Pfändbarkeit Rentenversicherung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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jan
Fortgeschrittener
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Beiträge: 53
Registriert: 26. Sep 2019, 17:22

Pfändbarkeit Rentenversicherung

Beitrag von jan »

Hallo, ich hätte noch eine Frage:

1. ich habe ein P Konto aber mein Gehalt übersteigt schon den Freibetrag

2. Das Gericht hat dann beschlossen, das mein Gehalt was ich überwiesen bekomme immer frei ist, weil schon direkt an der Quelle gepfändet wird.

3. ich bin in einer ambulanten Reha und bekomme die Fahrtkosten erstattet. Frage: Sind die Fahrtkosten pfändbar oder kann / muss ich die vom Gericht freigeben lassen ?
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Pfändbarkeit Rentenversicherung

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Hi jan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändbarkeit Rentenversicherung" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Pfändbarkeit Rentenversicherung

Beitrag von caffery »

Die Fahrtkosten sind unpfändbar. Du musst diese aber (wie alles andere auch) freigeben lassen wenn sie unabhängig vom bereits freigegebenen Lohn auf Dein Konto kommen.
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