P-Konto, Pfändungsgrenze

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Witwe Bolte
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Re: P-Konto, Pfändungsgrenze

Beitrag von Witwe Bolte »

Ja ja ... das liebe Finanzamt ...

Dazu hat der Praktiker 'caffery' hier neulich was gepostet, hast Du das gesehen ?
Zitat:
Mit "Vergleichen" machen FInanzämter nichts.
Nur mit außergerichtlichen Einigungsversuchen i.S.d. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO, die zusätzlich die speziellen Kriterien dieses Pamphletes erfüllen:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/89365/
Werden alle genannten Punkte erfüllt, wird dem Angebot in aller Regel zugestimmt. Ich zumindest hätte noch nie etwas anderes erlebt oder gehört.
Zitat Ende

Oktober ist ja bald, dann dauern Inso-Verfahren nur noch drei Jahre.
*Neid*
Aber vielleicht ist ein Inso-Verfahren in Deinem Fall gar nicht nötig, wenn ein "aussergerichtlicher Einigungsversuch" klappt, wie tidus schon schrieb.
Dazu brauchst Du aber eine anerkannte, "kompetente Stelle" an Deiner Seite.
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HBNord
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Re: P-Konto, Pfändungsgrenze

Beitrag von HBNord »

Danke nochmals für euer Feedback.

Ja in der Tat hat meine Schuldnerberatungsstelle dies schon probiert.

Allerdings stimmten so gut wie alle diesen aussergerichtlichen Einigungsversuch zu ausser ebend das FA.

Somit ist es wohl oder übel nichtig, da ich ja schlecht den Überschuss der sowieso gepfändet wird und eben der von mir vereinbarten Summe zahlen kann.

Nun muss ich nach einer Alternative schauen. Eventuell die Summe höher Schrauben das dass FA eben einen größeren Teil bekommt. Ich weiß es aktuell nicht und kann auch erst ab Dienstag meine Unterlagen von der Beratungsstelle abholen.

Habe heute mit der Vollstreckungsstelle die in meinen Wohnort zuständig ist telefonisch Kontaktiert. War ebenfalls wieder sehr ernüchternd. Die erste Dame konnte mir nicht weiterhelfen und stellte mich zu einer anderen Abteilung weiter. Die Frau war der Meinung ich müsste es difinitiv begründen warum ich einen Höheren Betrag als Freistellung möchte und ohne unterhaltspflichtige Kinder würde das sowieso nicht wirklich funktionieren. Nachdem ich sie dann auf die Pfändungstabelle hinwies. Sagte sie kurz ja die normale Pfändungsgrenze sei ja bei knapp 1300 Euro ?!?!?!?! Worauf hin ich sie korrigierte und ihr sagte das die aktuelle Freibetragsgrenze ohne Aufstuffung bei 1178,xx Euro liegt hieß es : Ich kenn mich da nicht aus und müsste da direkt bei den Kollegen aus einer anderen Abteilung anrufen. Diese seien nicht im Haus und erst ab Montag wieder erreichbar.

Zum Mäuse melken... Ich habe die letzten Tage das Gefühl ich ziehe Inkompetente Mitarbeiter an :D

Alles was ich möchte ist meine Schulden zu tilgen, in der Hoffnung in ein paar Jahren ein halbwegs normales Leben zu führen.... Warum das FA nicht nur bei mir sondern auch bei anderen häufig da ein Strich durch die Rechnung machen möchte begreife ich nicht... Sehr sehr schade... vermutlich haben die es auch einfach irgendwann statt gehabt immer Versprechungen zu bekommen die dann vermutlich oft einfach nicht eingehalten wurden und dann quasi eine Nulltoleranz Politik eingeführt. Anders kann ich mir das nicht erklären. :roll: :roll:
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caffery
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Re: P-Konto, Pfändungsgrenze

Beitrag von caffery »

HBNord hat geschrieben: 18. Sep 2020, 18:16
Allerdings stimmten so gut wie alle diesen aussergerichtlichen Einigungsversuch zu ausser ebend das FA.
Kannte die Beratungsstelle das von Mrs. Rob verlinkte Pamphlet und hat sich daran gehalten?

Stimtme eine Kopf- und Summenmehrheit der Gläubiger dem Einigungsversuch zu?
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HBNord
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Re: P-Konto, Pfändungsgrenze

Beitrag von HBNord »

caffery hat geschrieben: 18. Sep 2020, 18:34
HBNord hat geschrieben: 18. Sep 2020, 18:16
Allerdings stimmten so gut wie alle diesen aussergerichtlichen Einigungsversuch zu ausser ebend das FA.
Kannte die Beratungsstelle das von Mrs. Rob verlinkte Pamphlet und hat sich daran gehalten?

Stimtme eine Kopf- und Summenmehrheit der Gläubiger dem Einigungsversuch zu?
Das kann ich dir leider Aktuell nur Aufgrund des Telefonats sagen.

Ich rief nach ca. 2 einhalb Monaten dort an weil es mir spanisch vorkam das ich mittlerweile schon knapp 4 Monate auf die Antworten der Gläubiger warten musste. Das erste mal rief nach 2 Monaten an wo ich vertröstet wurde und es hieß dies dauert seine Zeit. Absolut Inordnung und nachvollziehbar die Gläubiger haben garantiert nicht nur mich als Schuldner und Jahre nur auf mein Handeln gewartet. Allerdings kamen mir 4 Monate etwas lang vor.

Also habe ich erneut dort Angerufen und dann erfahren das meine Unterlagen seit ca. 1 Monat dort vor Ort liegt. Sie seien mit der Post zurück gekommen, ungeöffnet. Worauf hin ich meinte und wo wurde das denn zugestellt ?

Wie sich herausstellte wurde es an die Falsche Adresse gesendet...................... :roll: :roll: :roll: :roll: :x

Nun kann ich mitte Nächster Woche meine Unterlagen einsehen und schauen wer dem zugestimmt hat. Angeblich wohl einige, ob alle ? Ehrlich gesagt keine Ahnung. Das FA möchte aber difintiv nicht mitspielen. Zumindestens bei der Geschichte.
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caffery
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Re: P-Konto, Pfändungsgrenze

Beitrag von caffery »

Schaue bitte nach, ob die Beratungsstelle das Angebot so formuliert hat, dass es den in dem verlinkten Text genannten Kriterien entspricht. Wenn nicht, dann hat das FInanzamt allein deswegen abgelehnt weil kein Finanzamt dieses Landes einem außergerichtlichen Einigungsversuch zustimmen darf, welches diese Kriterien nicht erfüllt.

Wenn eine Beratungsstelle das nicht weiß und das Finanzamt einfach keine Lust hat die Beratungsstelle darüber zu belehren (das tun die Wenigsten - ist ja auch nicht deren Aufgabe) dann wird aus einer Einigung mit einen Finanzamt eben nöschts.

Weiterhin überprüfe bitte, ob die Gläubiger nach Kopf und Summe in der Mehrheit zugestimmt haben.

... und natürlich ob das Angebot überhaupt ein außergerichtlicher Einigungsversuch gem. § 305 InsO war oder einfach nur sowas wie ein ordinärer Vergleichsversuch.

Du hast hier geschrieben, dass es deine Beratungsstelle nicht verstanden hat dir basale Grundzüge des Vollstreckungsschutzes nahezubringen. Von daher wäre ich zutiefst überrascht, wenn sie auf der anderen Seite in der Lage gewesen wären einen anständigen außergerichtlichen Einigungsversuch in die Welt zu setzen der den besonderen Anforderungen einer Finanzbehörde genügt.

Aber vielleicht hast du ja auch verschiedene Dinge einfach nicht richtig verstanden. Sowas erlebe ich leider auch immer wieder - man weiß es ja nicht.
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HBNord
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Re: P-Konto, Pfändungsgrenze

Beitrag von HBNord »

Ah das sind interessante neue Ansätze. Denn die Dame sagte beim 1. Gespräch schon joa das FA lehnt sowas in der Regel sowieso ab.

Das Angebot war schon ein recht Vernünftiger Betrag, nichts absurdes da mir bewusst ist das es ein Reeles Angebot sein muss um überhaupt zustimmung zu bekommen.

Der Rest naja was heißt nicht verstanden. Ich bin ja auf die Idee gekommen das mir laut Pfändungstabelle mehr Geld zustehe, die von der Schuldnerberatung faselte direkt auch etwas von Unterhaltspflichtigekinder etc.

Also Endweder ist dies wirklich die Ausnahme das sowas ohne Unterhalt. genehmigt wird oder da herrscht einfach generell ob bei den Behörden mit den ich heute Telefoniert habe sowie in der Breiten Masse großes Unwissen dies bzgl. :/
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Witwe Bolte
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Re: P-Konto, Pfändungsgrenze

Beitrag von Witwe Bolte »

HBNord hat geschrieben: 18. Sep 2020, 20:32 ...
Also Endweder ist dies wirklich die Ausnahme das sowas ohne Unterhalt. genehmigt wird oder da herrscht einfach generell ob bei den Behörden mit den ich heute Telefoniert habe sowie in der Breiten Masse großes Unwissen dies bzgl. :/
Nein, das ist keine Ausnahme, das ist gesetzlich so geregelt, weil der Gesetzgeber den Schuldner motivieren wollte, weiter fleissig zu arbeiten und gut zu verdienen, denn je mehr er verdient, um so mehr hat er auch selbst davon, deswegen gibt es ja die Pfändungstabelle, wonach der Arbeitgeber den pfändbaren Lohnanteil berechnen und abführen muss.

Und wenn der Arbeitgeber jetzt nur noch den nichtpfändbaren Lohnanteil auf das Konto überweist und der Gläubiger nicht nur die Lohnpfändung beim Arbeitgeber, sondern dazu auch noch eine Kontopfändung veranlasst hat (er kann Dir den Gerichtsvollzieher dann auch noch nach Hause schicken, damit der dort Deine Goldbarren holt ... oder den Luxus-TV ...) - also Lohn plus Konto ist Doppelpfändung und das ist nicht erlaubt.

Dein Fehler, wenn Du mit dem FA (oder welche Behörde meintest Du?) telefonierst (und Dich dann abwimmeln läßt, " ... so was gibt es bei uns nicht ...").
Stell einen Antrag, schriftlich, dann muss der auch beantwortet werden, schriftlich.
Hier z.B. ist so ein Musterantrag:
https://www.awo-ha-mk.de/sites/default/ ... 4ndung.pdf

Wenn die Doppelpfändung vom FA kommt, geht auch der Freigabeantrag ans FA.
Da heißt es dann nicht "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss", sondern "Pfändungs- und Überweisungsverfügung" - ist aber eigentlich auch egal, denn das FA hat sich gem. AO § 319 an die Regeln der ZPO zu Zwangsvollstreckungen zu halten.

Und die Mitarbeiter in der Vollstreckungsstelle des FA wissen das auch.
Wenn Du allerdings mit Deiner Sachbearbeiterin in der Veranlangungsstelle telefonierst, dann weiß die das vielleicht nicht. Deswegen: Nicht telefonieren, sondern schreiben.
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HBNord
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Re: P-Konto, Pfändungsgrenze

Beitrag von HBNord »

Also in erster Linie habe ich mich nicht Abwimmeln lassen sondern die Dame am Telefon war so kompetent sogar der Meinung zu sein die normale Pfändungsfreibetragsgrenze sei 1300 Euro. Und ja das im Vollstreckungsgericht meines Wohnortes. Habe ich bereits auch in den vorherigen Post so geschrieben. Dazu muss man diesen allerdings auch lesen.

Ich muss dort in der Tat anrufen da ich mich jawohl erstmal vergewissern muss ob die überhaupt für mich zuständig sind. Da meine Unterlagen samt Pfändungsbeschlusse nach wie vor bei meiner Schuldnerberatung Stelle verweilen. Mal davon abgesehen das mein Arbeitgeber mir das ebenfalls so nahe gelegt dort vorab erstmal anzurufen. Ich denke daran ist auch nix verwerfliches zumal ich vor 1 Jahr umgezogen bin in einen anderen Bundesland und somit nun im schlimmsten Fall sogar 2 Vollstreckungsgerichte und eben das FA dafür zuständig sind.

Aber durch das "Abwimmeln" habe ich immerhin eine Durchwahl zu der nun hoffentlich richtigen zuständigen Stelle bekommen. Dies erfahre ich erst Montag da die Damen und Herren nicht mehr ans Telefon zu bekommen waren heute.

Vielen Dank trotzdem nochmal für deinen Link. Werde ich mir morgen nochmal in Ruhe anschauen.
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HBNord
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Re: P-Konto, Pfändungsgrenze

Beitrag von HBNord »

Und danke nochmal für die mentale Stärkung das dies difinitv mein gutes Recht ist meinen Freibetrag hochzusetzen!

In einen vergangenen Post hatte Tidus dazu bereits auch einen super verständlichen Link geschickt. Dafür auch nochmal lieben Dank.

Bis jetzt habt ihr mir alle in der Sache sehr geholfen. Ich habe jetzt eine Menge Informationen die ich erstmal sortieren und abarbeiten muss.

:D
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