HBNord hat geschrieben: ↑18. Sep 2020, 06:55
Achso spielt es bei dieser Erhöhung des Betrages eine Rolle ob man in der Privatinsolvenz ist oder nicht?
Bezüglich der Höhe des Betrages spielt es keine Rolle, nur in bezug auf das Verfahren zur Freigabe.
HBNord hat geschrieben: ↑18. Sep 2020, 06:55
Sind die Behörden verpflichtet die Erhöhung stattzugeben? Wenn alles rechtmäßig ist? Oder können die es auch schlicht weg ablehnen?
Nein, normalerweise können sie es nicht ablehnen, sondern haben sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.
HBNord hat geschrieben: ↑18. Sep 2020, 06:55
Wenn man mehrere Gläubiger hat muss man dann für jeden einen Freigabebeschluss bewirken oder reicht da einer aus?
Neben privaten Glaubigern habe ich auch einen Teil Schulden beim FA. Müsste man diese Separat behandeln?
Falls ja MÜSSEN die dem zustimmen oder könnten die es theoretisch auch ablehnen?
Ja, wenn auf Deinem Konto mehrere Pfändungen liegen, dann müssen diese alle in Deinem Antrag auf Freigabe ans Vollstreckungsgericht aufgeführt werden.
Ist ein Gläubiger das FA, dann muss der Antrag auf Freigabe nicht beim Vollstreckungsgericht, sondern beim FA gestellt werden.
HBNord hat geschrieben: ↑18. Sep 2020, 06:55
Ich bin leider sehr unerfahren auf diesen Gebiet und von meiner Schuldnerberatung sehr enttäuscht. Ich muss mich wohl nach einer neuen umschauen. Da sind so einige Kuriositäten geschehen. Leider
"Schuldnerberater" kann sich in D ja jeder nennen (und versuchen, für gutes Geld verzweifelte Kunden zu akquirieren), da sollte man genau hinschauen, bevor man was unterschreibt.
Am besten ist es natürlich, Du findest eine caritative Schuldnerberatung (kostenlose), von AWO, Caritas, Diakonie usw., auch Parteien und Kommunen bieten das schon mal an. Aber dann hast Du immer noch keine Garantie, dass die auch gut sind. Nur nehmen diese caritativen manchmal keine Selbständigen oder keine ehemals Selbständigen - oder sie beraten diese Gruppe dann eben doch nicht kostenlos.
Viel Glück bei der Suche!
Ein 'Schuldnerberater' sollte den Weg zur Freigabe des unpfändbaren Betrages auf einem P-Konto bei Doppelpfändung (Lohnpfändung beim Arbeitgeber UND Kontopfändung bei der Bank) kennen!
... tidus82 war schneller.