So wie ich es gelesen habe, muss der Insolvenzverwalter einem Jobwechsel zustimmen, richtig?
Wie sieht das denn aus, wenn der Arbeitgeber derselbe bleibt, sich nur der Arbeitsplatz verändert? Konkret habe ich gerade die Anfrage, ob ich mir vorstellen kann, zum Sommer meinen Arbeitsplatz zu wechseln? Ich arbeite im Landesdienst, die Behörde wäre eine ganz andere. Ich würde allerdings dieselbe Stundenzahl arbeiten und in eine höhere Entgeltgruppe kommen, also etwas mehr verdienen. Muss der IV da zustimmen, obwohl sich der Arbeitgeber nicht ändert?
Jobwechsel während Insolvenz
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Re: Jobwechsel während Insolvenz
Der IV muss nicht zustimmen, er muss nach dem Arbeitsplatzwechsel nur informiert werden. Der IV hat keine Befugnis, einem Wechsel des Arbeitsplatzes zu widersprechen. Der Insolaner müsste, wenn sein Einkommen durch den Wechsel kleiner wird und damit die Gläubiger weniger Geld erhalten, allerdings ggf. die Folgen dieses Tuns tragen. Aber mehr Geld darf man aus Sicht eines IV natürlich jederzeit verdienen.
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Re: Jobwechsel während Insolvenz
Frage dazu:
Ich werde innerhalb der Insolvenz gekündigt und muss mich um eine neue Arbeitsstelle kümmern... Soweit, so klar... Aber muss ich mich auch um eine Arbeitsstelle mit gleichwertigen oder höheren Lohn kümmern?!ichhabwasvergessen hat geschrieben: ↑11. Jan 2019, 16:05 Der Insolaner müsste, wenn sein Einkommen durch den Wechsel kleiner wird und damit die Gläubiger weniger Geld erhalten, allerdings ggf. die Folgen dieses Tuns tragen.
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Re: Jobwechsel während Insolvenz
Ja, es muss auf Nachfrage Auskunft darüber gegeben werden und ggf. müssen auch Nachweise vorgelegt werden können, aus denen diese Bemühungen hervorgehen. Die Gläubiger sollen ja bestmöglich bedient werden. Aber damit ist es auch gut. Wenn man glaubhaft begründen kann, warum es mit dem gleichwertigen oder sogar besseren Job nicht geklappt hat, dann ist man aus dem Schneider.Ruhrpottmensch hat geschrieben: ↑11. Jan 2019, 20:03 Ich werde innerhalb der Insolvenz gekündigt und muss mich um eine neue Arbeitsstelle kümmern... Soweit, so klar... Aber muss ich mich auch um eine Arbeitsstelle mit gleichwertigen oder höheren Lohn kümmern?!
Da man ja nun vom höheren Einkommen meist auch einen guten Teil für sich und seine Familie (wenn vorhanden) behalten kann, wird dieses Verhalten meist auch im eigenen Interesse sein.
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Re: Jobwechsel während Insolvenz
Gibt es dazu einen konkreten Gesetzestext?!
Sorry, verzeih mir meine Skepsis... Ich weiß, dass es zu den Pflichten des Schuldner gehört sich um Arbeit zu bemühen (um jegliche zumutbare). Aber das es dringends eine Stelle mit mehr Lohn sein soll, um die Gläubiger "besser" zu bedienen, das kann ich nicht wirklich glauben. Und auch, dass bei einem Jobwechsel bzw. Gehaltswechsel, der im üblichen Branchenrahmen liegt (Sowohl mehr als auch weniger) irgendein IV/TH je ein wirkliches Fass aufmacht... Es sei denn man geht von 5000€ Netto auf Arbeitslos...
Dem steht natürlich nicht das eigene Interesse nach besserem Lohn im Wege... Da stimme ich Dir absolut zu...
Aber um auf die eigentlich Frage von Janadi zurückzukommen...
Ich persönlich würde den "Wechsel" auf jeden Fall beim IV/TH anzeigen, ganz gleich ob es der "selbe" AG ist. Es verändert sich ja definitiv was. Lieber einmal mehr melden, als einmal zu wenig...
Aber dass es dafür eine Zustimmung vom IV/TH braucht, wäre mir neu... Wurde ja bereits auch schon geschrieben...
Sorry, verzeih mir meine Skepsis... Ich weiß, dass es zu den Pflichten des Schuldner gehört sich um Arbeit zu bemühen (um jegliche zumutbare). Aber das es dringends eine Stelle mit mehr Lohn sein soll, um die Gläubiger "besser" zu bedienen, das kann ich nicht wirklich glauben. Und auch, dass bei einem Jobwechsel bzw. Gehaltswechsel, der im üblichen Branchenrahmen liegt (Sowohl mehr als auch weniger) irgendein IV/TH je ein wirkliches Fass aufmacht... Es sei denn man geht von 5000€ Netto auf Arbeitslos...
Dem steht natürlich nicht das eigene Interesse nach besserem Lohn im Wege... Da stimme ich Dir absolut zu...
Aber um auf die eigentlich Frage von Janadi zurückzukommen...
Ich persönlich würde den "Wechsel" auf jeden Fall beim IV/TH anzeigen, ganz gleich ob es der "selbe" AG ist. Es verändert sich ja definitiv was. Lieber einmal mehr melden, als einmal zu wenig...
Aber dass es dafür eine Zustimmung vom IV/TH braucht, wäre mir neu... Wurde ja bereits auch schon geschrieben...
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Re: Jobwechsel während Insolvenz
Ihr habt da erstmal scheinbar was grundsätzliches falsch verstanden.
Kein IV/TH macht ein Fass auf. Das können nur die Insolvenzgläubiger machen indem sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Auch muss kein IV/TH einem Jobwechsel zustimmen. Er UND das Insolvenzgericht muss aber unverzgüglich über jeden Wechsel einer BeschäftigungsSTELLE informiert werden (§ 295 Abs. 1 Satz 3 InsO). (damit die Abtretungserklärung umgetopft werden kann)
Streng genommen müsste Janadi also den Wechsel innerhalb der Beschäftigungsstelle m.E. nicht zwingend mitteilen. Ich persönlich würde es aber dennoch machen da auch meine Devise lautet: Lieber einmal zuviel etwas mitteilen als einmal zu wenig.
Wer während der Insolvenz gekündigt wird, muss sich um eine angemessene neue Arbeitsstelle bemühen. Wenn diese geringer vergütet wird als die Vorherige, kann man da wohl keinen Strick draus drehen - solange es auch eine Vollzeitstelle ist und keine zumutbaren besser bezahlten Stellen abgelehnt wurden.
Wenn aber jemand innerhalb der Insolvenz ohne Grund in einen deutlich schlechter bezahlten Job wechselt oder gar seine Stelle reduziert, kann man daraus m.E. aber einen Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheiten zum Nachteil der Gläubiger ableiten.
Das steht nirgends deutlich so geschrieben, es liegt aber zum einen in der sehr weitreichenden Begriffsdefinition von Worten wie "angemessen", "zumutbar", "grob fahrlässig" oder auch "Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubger. (§ 287b InsO, § 295 Abs. 1 Satz 1 InsO)
Mit anderen Worten: Wenn bis dato eine angemessene Tätigkeit ausgeübt wurde, kann ein grundloser Wechsel in eine schlechter bezahlte Tätigkeit also m.E. durchaus als unangemessen gewertet werden. Ob das aber im Ernstfall wirklich passieren würde weiß der Himmel. Ich würde es als Betroffener aber nicht ausprobieren wollen.
Dies entscheidet alles wie gesagt nicht der IV/TH. Der schreibt den Wechsel nur einen seinen Bericht. Dann können die Insolvenzgläubiger schauen ob sie aus dieser Information einen Ungemach-Antrag schustern wollen und am Ende entscheidet ein Richter.
Kein IV/TH macht ein Fass auf. Das können nur die Insolvenzgläubiger machen indem sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Auch muss kein IV/TH einem Jobwechsel zustimmen. Er UND das Insolvenzgericht muss aber unverzgüglich über jeden Wechsel einer BeschäftigungsSTELLE informiert werden (§ 295 Abs. 1 Satz 3 InsO). (damit die Abtretungserklärung umgetopft werden kann)
Streng genommen müsste Janadi also den Wechsel innerhalb der Beschäftigungsstelle m.E. nicht zwingend mitteilen. Ich persönlich würde es aber dennoch machen da auch meine Devise lautet: Lieber einmal zuviel etwas mitteilen als einmal zu wenig.
Wer während der Insolvenz gekündigt wird, muss sich um eine angemessene neue Arbeitsstelle bemühen. Wenn diese geringer vergütet wird als die Vorherige, kann man da wohl keinen Strick draus drehen - solange es auch eine Vollzeitstelle ist und keine zumutbaren besser bezahlten Stellen abgelehnt wurden.
Wenn aber jemand innerhalb der Insolvenz ohne Grund in einen deutlich schlechter bezahlten Job wechselt oder gar seine Stelle reduziert, kann man daraus m.E. aber einen Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheiten zum Nachteil der Gläubiger ableiten.
Das steht nirgends deutlich so geschrieben, es liegt aber zum einen in der sehr weitreichenden Begriffsdefinition von Worten wie "angemessen", "zumutbar", "grob fahrlässig" oder auch "Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubger. (§ 287b InsO, § 295 Abs. 1 Satz 1 InsO)
Mit anderen Worten: Wenn bis dato eine angemessene Tätigkeit ausgeübt wurde, kann ein grundloser Wechsel in eine schlechter bezahlte Tätigkeit also m.E. durchaus als unangemessen gewertet werden. Ob das aber im Ernstfall wirklich passieren würde weiß der Himmel. Ich würde es als Betroffener aber nicht ausprobieren wollen.
Dies entscheidet alles wie gesagt nicht der IV/TH. Der schreibt den Wechsel nur einen seinen Bericht. Dann können die Insolvenzgläubiger schauen ob sie aus dieser Information einen Ungemach-Antrag schustern wollen und am Ende entscheidet ein Richter.
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Re: Jobwechsel während Insolvenz
Ist alles irgendwie komisch!
Bei meiner Frau ist es so, dass sie ausschließlich Bewerbungen für ihren erlernten Beruf schreiben soll.
Bei meiner Frau ist es so, dass sie ausschließlich Bewerbungen für ihren erlernten Beruf schreiben soll.
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Re: Jobwechsel während Insolvenz
Das was caffery sagt...
So hatte ich das nämlich auch auf dem Schirm...
Gut, dass Du auch nochmals das Insogericht erwähnt hast. Das hatte ich nämlich nicht auf dem Schirm...
So hatte ich das nämlich auch auf dem Schirm...
Gut, dass Du auch nochmals das Insogericht erwähnt hast. Das hatte ich nämlich nicht auf dem Schirm...
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