja diese als vbuh angemeldet hat und die Begründung des angeblichen Betrugs ja dem Amtsgericht vorliegt und er nicht behaupten kann er habe es hinterher erst erfahren (297 a Inso). Ein Versagungsantrag muss zudem extra dem Amtsgericht zugehen,dass ist nicht automatisch wenn ein Gläubiger eine vbuh(ausgenommene Handlung)anmeldet. Lg
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Re: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum
Ich bin etwas irritiert was den Paragraphen 303 Inso angeht den Widerruf der RSB ,dort heißt es nach Absatz 2 , ein Widerruf ist möglich wenn man während der Abtretungsfrist wg einer Straftat nach 297(Bankrott oder Gläubigerbegünstigung)verurteilt wird oder wenn es nach der RSB bekannt wird das man während der Abtretungsfrist verurteilt wurde.
Heißt das ,dass ein Urteil während der Abtretungsfrist schon gesprochen sein muss oder reicht da wenn der Strafprozess aufgenommen wurde während der Abtretungsfrist? Rein vom Verständnis frage ich.
Heißt das ,dass ein Urteil während der Abtretungsfrist schon gesprochen sein muss oder reicht da wenn der Strafprozess aufgenommen wurde während der Abtretungsfrist? Rein vom Verständnis frage ich.
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Re: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum
Also ich verstehe es so daß man verurteilt sein muss. Aber die Profis hier wissen mit Sicherheit mehr. Du bist ja in paar Tagen fertig Ben, dir kann nichts mehr passieren denke ich.
Itak65
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Re: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum
Die zwei Straftaten betreffen mich auch nicht,aber es ist interessant zu Wissen was genau jetzt zutreffend ist mit der Abtretungsfrist? Es gibt soviel Paragraphen im Insolvenzverfahren,da wirste schon etwas bekloppt,wenn man sich damit näher befasst was alles passieren kann.
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Re: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum
Hallo...;
Ben...der Schuldner muss Rechtskraeftig verurteilt sein...entweder mehr als 90 tagessaetze oder mehr als drei
Monate wegen einer Insolvenzstraftat...Das steht in 297 Insolvenzordnung..wird das Urteil erst nach der RSB rechtskraeftig, kann der Gläubiger innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der RSB einen Antrag auf Widerruf der RSB stellen..und solche Faelle gibt es...
Ben...der Schuldner muss Rechtskraeftig verurteilt sein...entweder mehr als 90 tagessaetze oder mehr als drei
Monate wegen einer Insolvenzstraftat...Das steht in 297 Insolvenzordnung..wird das Urteil erst nach der RSB rechtskraeftig, kann der Gläubiger innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der RSB einen Antrag auf Widerruf der RSB stellen..und solche Faelle gibt es...
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